Erbschein beantragen
Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
| Zuständig | Amtsgericht |
|---|---|
| Gebühr | richtet sich nach dem Nachlasswert |
| Dauer | mehrere Wochen |
Der Erbschein weist nach, wer Erbe ist. Ausgestellt wird er vom Nachlassgericht - einer Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Nicht immer ist er nötig. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, akzeptieren Banken und Grundbuchamt meist dieses - das spart die Gebühr, die sich nach dem Nachlasswert richtet.
Der Antrag muss beim Gericht oder bei einem Notar zur Niederschrift erklärt werden; die Angaben sind an Eides statt zu versichern.
Was Sie brauchen
- Sterbeurkunde
- Testament, falls vorhanden
- Personalausweis
- Angaben zu weiteren Erben
So läuft es ab
Prüfen, ob ein Erbschein nötig ist
Fragen Sie Bank und Grundbuchamt - oft genügt ein notarielles Testament.
Unterlagen sammeln
Sterbeurkunde, Testament, Personalausweis, Angaben zu allen Erben.
Antrag stellen
Beim Nachlassgericht oder über einen Notar.
Eidesstattliche Versicherung abgeben
Über die Richtigkeit der Angaben.
Erbschein abwarten
Meist mehrere Wochen; bei mehreren Erben länger.
Besondere Fälle
- Erbe ausschlagen
- Die Frist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis - sie ist kurz und läuft schnell ab. Erklärt wird die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder Notar.
- Mehrere Erben
- Es wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt, der alle Erben mit Quoten ausweist.
- Nachlass ist überschuldet
- Dann ist die Ausschlagung meist der bessere Weg - oder die Beschränkung der Haftung über ein Nachlassinsolvenzverfahren.
- Erbfall im Ausland
- Zuständigkeit und anwendbares Recht richten sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt der verstorbenen Person - hier lohnt Beratung.
Worauf es ankommt
- Zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person - ein Amtsgericht.
- Bei einem notariellen Testament ist oft kein Erbschein nötig.
- Die Rechtsantragstelle des Gerichts hilft kostenlos beim Antrag.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Amtsgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Amtsgericht
- Antrag beim Familiengericht Wir lassen uns scheiden
- Grundbuchauszug beantragen Ich kaufe eine Immobilie
- Beratungshilfe beantragen Ich kann mir keinen Anwalt leisten
- Gerichtsvollzieher beauftragen Jemand schuldet mir Geld
- Betreuung anregen oder beantragen Ich sorge für den Ernstfall vor
- Testament in amtliche Verwahrung geben Ich sorge für den Ernstfall vor
- Erbe ausschlagen Das Erbe besteht aus Schulden
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ein Angehöriger ist gestorben":
- Sterbefall anzeigen dritter Werktag
- Sterbeurkunden