Ämter.info ist eine Ratgeberseite mit allgemeinen Informationen zu Ämtern - keine offizielle Website einer Behörde, Amtes oder einer anderen öffentlichen Institution.

Ausländerbehörde

Innerhalb der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausländerbehörde für sogenannte Ausländerangelegenheiten zuständig. Gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz widmen sich die Ausländerbehörden aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen. Wenn es um den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in Deutschland geht, sind die Ausländerbehörden die zuständigen Stellen.

In Zusammenhang mit den Ausländerbehörden innerhalb des deutschen Verwaltungswesens haben sich verschiedene Bezeichnungen etabliert.

Im Folgenden gibt es eine Übersicht:

  • Ausländerbehörde, kurz ALB oder ABH
  • Ausländeramt, kurz ALA
  • Zentrale Ausländerbehörde, kurz ZAB

Die Aufgaben der Ausländerbehörde

Deutsche haben in der Regel keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde, schließlich sind ihr Aufenthalt ebenso wie ihre Integration und Erwerbstätigkeit aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit vollkommen unproblematisch.

Menschen aus dem Ausland, die sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen möchten oder bereits niedergelassen haben, erleben die Situation vollkommen anders und haben unweigerlich mit der Ausländerbehörde zu tun.

Diese kümmert sich dabei vor allem um die folgenden Aspekte:

  • Aufenthalt
  • Einbürgerung
  • Familienzusammenführung
  • Reisendenliste bei Klassenfahrten
  • Verpflichtungserklärung
  • Visum

Für Ausländer/innen, die in Deutschland ihre Zukunft sehen, ist die Ausländerbehörde eine zentrale Stelle. Wenn es um passrechtliche Belange oder ihren Aufenthalt geht, ist das Ausländeramt die zuständige Behörde.

Tipps für den Umgang mit der Ausländerbehörde

Der Umgang mit der Ausländerbehörde wird vielfach als heikel empfunden. Betroffene Ausländer/innen sind von der behördlichen Beurteilung ihres Einzelfalls abhängig, denn das Amt entscheidet über ihren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Wer hier seinen neuen Lebensmittelpunkt sieht, möchte im Umgang mit der Ausländerbehörde auf keinen Fall Fehler machen, die den weiteren Aufenthalt gefährden könnten. Im Folgenden gibt es ein paar Tipps, die im Umgang mit dem Ausländeramt beachtet werden sollten.

  • Vereinbaren Sie einen Termin beim Ausländeramt und erscheinen Sie nicht ohne Termin!
  • Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!
  • Informieren Sie sich selbst und verlassen Sie sich nicht nur auf die Informationen der Ausländerbehörde!
  • Kümmern Sie sich frühestmöglich um eine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüsse!
  • Besuchen Sie einen Integrationskurs!
  • Wenden Sie sich mit allgemeinen Fragen auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF!
  • Laden Sie erforderliche Formulare vorab herunter und bringen Sie sie ausgefüllt zum Termin bei der Ausländerbehörde mit!

Ein paar Tipps können den Umgang mit der Ausländerbehörde erleichtern, ändern aber nichts an der jeweiligen Rechtslage. Es ist daher wichtig, dass man die rechtliche Situation kennt und keinen Illusionen nachhängt. In der Regel ist es aber ratsam, sich bereits vor der ersten Vorsprache juristischen Beistand zu suchen und einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin zu konsultieren.

Dabei sollte es sich um einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin mit dem fachlichen Schwerpunkt Ausländerrecht handeln. So hat man einen kompetenten Partner an seiner Seite, der die Rechtslage kennt und eine umfassende Betreuung gewährleistet. Auf diese Art und Weise lässt sich die Gefahr bannen, dass man aus Unwissenheit um die eigenen Rechte im Nachteil ist.

Die zuständige Ausländerbehörde finden

Sofern der eigene Fall in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde fällt, muss man wissen, wie man das zuständige Amt findet. Das ist gar nicht so leicht, die öffentliche Verwaltung kann teilweise unterschiedlich organisiert sein. Grundsätzlich verfügen in der Regel kreisfreie Städte und Landkreise jeweils über eine eigene Ausländerbehörde. In einigen Bundesländern verfügen aber auch kreisangehörige größere Städte über ein eigenes Ausländeramt.

Ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit der betreffenden Ausländerbehörde ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des betreffenden Ausländers. Entscheidend ist somit, dass der neue Lebensmittelpunkt im Einzugsgebiet des betreffenden Ausländeramts liegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten in diesem Zusammenhang kann man sich einfach an das Bürgerbüro wenden oder im Rathaus nachfragen.