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Pflegegrad beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem aus sechs Lebensbereichen ermittelt (§ 15 SGB XI). Es gibt fünf Grade - ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigPflegekasse bei der Krankenkasse
Gebührgebührenfrei
DauerBegutachtung binnen 25 Arbeitstagen nach Antrag
FristLeistungen ab dem Antragsmonat
Rechtsgrundlage§ 15 SGB XI

Pflegebedürftigkeit trifft Familien meist plötzlich. Der erste Schritt ist der Pflegegrad - ohne ihn gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistungen.

Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse, nicht das Amt. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Bei der Pflegekasse anrufen

    Formlos genügt. Das Datum zählt - Leistungen gibt es ab dem Antragsmonat.

  2. Pflegetagebuch führen

    Ein bis zwei Wochen dokumentieren, wobei Hilfe nötig ist und wie lange sie dauert.

  3. Begutachtungstermin

    Der Medizinische Dienst kommt nach Hause. Eine vertraute Person sollte dabei sein.

  4. Bescheid prüfen

    Gegen den Pflegegrad ist Widerspruch möglich - binnen eines Monats.

Besondere Fälle

Verschlechterung
Ein Höherstufungsantrag ist jederzeit möglich.
Pflege zu Hause
Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld, wenn Angehörige pflegen.
Eilfall im Krankenhaus
Bei Entlassung aus dem Krankenhaus geht es schneller - die Frist verkürzt sich auf eine Woche.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie viele Pflegegrade gibt es?
Fünf. Sie werden aus sechs Modulen mit einem Punktesystem ermittelt (§ 15 SGB XI). Ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.
Was kostet der Antrag?
Nichts. Weder Antrag noch Begutachtung.
Wie schnell kommt die Begutachtung?
Die Pflegekasse muss binnen 25 Arbeitstagen nach dem Antrag entscheiden.
Ab wann gibt es Geld?
Ab dem Monat der Antragstellung - deshalb lohnt es sich, früh anzurufen, auch wenn die Unterlagen noch fehlen.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Pflegekasse bei der Krankenkasse. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse - ein eigenes Amt ist sie nicht. Die Begutachtung übernimmt der Medizinische Dienst.

Gehört dazu

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