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Sozialamt: Grundsicherung, Hilfe zur Pflege und Zuständigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Wir führen 250 Sozialämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Sozialamt hilft, wenn das Einkommen nicht reicht - mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Hilfe zur Pflege. Dort erledigen Sie: Grundsicherung im Alter, Hilfe zur Pflege.

Sozialamt - Symbolbild
Auf dieser Seite14 Abschnitte

Das Sozialamt ist eine Einrichtung der Kommunalverwaltung, die basierend auf dem Sozialgesetzbuch tätig wird und diejenigen unterstützt, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind. Dabei geht es allerdings nicht um Arbeitslose, die während ihrer Arbeitslosigkeit Unterstützung brauchen, sondern um Hilfsbedürftige, die nicht erwerbsfähig sind. Dies können alleinerziehende Elternteile, chronisch Kranke oder auch Alte sein. Für diese Personengruppen ist das Sozialamt der Stadt die richtige Anlaufstelle. Durch die Einrichtung dieser Behörde wird die Bundesrepublik Deutschland ihrem Anspruch an sich selbst als Sozialstaat gerecht und sorgt für eine praktische Umsetzung der Solidargemeinschaft. All diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht verdienen können, werden so nicht ihrem Schicksal überlassen, sondern können sich an das örtliche Sozialamt wenden und dort Hilfen erhalten.

Der Gang zum Sozialamt ist für viele Menschen mit Vorbehalten verbunden, schließlich müssen sie sich eingestehen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können und auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Eine mit dem Erhalt von Sozialhilfe verbundene Stigmatisierung wird vielfach befürchtet. Allerdings sollte diese Option als große Errungenschaft des deutschen Sozialstaates gesehen und keineswegs verteufelt werden.

Die Aufgaben des Sozialamtes

Das Sozialamt ist in der Bundesrepublik Deutschland die Behörde, die § 28 Abs. 2 SGB I entsprechend Sozialhilfe nach dem SGB XII leistet. Innerhalb der Kommunalverwaltung ist selten vom Sozialamt die Rede, da die betreffenden Stellen eher als Fachbereich Soziales oder Ämter für Jugend und Familie bezeichnet werden. Am Aufgabenspektrum der Sozialämter ändert dies allerdings nichts, so dass hier vor allem die folgenden Anliegen bearbeitet werden:

Sieben Tipps im Umgang mit dem Sozialamt

Menschen, deren Geld nicht zum Leben reicht, landen oftmals beim Sozialamt und fühlen sich dort gewissermaßen als Bittsteller. Der Umgang mit den Sozialämtern gestaltet sich daher zuweilen schwierig und belastend. Hier ist es wichtig, zu bedenken, dass man einen Anspruch auf Sozialhilfe haben kann und keineswegs um Geld bettelt, sondern eine Leistung des Sozialstaats für sich in Anspruch nimmt. Da es in diesem Zusammenhang um die eigene Existenz und ganz existentielle Belange geht, tun Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Lebenssituationen gut daran, einige Dinge im Umgang mit den Sozialämtern zu berücksichtigen. Nachfolgend gibt es zu diesem Zweck die folgenden sieben Tipps:

Zuständigkeit des Sozialamtes klären

Menschen, denen der Gang zum Sozialamt bevorsteht, sollten vorab klären, ob sie dort überhaupt an der richtigen Adresse sind. Hier bedarf es vor allem einer genauen Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Jobcenter und dem Sozialamt. Das Jobcenter ist eine Einrichtung von Kommune und Bundesagentur für Arbeit und konzentriert sich auf die Grundsicherung für Arbeitssicherung gemäß SGB II. Im Gegensatz dazu ist das Sozialamt eine Behörde der Kommunalverwaltung und für nicht erwerbsfähige Menschen zuständig.

Die richtige Bezeichnung des Sozialamtes ergründen

Auf der Suche nach dem örtlichen Sozialamt müssen Bürger/innen vielfach feststellen, dass die Behörde offiziell einen anderen Namen trägt. Je nach Kommune kann die Bezeichnung zwar variieren, doch vielfach ist vom Amt für Soziales und Integration die Rede.

Voraussetzungen der Sozialhilfe recherchieren

Es steht natürlich jedem Menschen offen, einen Antrag auf Sozialhilfe beim Sozialamt zu stellen. In der Praxis bewährt es sich allerdings, die Voraussetzungen zu recherchieren, um zu ergründen, ob der Bezug von Sozialhilfe überhaupt möglich ist. Bestehen Zweifel, sollte zunächst eine eingehende Beratung in Anspruch genommen werden.

Unterlagen für die Antragstellung zusammenstellen

Im Vorfeld des ersten Termins beim Sozialamt ist es ratsam, alle relevanten Unterlagen zusammenzustellen. Wer diese nicht mitbringt, kann nicht viel erreichen und muss mit den Unterlagen wiederkommen. Daher ist es sinnvoll, den Personalausweis, Kontoauszüge, Mietvertrag und andere Dokumente mitzubringen, die die Einnahmen und Ausgaben nachweisen.

Formulare vorbereiten

Über das Internet finden sich mittlerweile viele Formulare zum Download. Einige Städte stellen auch den Antrag auf Sozialhilfe über das Internet zur Verfügung. Diesen kann man daheim ausdrucken, ausfüllen und zum Termin beim Sozialamt mitbringen. Durch diese Vorgehensweise lässt sich der Prozess der Antragstellung beschleunigen.

Zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen

Neben der essentiellen Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann das Sozialamt noch weitere Leistungen gewähren. Diese sollten Leistungsempfänger kennen, um sich gegebenenfalls beantragen und in Anspruch nehmen zu können. Zu nennen sind hier unter anderem die Eingliederungshilfe, Blindenhilfe oder auch die Übernahme von Bestattungskosten.

Bescheide des Sozialamtes genau prüfen

Mitunter kommt es vor, dass auch beim Sozialamt Fehler passieren. Die Höhe der Sozialhilfe und auch die Rechtmäßigkeit einer Ablehnung sollten daher besonders intensiv geprüft werden. Gegebenenfalls kann man das Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen, eine Beratungsstelle aufsuchen oder auch einen Rechtsanwalt konsultieren.

So finden Sie das zuständige Sozialamt

Auf der Suche nach dem zuständigen Sozialamt sind Sie bei der örtlichen Stadtverwaltung grundsätzlich an der richtigen Adresse. Zuweilen kann man Ihnen auch im Bürgerbüro weiterhelfen. All diejenigen, die zunächst beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden, werden gegebenenfalls weitergeschickt und erfahren so, dass das Sozialamt als Leistungsträger für sie zuständig ist. Der komplexe Aufbau des deutschen Verwaltungsapparates kann so durchaus verwirrend wirken, aber nur so kann das Funktionieren des sozialen Sicherungssystems gewährleistet werden. In Anbetracht der Tatsache, dass man im Bedarfsfall staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten kann, ist der bürokratische Aufwand eine Kleinigkeit. Dass man sich an die Öffnungszeiten halten und die vereinbarten Termine auch wahrnehmen sollte, liegt natürlich auf der Hand.

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Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 SGB XII).

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Vor dem Besuch

Häufige Fragen

Sozialamt oder Jobcenter - wer ist für mich zuständig?
Entscheidend ist die Erwerbsfähigkeit. Wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann und die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, gehört zum Jobcenter und bekommt Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (§ 8 Absatz 1, § 7 Absatz 1 SGB II). Wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder die Altersgrenze überschritten hat, bekommt Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt. Das ist keine Frage des Wohnorts, sondern des Gesetzes.
Müssen meine Kinder für mich zahlen?
In aller Regel nicht. Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern bleiben unberücksichtigt, solange deren jährliches Gesamteinkommen nicht über 100.000 Euro liegt (§ 94 Absatz 1a SGB XII). Das Gesetz vermutet ausdrücklich, dass diese Grenze nicht überschritten wird - das Sozialamt fragt also nicht routinemäßig bei den Kindern nach, sondern nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt.
Ab wann zahlt das Sozialamt?
Das hängt von der Leistung ab, und hier wird oft falsch verallgemeinert. Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger bekannt wird, dass die Voraussetzungen vorliegen - ein förmlicher Antrag ist dafür nicht nötig (§ 18 Absatz 1 SGB XII). Ausgenommen ist die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Sie wird auf Antrag erbracht, und der Antrag wirkt auf den Ersten des Monats zurück, in dem er gestellt wird (§ 44 Absatz 1 und 2 SGB XII).
Ab welchem Alter gibt es Grundsicherung im Alter?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene ist das mit 65 Jahren, danach steigt die Grenze schrittweise an und liegt ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren (§ 41 Absatz 2 SGB XII). Unabhängig vom Alter haben Menschen ab 18 Jahren Anspruch, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind (§ 41 Absatz 3 SGB XII).
Beantrage ich Wohngeld beim Sozialamt?
Meist nicht. Über Wohngeld entscheidet die Wohngeldbehörde, die das jeweilige Land bestimmt (§ 24 Absatz 1 Wohngeldgesetz); je nach Ort sitzt sie in der Stadt- oder Kreisverwaltung, oft im Rathaus und nicht im Sozialamt. Wichtig ist außerdem: Wer Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsgeld bezieht, ist vom Wohngeld ausgeschlossen (§ 7 Absatz 1 Wohngeldgesetz). Beides zugleich gibt es nicht.
Welches Sozialamt ist für mich zuständig?
Das Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Örtliche Träger der Sozialhilfe sind nach § 3 Absatz 2 SGB XII die kreisfreien Städte und die Kreise, soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt. Deshalb heißt die Stelle je nach Ort auch Amt für Soziales, Fachbereich Soziales oder sitzt im Landratsamt. Die überörtlichen Träger bestimmen die Länder; sie sind etwa für Teile der Eingliederungshilfe zuständig.

Sozialamt: Orte nach Bundesland

Schleswig-Holstein: 9 OrteHamburg: 7 OrteNiedersachsen: 21 OrteBremen: 2 OrteNordrhein-Westfalen: 53 OrteHessen: 16 OrteRheinland-Pfalz: 12 OrteBaden-Württemberg: 32 OrteBayern: 31 OrteSaarland: 3 OrteBerlin: 15 OrteBrandenburg: 13 OrteMecklenburg-Vorpommern: 6 OrteSachsen: 11 OrteSachsen-Anhalt: 9 OrteThüringen: 10 OrteSchlesw.-Holst.9Hamburg 7Niedersachsen21Bremen 2Nordrh.-Westf.53Hessen16Rheinl.-Pfalz12Baden-Württ.32Bayern31Saarland 3Berlin 15Brandenburg13Meckl.-Vorp.6Sachsen11Sachsen-Anh.9Thüringen10

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