Katasteramt: Flurkarte, Grundstücksgrenzen und der richtige Auszug
Wir führen 187 Katasterämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Katasteramt führt das Liegenschaftskataster und gibt Auskunft über Grundstücksgrenzen und Flurstücke. Dort erledigen Sie: Katasterauszug beantragen.
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Katasteramt in Deutschland
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Katasterauszug beantragen
Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Katasteramt
Sieben Punkte, die verhindern, dass Sie mit dem falschen Papier wieder herauskommen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich das Katasteramt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
- Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
Häufige Fragen
- Kataster oder Grundbuch - was steht wo?
- Das Liegenschaftskataster beschreibt das Grundstück: Lage, Zuschnitt, Größe, Nutzung, Gebäude. Das Grundbuch weist Eigentum und Lasten aus: wer eingetragen ist, welche Hypothek, welches Wegerecht darauf liegt. Beides greift ineinander, denn die Grundbuchordnung benennt die Grundstücke ausdrücklich nach dem Liegenschaftskataster. Für ein vollständiges Bild brauchen Sie beide Auszüge.
- Bekomme ich einen Auszug über ein fremdes Grundstück?
- Beim Grundbuch nur, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen - Eigentümer, Erben, Gläubiger mit Titel und ernsthafte Kaufinteressenten gehören dazu, bloße Neugier nicht. Beim Kataster richtet sich die Auskunft nach dem Landesrecht des jeweiligen Bundeslandes; reine Flurstücksangaben sind vielerorts frei abrufbar, personenbezogene Daten nicht. Fragen Sie vorab, welchen Nachweis das Amt sehen will.
- Welchen Auszug brauche ich für den Bauantrag?
- Regelmäßig einen amtlichen Lageplan, der auf den Daten des Liegenschaftskatasters beruht, nicht den ausgedruckten Kartenausschnitt aus dem Netz. Was genau beizufügen ist, regelt die Bauvorlagenverordnung des Landes. Verlangen Sie den Plan früh: Bis er vorliegt, vergehen Tage, und ohne ihn ist der Antrag beim Bauamt unvollständig.
- Mein Nachbar hat den Zaun versetzt - wer stellt die Grenze fest?
- Nicht Sie beide unter sich. Jeder Eigentümer kann vom Nachbarn verlangen, an der Errichtung fester Grenzzeichen mitzuwirken und ein verrücktes oder unkenntlich gewordenes Grenzzeichen wiederherzustellen; die Kosten tragen die Beteiligten zu gleichen Teilen. Wie abgemarkt wird und wer das darf, bestimmt das Landesrecht - in der Praxis das Katasteramt selbst oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin.
- Was kostet ein Katasterauszug?
- Das legt jedes Bundesland selbst fest, in einer eigenen Gebührenordnung für die Vermessungsverwaltung. Eine bundesweite Zahl gäbe es dafür nicht, anders als etwa bei den Kfz-Gebühren. Grob gilt: Eine einfache Auskunft ist deutlich günstiger als ein beglaubigter Auszug, und eine Vermessung im Gelände liegt in einer ganz anderen Größenordnung.
- Das Amt heißt bei mir anders - bin ich trotzdem richtig?
- Sehr wahrscheinlich ja. Je nach Land und Kreis steht am Schild Katasteramt, Vermessungsamt, Amt für Geoinformation oder Kataster- und Vermessungsamt; teilweise ist die Aufgabe in ein Landesamt eingegliedert. Zuständig ist stets die Stelle für den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der das Grundstück liegt.
Katasteramt: Orte nach Bundesland
- Bayern 53
- Niedersachsen 49
- Baden-Württemberg 21
- Nordrhein-Westfalen 12
- Rheinland-Pfalz 9
- Thüringen 9
- Hessen 8
- Sachsen 6
- Brandenburg 4
- Mecklenburg-Vorpommern 4
- Schleswig-Holstein 4
- Sachsen-Anhalt 3
- Bremen 2
- Saarland 2
- Hamburg 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).