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Katasterauszug beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Flurkarte und Liegenschaftsnachweis kommen vom Katasteramt des Kreises. Sie werden für Bauantrag, Finanzierung und Grenzfragen gebraucht.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigKatasteramt
Gebührlandesrechtlich geregelt
Dauerwenige Tage

Das Liegenschaftskataster führt das Katasteramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt - je nach Land auch unter dem Namen Vermessungsamt oder Amt für Geoinformation.

Es beschreibt Lage, Größe und Zuschnitt eines Grundstücks. Wem es gehört, steht dagegen im Grundbuch beim Amtsgericht. Für Bauantrag und Finanzierung braucht man meist beides.

Grenzen darf nur das Amt selbst oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin feststellen - ein privates Aufmaß hat keine rechtliche Wirkung.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Flurstück bestimmen

    Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer - sie stehen im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.

  2. Auszug anfordern

    Persönlich, schriftlich oder über das Geoportal des Landes.

  3. Form wählen

    Flurkarte, Liegenschaftsnachweis oder beides - fragen Sie, was die anfordernde Stelle braucht.

  4. Gebühr zahlen

    Landesrechtlich geregelt, meist nach Art des Auszugs gestaffelt.

Besondere Fälle

Ich brauche ihn für den Bauantrag
Dann verlangt die Bauaufsicht meist einen amtlichen Lageplan - der ist mehr als ein einfacher Auszug und wird von einer Vermessungsstelle erstellt.
Grenzstreit mit dem Nachbarn
Eine Grenzfeststellung durch das Amt oder eine öffentlich bestellte Vermessungsstelle schafft Klarheit; sie ist kostenpflichtig.
Ich bin nicht Eigentümer
Für den einfachen Auszug genügt oft das Flurstück; für weitergehende Angaben ist ein berechtigtes Interesse nötig.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Katasteramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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