Ein Angehöriger wird pflegebedürftig: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Der Pflegegrad kommt von der Pflegekasse, die ergänzende Hilfe vom Sozialamt - zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen.
Schritt für Schritt
Pflegegrad beantragen
Leistungen ab dem Antragsmonat
Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem aus sechs Lebensbereichen ermittelt (§ 15 SGB XI). Es gibt fünf Grade - ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.
Zuständig: Pflegekasse bei der Krankenkasse
Hilfe zur Pflege beantragen
Reichen Pflegegeld und eigenes Einkommen nicht, springt das Sozialamt ein. Geprüft werden Einkommen und Vermögen - auch das der unterhaltspflichtigen Kinder, aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro.
Zuständig: Sozialamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: