Meine Rente reicht nicht: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Grundsicherung im Alter gibt es ab der Regelaltersgrenze - und Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen.
Schritt für Schritt
Grundsicherung im Alter beantragen
Leistungen ab dem Antragsmonat
Anspruch haben Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen (§ 41 SGB XII). Für ab 1964 Geborene liegt die Grenze bei 67 Jahren.
Zuständig: Sozialamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: