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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Katasteramt Sankt Goarshausen

Rheinland-PfalzRhein-Lahn-KreisAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Sankt Goarshausen ist das Vermessungs- und Katasteramt, Nastätter Straße 33, 56346 Sankt Goarshausen. Telefon +49 6771 9200. Geöffnet Montag 07:00-15:30 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Jetzt geöffnet, bis 15:30 Uhr

Montag07:00-15:30
Dienstag07:00-15:30
Mittwoch07:00-15:30
Donnerstag07:00-15:30
Freitag07:00-13:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Vermessungs- und KatasteramtNastätter Straße 33
56346 Sankt Goarshausen

  • Telefon+49 6771 9200
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Gebiet des im Rhein-Lahn-Kreis gemeldet sind - das sind 22 Gemeinden.

Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz, nicht der Ort, an dem Sie arbeiten oder die Fahrschule besuchen.

Was Sie hier erledigen können

Katasterauszug beantragen

Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.

Mitbringen
Personalausweis · Flurstücksnummer oder Anschrift · bei Dritten: berechtigtes Interesse
Gebühr
landesrechtlich geregelt
Dauer
wenige Tage

Wann brauche ich das Katasteramt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
  • Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

AuelBad EmsBechelnBornichBraubachDiezDornholzhausenHahnstättenHolzhausen an der HaideKamp-BornhofenKatzenelnbogenKaubKördorfLahnsteinMiehlenNassauNastättenNetzbachNiederneisenRettertSteinsberg

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Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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