Grundsicherung im Alter beantragen
Anspruch haben Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen (§ 41 SGB XII). Für ab 1964 Geborene liegt die Grenze bei 67 Jahren.
| Zuständig | Sozialamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Bearbeitung mehrere Wochen |
| Frist | Leistungen ab dem Antragsmonat |
| Rechtsgrundlage | § 41 SGB XII |
Wenn die Rente nicht zum Leben reicht, gibt es Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - eine Leistung des Sozialamts, nicht der Rentenversicherung.
Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und den Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten kann (§ 41 SGB XII). Bei voller Erwerbsminderung gilt das schon ab 18.
Was Sie brauchen
- Rentenbescheid
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung
- Vermögensnachweise
- Personalausweis
So läuft es ab
Unterlagen zusammenstellen
Rentenbescheid, Kontoauszüge, Mietvertrag, Vermögensnachweise.
Antrag beim Sozialamt stellen
Zuständig ist der Kreis oder die kreisfreie Stadt am Wohnort.
Bescheid abwarten
Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.
Besondere Fälle
- Erwerbsminderung
- Bei voller Erwerbsminderung besteht der Anspruch schon ab 18 Jahren (§ 41 SGB XII).
- Wohngeld statt Grundsicherung
- Wer knapp über der Grenze liegt, fährt mit Wohngeld manchmal besser. Das Sozialamt rechnet beides gegen.
Worauf es ankommt
- Anspruch ab der Regelaltersgrenze - 65 Jahre für vor 1947 Geborene, gestaffelt steigend bis 67 Jahre für ab 1964 Geborene (§ 41 SGB XII).
- Auch bei voller Erwerbsminderung ab 18 Jahren möglich.
- ⚠️ Viele beantragen sie nicht, weil sie den Rückgriff auf die Kinder fürchten. Der greift aber erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro - darunter fragt das Sozialamt gar nicht nach.
Häufige Fragen
- Ab welchem Alter gibt es Grundsicherung?
- Ab der Regelaltersgrenze: 65 Jahre für vor 1947 Geborene, gestaffelt bis 67 Jahre für ab 1964 Geborene (§ 41 SGB XII).
- Müssen meine Kinder zahlen?
- Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro. Das Sozialamt fragt darunter nicht einmal nach.
- Was ist der Unterschied zum Bürgergeld?
- Bürgergeld gibt es für Erwerbsfähige vor der Altersgrenze, beim Jobcenter. Grundsicherung im Alter kommt vom Sozialamt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Sozialamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Sozialamt
- Hilfe zur Pflege beantragen Ein Angehöriger wird pflegebedürftig