Pflegegrad beantragen
Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem aus sechs Lebensbereichen ermittelt (§ 15 SGB XI). Es gibt fünf Grade - ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.
| Zuständig | Pflegekasse bei der Krankenkasse |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Begutachtung binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag |
| Frist | Leistungen ab dem Antragsmonat |
| Rechtsgrundlage | § 15 SGB XI |
Pflegebedürftigkeit trifft Familien meist plötzlich. Der erste Schritt ist der Pflegegrad - ohne ihn gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistungen.
Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, nicht das Amt. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.
Was Sie brauchen
- Versichertenkarte
- ärztliche Befunde und Medikamentenplan
- Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen
- Vollmacht, wenn Sie für jemanden anderen beantragen
So läuft es ab
Bei der Pflegekasse anrufen
Formlos genügt. Das Datum zählt - Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.
Pflegetagebuch führen
Ein bis zwei Wochen dokumentieren, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert.
Begutachtungstermin
Der Medizinische Dienst kommt nach Hause. Eine vertraute Person sollte dabei sein.
Bescheid prüfen
Gegen den Pflegegrad ist Widerspruch möglich - binnen eines Monats.
Besondere Fälle
- Verschlechterung
- Ein Höherstufungsantrag ist jederzeit möglich.
- Pflege zu Hause
- Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen.
- Eilfall im Krankenhaus
- Bei Entlassung aus dem Krankenhaus geht es schneller - die Frist verkürzt sich auf eine Woche.
Worauf es ankommt
- Fünf Pflegegrade, ermittelt aus sechs Modulen: Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung und Alltagsgestaltung (§ 15 SGB XI). Am stärksten zählt die Selbstversorgung mit 40 Prozent.
- Der Antrag genügt formlos - ein Anruf bei der Pflegekasse reicht, um das Datum zu sichern. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, nicht ab der Begutachtung.
- Führen Sie vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Der Gutachter sieht nur einen Vormittag; was an schlechten Tagen nötig ist, muss aufgeschrieben sein.
Häufige Fragen
- Wie viele Pflegegrade gibt es?
- Fünf. Sie werden aus sechs Modulen mit einem Punktesystem ermittelt (§ 15 SGB XI). Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.
- Was kostet der Antrag?
- Nichts. Weder Antrag noch Begutachtung.
- Wie schnell kommt die Begutachtung?
- Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden.
- Ab wann gibt es Geld?
- Ab dem Monat der Antragstellung - deshalb lohnt es sich, früh anzurufen, auch wenn die Unterlagen noch fehlen.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Pflegekasse bei der Krankenkasse. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse - ein eigenes Amt ist sie nicht. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.
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