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Sozialamt

Das Sozialamt ist eine Einrichtung der Kommunalverwaltung, die basierend auf dem Sozialgesetzbuch tätig wird und diejenigen unterstützt, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Dabei geht es allerdings nicht um Arbeitslose, die während ihrer Arbeitslosigkeit Unterstützung brauchen, sondern um Hilfsbedürftige, die nicht erwerbsfähig sind. Dies können alleinerziehende Elternteile, chronisch Kranke oder auch Alte sein. Für diese Personengruppen ist das Sozialamt der Stadt die richtige Anlaufstelle. Durch die Einrichtung dieser Behörde wird die Bundesrepublik Deutschland ihrem Anspruch an sich selbst als Sozialstaat gerecht und sorgt für eine praktische Umsetzung der Solidargemeinschaft. All diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht verdienen können, werden so nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern können sich an das örtliche Sozialamt wenden und dort Hilfen erhalten.

Der Gang zum Sozialamt ist für viele Menschen mit Vorbehalten verbunden, schließlich müssen sie sich eingestehen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Eine mit dem Erhalt von Sozialhilfe verbundene Stigmatisierung wird vielfach befürchtet. Allerdings sollte diese Option als große Errungenschaft des deutschen Sozialstaates gesehen und keineswegs verteufelt werden.

Die Aufgaben des Sozialamtes

Das Sozialamt ist in der Bundesrepublik Deutschland die Behörde, die § 28 Abs. 2 SGB I entsprechend Sozialhilfe nach dem SGB XII leistet. Innerhalb der Kommunalverwaltung ist selten vom Sozialamt die Rede, da die betreffenden Stellen eher als Fachbereich Soziales oder Ämter für Jugend und Familie bezeichnet werden. Am Aufgabenspektrum der Sozialämter ändert dies allerdings nichts, so dass hier vor allem die folgenden Anliegen bearbeitet werden:

  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Hilfen zum Lebensunterhalt
  • Hilfen zur Pflege
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Sieben Tipps im Umgang mit dem Sozialamt

Menschen, deren Geld nicht zum Leben reicht, landen oftmals beim Sozialamt und fühlen sich dort gewissermaßen als Bittsteller. Der Umgang mit den Sozialämtern gestaltet sich daher zuweilen schwierig und belastend. Hier ist es wichtig, zu bedenken, dass man einen Anspruch auf Sozialhilfe haben kann und keineswegs um Geld bettelt, sondern eine Leistung des Sozialstaats für sich in Anspruch nimmt. Da es in diesem Zusammenhang um die eigene Existenz und ganz existentielle Belange geht, tun Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen gut daran, einige Dinge im Umgang mit den Sozialämtern zu berücksichtigen. Nachfolgend gibt es zu diesem Zweck die folgenden sieben Tipps:

Zuständigkeit des Sozialamtes klären

Menschen, denen der Gang zum Sozialamt bevorsteht, sollten vorab klären, ob sie dort überhaupt an der richtigen Adresse sind. Hier bedarf es vor allem einer genauen Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt. Das Jobcenter ist eine Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit und konzentriert sich auf die Grundsicherung für Arbeitssicherung gemäß SGB II. Im Gegensatz dazu ist das Sozialamt eine Behörde der Kommunalverwaltung und für nicht erwerbsfähige Menschen zuständig.

Die richtige Bezeichnung des Sozialamtes ergründen

Auf der Suche nach dem örtlichen Sozialamt müssen Bürger/innen vielfach feststellen, dass die Behörde offiziell einen anderen Namen trägt. Je nach Kommune kann die Bezeichnung zwar variieren, doch vielfach ist vom Amt für Soziales und Integration die Rede.

Voraussetzungen der Sozialhilfe recherchieren

Es steht natürlich jedem Menschen offen, einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt zu stellen. In der Praxis bewährt es sich allerdings, die Voraussetzungen zu recherchieren, um zu ergründen, ob der Bezug von Sozialhilfe überhaupt möglich ist. Bestehen Zweifel, sollte zunächst eine eingehende Beratung in Anspruch genommen werden.

Unterlagen für die Antragstellung zusammenstellen

Im Vorfeld des ersten Termins beim Sozialamt ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Wer diese nicht mitbringt, kann nicht viel erreichen und muss mit den Unterlagen wiederkommen. Daher ist es sinnvoll, den Personalausweis, Kontoauszüge, Mietvertrag und andere Dokumente mitzubringen, die die Einnahmen und Ausgaben nachweisen.

Formulare vorbereiten

Über das Internet finden sich mittlerweile viele Formulare zum Download. Einige Städte stellen auch den Antrag auf Sozialhilfe über das Internet zur Verfügung. Diesen kann man daheim ausdrucken, ausfüllen und zum Termin beim Sozialamt mitbringen. Durch diese Vorgehensweise lässt sich der Prozess der Antragstellung beschleunigen.

Zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen

Neben der essentiellen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann das Sozialamt noch weitere Leistungen gewähren. Diese sollten Leistungsempfänger kennen, um sich gegebenenfalls beantragen und in Anspruch nehmen zu können. Zu nennen sind hier unter anderem die Eingliederungshilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten.

Bescheide des Sozialamtes genau prüfen

Mitunter kommt es vor, dass auch beim Sozialamt Fehler passieren. Die Höhe der Sozialhilfe und auch die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung sollten daher besonders intensiv geprüft werden. Gegebenenfalls kann man das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, eine Beratungsstelle aufsuchen oder auch einen Rechtsanwalt konsultieren.

So finden Sie das zuständige Sozialamt

Auf der Suche nach dem zuständigen Sozialamt sind Sie bei der örtlichen Stadtverwaltung grundsätzlich an der richtigen Adresse. Zuweilen kann man Ihnen auch im Bürgerbüro weiterhelfen. All diejenigen, die zunächst beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden, werden gegebenenfalls weitergeschickt und erfahren so, dass das Sozialamt als Leistungsträger für sie zuständig ist. Der komplexe Aufbau des deutschen Verwaltungsapparates kann so durchaus verwirrend wirken, aber nur so kann das Funktionieren des sozialen Sicherungssystems gewährleistet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass man im Bedarfsfall staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten kann, ist der bürokratische Aufwand eine Kleinigkeit. Dass man sich an die Öffnungszeiten halten und die vereinbarten Termine auch wahrnehmen sollte, liegt natürlich auf der Hand.