Hilfe zur Pflege beantragen
Reichen Pflegegeld und eigenes Einkommen nicht, springt das Sozialamt ein. Geprüft werden Einkommen und Vermögen - auch das der unterhaltspflichtigen Kinder, aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro.
| Zuständig | Sozialamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Bearbeitung mehrere Wochen |
| Rechtsgrundlage | §§ 61 ff. SGB XII |
Pflege kostet mehr, als die Pflegekasse zahlt. Die Lücke zwischen Pflegegeld und tatsächlichen Kosten trägt zunächst der Pflegebedürftige selbst - reicht das nicht, gibt es Hilfe zur Pflege vom Sozialamt.
Seit 2020 werden Kinder erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen. Das nimmt vielen Familien die größte Sorge.
Was Sie brauchen
- Pflegegradbescheid
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Heimvertrag oder Kostenaufstellung des Pflegedienstes
- Rentenbescheid
So läuft es ab
Pflegegrad abwarten
Ohne ihn geht nichts - die Pflegekasse ist immer zuerst dran.
Kosten zusammenstellen
Heimvertrag oder Rechnungen des Pflegedienstes.
Antrag beim Sozialamt
Der Kreis oder die kreisfreie Stadt ist zuständig.
Besondere Fälle
- Heimunterbringung
- Der größte Anwendungsfall - Heimkosten übersteigen das Pflegegeld regelmäßig um ein Vielfaches.
- Pflege zu Hause
- Auch dort möglich, wenn ein Pflegedienst nötig ist.
Worauf es ankommt
- Hilfe zur Pflege ist nachrangig: Erst Pflegekasse, dann eigenes Einkommen und Vermögen, dann das Sozialamt.
- Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro herangezogen - seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020.
Häufige Fragen
- Müssen die Kinder zahlen?
- Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 Euro. Darunter fragt das Sozialamt die Kinder gar nicht erst.
- Was wird vom Vermögen angerechnet?
- Ein Schonvermögen bleibt frei. Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall - das Sozialamt rechnet es vor.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Sozialamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Sozialamt
- Grundsicherung im Alter beantragen Meine Rente reicht nicht
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ein Angehöriger wird pflegebedürftig":
- Pflegegrad beantragen Leistungen ab dem Antragsmonat