Katasterauszug beantragen
Flurkarte und Liegenschaftsnachweis kommen vom Katasteramt des Kreises. Sie werden für Bauantrag, Finanzierung und Grenzfragen gebraucht.
| Zuständig | Katasteramt |
|---|---|
| Gebühr | landesrechtlich geregelt |
| Dauer | wenige Tage |
Das Liegenschaftskataster führt das Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt - je nach Land auch unter dem Namen Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation.
Es beschreibt Lage, Größe und Zuschnitt eines Grundstücks. Wem es gehört, steht dagegen im Grundbuch beim Amtsgericht. Für Bauantrag und Finanzierung braucht man meist beides.
Grenzen darf nur das Amt selbst oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin feststellen - ein privates Aufmaß hat keine rechtliche Wirkung.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Flurstücksnummer oder Anschrift
- bei Dritten: berechtigtes Interesse
So läuft es ab
Flurstück bestimmen
Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer - sie stehen im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.
Auszug anfordern
Persönlich, schriftlich oder über das Geoportal des Landes.
Form wählen
Flurkarte, Liegenschaftsnachweis oder beides - fragen Sie, was die anfordernde Stelle braucht.
Gebühr zahlen
Landesrechtlich geregelt, meist nach Art des Auszugs gestaffelt.
Besondere Fälle
- Ich brauche ihn für den Bauantrag
- Dann verlangt die Bauaufsicht meist einen amtlichen Lageplan - der ist mehr als ein einfacher Auszug und wird von einer Vermessungsstelle erstellt.
- Grenzstreit mit dem Nachbarn
- Eine Grenzfeststellung durch das Amt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsstelle schafft Klarheit; sie ist kostenpflichtig.
- Ich bin nicht Eigentümer
- Für den einfachen Auszug genügt oft das Flurstück; für weitergehende Angaben ist ein berechtigtes Interesse nötig.
Worauf es ankommt
- Grenzen darf nur das Amt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur feststellen.
- Für die Baufinanzierung verlangen Banken meist einen aktuellen Auszug.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Katasteramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
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