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Ich kaufe eine Immobilie: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Grundbuch beim Amtsgericht, Lage und Grenzen beim Katasteramt.

Schritt für Schritt

  1. Grundbuchauszug beantragen

    Das Grundbuch führt das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

    Zuständig: Amtsgericht

  2. Katasterauszug beantragen

    Flurkarte und Liegenschaftsnachweis kommen vom Katasteramt des Kreises. Sie werden für Bauantrag, Finanzierung und Grenzfragen gebraucht.

    Zuständig: Katasteramt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: