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Erbschein beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAmtsgericht
Gebührrichtet sich nach dem Nachlasswert
Dauermehrere Wochen

Der Erbschein weist nach, wer Erbe ist. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht - einer Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

Nicht immer ist er nötig. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchamt meist dieses - das spart die Gebühr, die sich nach dem Nachlasswert richtet.

Der Antrag muss beim Gericht oder bei einem Notar zur Niederschrift erklärt werden; die Angaben sind an Eides statt zu versichern.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Prüfen, ob ein Erbschein nötig ist

    Fragen Sie Bank und Grundbuchamt - oft genügt ein notarielles Testament.

  2. Unterlagen sammeln

    Sterbeurkunde, Testament, Personalausweis, Angaben zu allen Erben.

  3. Antrag stellen

    Beim Nachlassgericht oder über einen Notar.

  4. Eidesstattliche Versicherung abgeben

    Über die Richtigkeit der Angaben.

  5. Erbschein abwarten

    Meist mehrere Wochen; bei mehreren Erben länger.

Besondere Fälle

Erbe ausschlagen
Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis - sie ist kurz und läuft schnell ab. Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar.
Mehrere Erben
Es wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der alle Erben mit Quoten ausweist.
Nachlass ist überschuldet
Dann ist die Ausschlagung meist der bessere Weg - oder die Beschränkung der Haftung über ein Nachlassinsolvenzverfahren.
Erbfall im Ausland
Zuständigkeit und anwendbares Recht richten sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person - hier lohnt Beratung.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Amtsgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Amtsgericht

Gehört dazu

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