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Sozialamt Neustadt an der Aisch

BayernKreis Neustadt an der Aisch-Bad WindsheimAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Neustadt an der Aisch ist das Sozialamt/Jobcenter, Hans-Böckler-Straße 3, 91413 Neustadt an der Aisch. Telefon +49 9161 920. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00
Dienstag08:00-12:00
Mittwoch08:00-12:00
Donnerstag08:00-12:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Sozialamt/JobcenterHans-Böckler-Straße 3
91413 Neustadt an der Aisch

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 14 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Grundsicherung im Alter

Für Menschen ab der Regelaltersgrenze und dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Einkommen nicht reicht.

Mitbringen
Personalausweis · Rentenbescheid · Kontoauszüge · Mietvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Hilfe zur Pflege

Wenn Pflegekosten das eigene Vermögen übersteigen, übernimmt das Sozialamt einen Teil.

Mitbringen
Pflegegrad-Bescheid · Einkommens- und Vermögensnachweise · Heimvertrag
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
mehrere Wochen

Wann brauche ich das Sozialamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Anträge wirken ab dem Monat der Antragstellung - stellen Sie sie lieber früh und reichen Unterlagen nach.
  • Die Beratung ist kostenlos, auch wenn am Ende kein Anspruch besteht.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bad WindsheimBurgbernheimDachsbachDiespeckDietersheimEmskirchenGallmersgartenHagenbüchachIpsheimMarkt ErlbachNeuhof a.d.ZennScheinfeldUffenheim

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Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zum Jobcenter?
Das Jobcenter ist für erwerbsfähige Menschen zuständig (Bürgergeld). Das Sozialamt hilft denen, die dauerhaft nicht arbeiten können - etwa im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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