Katasteramt Bielefeld
Zuständig für Bielefeld ist das Amt für Geoinformation und Kataster, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld. Telefon +49 521 513137. Geöffnet Dienstag 08:00-12:00.
Was möchten Sie erledigen?
Auf dieser Seite11 Abschnitte
Öffnungszeiten
| Dienstag | 08:00-12:00 |
|---|
Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.
Anschrift und Kontakt
Amt für Geoinformation und KatasterAugust-Bebel-Straße 92
33602 Bielefeld
- Telefon+49 521 513137
- E-Mailgeoinformationundkataster@bielefeld.de
- Websitebielefeld.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Anfahrt
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Wer ist hier zuständig?
Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Bielefeld gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz.
Was Sie hier erledigen können
Katasterauszug beantragen
Flurkarte und Liegenschaftsnachweis werden für Bauanträge, Kauf und Finanzierung gebraucht.
Wann brauche ich das Katasteramt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Das Kataster beschreibt Lage und Größe der Grundstücke; wem sie gehören, steht im Grundbuch beim Amtsgericht.
- Grenzen darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder das Amt selbst feststellen.
Katasterämter in der Umgebung
Weitere Ämter in Bielefeld
Häufige Fragen
- Kataster oder Grundbuch?
- Das Liegenschaftskataster beschreibt das Grundstück - Lage, Größe, Nutzung. Das Grundbuch beim Amtsgericht weist die Eigentums- und Rechtsverhältnisse aus. Für einen vollständigen Überblick braucht man beides.
- Brauche ich einen Termin?
- Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
- Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
- Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen