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Grundsicherung im Alter beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Anspruch haben Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen (§ 41 SGB XII). Für ab 1964 Geborene liegt die Grenze bei 67 Jahren.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigSozialamt
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung mehrere Wochen
FristLeistungen ab dem Antragsmonat
Rechtsgrundlage§ 41 SGB XII

Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, gibt es Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - eine Leistung des Sozialamts, nicht der Rentenversicherung.

Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und den Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten kann (§ 41 SGB XII). Bei voller Erwerbsminderung gilt das schon ab 18.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Unterlagen zusammenstellen

    Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Vermögensnachweise.

  2. Antrag beim Sozialamt stellen

    Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt am Wohnort.

  3. Bescheid abwarten

    Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

Besondere Fälle

Erwerbsminderung
Bei voller Erwerbsminderung besteht der Anspruch schon ab 18 Jahren (§ 41 SGB XII).
Wohngeld statt Grundsicherung
Wer knapp über der Grenze liegt, fährt mit Wohngeld manchmal besser. Das Sozialamt rechnet beides gegen.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Ab welchem Alter gibt es Grundsicherung?
Ab der Regelaltersgrenze: 65 Jahre für vor 1947 Geborene, gestaffelt bis 67 Jahre für ab 1964 Geborene (§ 41 SGB XII).
Müssen meine Kinder zahlen?
Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro. Das Sozialamt fragt darunter nicht einmal nach.
Was ist der Unterschied zum Bürgergeld?
Bürgergeld gibt es für Erwerbsfähige vor der Altersgrenze, beim Jobcenter. Grundsicherung im Alter kommt vom Sozialamt.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Sozialamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Sozialamt