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Grundbuchauszug beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Das Grundbuch führt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAmtsgericht
Gebührnach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
Dauerwenige Tage
Rechtsgrundlage§ 12 Absatz 1 Grundbuchordnung

Das Grundbuch führt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht das an Ihrem Wohnort. Es weist aus, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten darauf liegen: Hypotheken, Grundschulden, Wegerechte, Wohnrechte.

Einsicht bekommt nicht jeder. § 12 Grundbuchordnung verlangt ein berechtigtes Interesse, und das muss dargelegt werden. Eigentümer haben es ohne Weiteres, Kaufinteressenten in der Regel über den Notar, Gläubiger mit einem Titel.

Vom Grundbuch zu unterscheiden ist das Liegenschaftskataster beim Katasteramt: Es beschreibt Lage, Größe und Zuschnitt des Grundstücks. Wer finanzieren oder bauen will, braucht meist beides.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Grundstück bezeichnen

    Gemarkung, Flur und Flurstück - oder die Anschrift. Die Angaben stehen im Kaufvertrag oder im Katasterauszug.

  2. Zuständiges Amtsgericht ermitteln

    Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks.

  3. Berechtigtes Interesse darlegen

    Als Eigentümer genügt der Ausweis. Kaufinteressenten lassen den Auszug meist über den Notar anfordern.

  4. Auszug anfordern

    Persönlich, schriftlich oder über das Grundbuchportal des Landes.

  5. Gebühr zahlen

    Nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz; ein unbeglaubigter Auszug ist günstiger als ein beglaubigter.

Besondere Fälle

Ich bin nur Kaufinteressent
Ein ernsthaftes Kaufinteresse reicht als berechtigtes Interesse - üblicherweise belegt durch den Notar oder einen Maklervertrag.
Ich brauche ihn für die Bank
Kreditinstitute verlangen meist einen aktuellen beglaubigten Auszug; der Notar fordert ihn im Kaufprozess ohnehin an.
Eigentümer ist verstorben
Erben legen den Erbschein oder das notarielle Testament vor.
Online-Einsicht
Die Länder bieten elektronische Grundbucheinsicht für registrierte Nutzer - vor allem für Notare, Banken und Behörden.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wer darf ins Grundbuch schauen?
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung). Eigentümer, Erben, Gläubiger mit Titel und ernsthafte Kaufinteressenten gehören dazu, bloße Neugier nicht.
Welches Amtsgericht ist zuständig?
Das am Ort des Grundstücks, nicht an Ihrem Wohnort.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Ein einfacher Auszug ist günstiger als ein beglaubigter.
Grundbuch oder Kataster?
Das Grundbuch weist Eigentum und Rechte aus, das Kataster Lage und Größe. Für ein vollständiges Bild brauchen Sie beides.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Amtsgericht. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Amtsgericht

Gehört dazu

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