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Meine Rente reicht nicht: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Grundsicherung im Alter gibt es ab der Regelaltersgrenze - und Kinder werden erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen herangezogen.

Schritt für Schritt

  1. Grundsicherung im Alter beantragen

    Leistungen ab dem Antragsmonat

    Anspruch haben Menschen ab der Regelaltersgrenze, deren Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt nicht reichen (§ 41 SGB XII). Für ab 1964 Geborene liegt die Grenze bei 67 Jahren.

    Zuständig: Sozialamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: