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Ein Angehöriger wird pflegebedürftig: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Der Pflegegrad kommt von der Pflegekasse, die ergänzende Hilfe vom Sozialamt - zwei getrennte Anträge bei zwei verschiedenen Stellen.

Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad beantragen

    Leistungen ab dem Antragsmonat

    Der Pflegegrad wird nach einem Punktesystem aus sechs Lebensbereichen ermittelt (§ 15 SGB XI). Es gibt fünf Grade - ab Grad 2 gibt es Pflegegeld.

    Zuständig: Pflegekasse bei der Krankenkasse

  2. Hilfe zur Pflege beantragen

    Reichen Pflegegeld und eigenes Einkommen nicht, springt das Sozialamt ein. Geprüft werden Einkommen und Vermögen - auch das der unterhaltspflichtigen Kinder, aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro.

    Zuständig: Sozialamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: