Ausländerbehörde: Aufenthaltstitel verlängern, Gebühren und Zuständigkeit
Wir führen 474 Ausländerbehörden in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Die Ausländerbehörde erteilt Aufenthaltstitel, verlängert sie und berät zu Einbürgerung und Arbeitserlaubnis. Dort erledigen Sie: Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern, Verpflichtungserklärung.
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Auf dieser Seite14 Abschnitte
- Die Aufgaben der Ausländerbehörde
- Tipps für den Umgang mit der Ausländerbehörde
- Die zuständige Ausländerbehörde finden
- Ausländerbehörde in Deutschland
- Die größten Städte
- Was möchten Sie erledigen?
- Was Sie hier erledigen können
- Vor dem Gang zur Ausländerbehörde
- Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
- Vor dem Besuch
- Häufige Fragen
- Ausländerbehörde: Orte nach Bundesland
- Alle Standorte von A bis Z
- Andere Ämter
Innerhalb der öffentlichen Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist die Ausländerbehörde für sogenannte Ausländerangelegenheiten zuständig. Gemäß § 71 Aufenthaltsgesetz widmen sich die Ausländerbehörden aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen und Entscheidungen. Wenn es um den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern in Deutschland geht, sind die Ausländerbehörden die zuständigen Stellen.
In Zusammenhang mit den Ausländerbehörden innerhalb des deutschen Verwaltungswesens haben sich verschiedene Bezeichnungen etabliert.
Im Folgenden gibt es eine Übersicht:
- Ausländerbehörde, kurz ALB oder ABH
- Ausländeramt, kurz ALA
- Zentrale Ausländerbehörde, kurz ZAB
Die Aufgaben der Ausländerbehörde
Deutsche haben in der Regel keine Berührungspunkte mit der Ausländerbehörde, schließlich sind ihr Aufenthalt ebenso wie ihre Integration und Erwerbstätigkeit aufgrund der deutschen Staatsangehörigkeit vollkommen unproblematisch.
Menschen aus dem Ausland, die sich in der Bundesrepublik Deutschland niederlassen möchten oder bereits niedergelassen haben, erleben die Situation vollkommen anders und haben unweigerlich mit der Ausländerbehörde zu tun.
Diese kümmert sich dabei vor allem um die folgenden Aspekte:
- Aufenthalt
- Einbürgerung
- Familienzusammenführung
- Reisendenliste bei Klassenfahrten
- Verpflichtungserklärung
- Visum
Für Ausländer/innen, die in Deutschland ihre Zukunft sehen, ist die Ausländerbehörde eine zentrale Stelle. Wenn es um passrechtliche Belange oder ihren Aufenthalt geht, ist das Ausländeramt die zuständige Behörde.
Tipps für den Umgang mit der Ausländerbehörde
Der Umgang mit der Ausländerbehörde wird vielfach als heikel empfunden. Betroffene Ausländer/innen sind von der behördlichen Beurteilung ihres Einzelfalls abhängig, denn das Amt entscheidet über ihren Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland. Wer hier seinen neuen Lebensmittelpunkt sieht, möchte im Umgang mit der Ausländerbehörde auf keinen Fall Fehler machen, die den weiteren Aufenthalt gefährden könnten. Im Folgenden gibt es ein paar Tipps, die im Umgang mit dem Ausländeramt beachtet werden sollten.
- Vereinbaren Sie einen Termin beim Ausländeramt und erscheinen Sie nicht ohne Termin!
- Rechnen Sie mit längeren Wartezeiten!
- Informieren Sie sich selbst und verlassen Sie sich nicht nur auf die Informationen der Ausländerbehörde!
- Kümmern Sie sich frühestmöglich um eine Anerkennung Ihrer ausländischen Berufs- und Bildungsabschlüsse!
- Besuchen Sie einen Integrationskurs!
- Wenden Sie sich mit allgemeinen Fragen auch an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF!
- Laden Sie erforderliche Formulare vorab herunter und bringen Sie sie ausgefüllt zum Termin bei der Ausländerbehörde mit!
Ein paar Tipps können den Umgang mit der Ausländerbehörde erleichtern, ändern aber nichts an der jeweiligen Rechtslage. Es ist daher wichtig, dass man die rechtliche Situation kennt und keinen Illusionen nachhängt. In der Regel ist es aber ratsam, sich bereits vor der ersten Vorsprache juristischen Beistand zu suchen und einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin zu konsultieren.
Dabei sollte es sich um einen Anwalt beziehungsweise eine Anwältin mit dem fachlichen Schwerpunkt Ausländerrecht handeln. So hat man einen kompetenten Partner an seiner Seite, der die Rechtslage kennt und eine umfassende Betreuung gewährleistet. Auf diese Art und Weise lässt sich die Gefahr bannen, dass man aus Unwissenheit um die eigenen Rechte im Nachteil ist.
Die zuständige Ausländerbehörde finden
Sofern der eigene Fall in den Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde fällt, muss man wissen, wie man das zuständige Amt findet. Das ist gar nicht so leicht, die öffentliche Verwaltung kann teilweise unterschiedlich organisiert sein. Grundsätzlich verfügen in der Regel kreisfreie Städte und Landkreise jeweils über eine eigene Ausländerbehörde. In einigen Bundesländern verfügen aber auch kreisangehörige größere Städte über ein eigenes Ausländeramt.
Ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit der betreffenden Ausländerbehörde ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des betreffenden Ausländers. Entscheidend ist somit, dass der neue Lebensmittelpunkt im Einzugsgebiet des betreffenden Ausländeramts liegt. Bei Fragen oder Unsicherheiten in diesem Zusammenhang kann man sich einfach an das Bürgerbüro wenden oder im Rathaus nachfragen.
Ausländerbehörde in Deutschland
474 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern
Der Antrag sollte vor Ablauf des bisherigen Titels gestellt werden.
Das brauchen Sie
Verpflichtungserklärung
Wer Besuch aus dem Ausland einlädt, kann für dessen Aufenthaltskosten bürgen.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zur Ausländerbehörde
Sieben Punkte, die vor allem eines sichern: dass der Antrag rechtzeitig eingeht. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich die Ausländerbehörde?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf - sonst droht eine Lücke im Aufenthaltsstatus.
- Viele Behörden arbeiten ausschließlich nach Termin und vergeben diese online.
- Bringen Sie Originale mit, Kopien reichen meist nicht.
Häufige Fragen
- Mein Aufenthaltstitel läuft ab, während der Antrag bearbeitet wird. Was gilt dann?
- Entscheidend ist, dass der Antrag vor Ablauf eingegangen ist. Dann gilt der bisherige Titel „vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend“ (§ 81 Abs. 4 AufenthG). Über diese Wirkung stellt die Behörde eine Fiktionsbescheinigung aus (§ 81 Abs. 5 AufenthG); sie kostet 13 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 8 AufenthV). Geht der Antrag zu spät ein, greift die Fortgeltung nicht.
- Was kostet die Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels?
- Die Gebühren stehen bundesweit in der Aufenthaltsverordnung; die Behörde vor Ort setzt sie nicht selbst fest. 100 Euro für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Blauen Karte EU oder ICT-Karte, 96 Euro für eine Verlängerung um bis zu drei Monate, 93 Euro für eine längere Verlängerung und 98 Euro, wenn sich der Aufenthaltszweck ändert (§ 45 AufenthV).
- Gibt es eine Befreiung oder Ermäßigung bei den Gebühren?
- Ja. Wer den Lebensunterhalt nicht ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten kann, ist von den Gebühren für Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sowie für die Fiktionsbescheinigung befreit (§ 53 Abs. 1 AufenthV). Darüber hinaus können Gebühren ermäßigt werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse es gebieten (§ 53 Abs. 2 AufenthV). Das gehört beim Antrag gesagt, nicht hinterher.
- Welche Ausländerbehörde ist zuständig, und warum läuft es überall anders?
- Das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht, ausgeführt wird es von den Ländern: Zuständig sind die Ausländerbehörden, und welche Stelle das ist, bestimmt die Landesregierung oder die von ihr benannte Stelle (§ 71 Abs. 1 AufenthG). Mal ist es der Kreis oder die kreisfreie Stadt, mal eine zentrale Landesbehörde. Daher die unterschiedlichen Namen und die sehr verschiedenen Termin- und Antragswege - welche Unterlagen zusätzlich verlangt werden, entscheidet die Behörde vor Ort.
- Erledigt die Ausländerbehörde auch die Einbürgerung?
- Nicht überall. Welche Stelle Einbürgerungen bearbeitet, bestimmt ebenfalls das Land; vielerorts ist es eine eigene Einbürgerungsbehörde im Landratsamt oder im Rathaus. Die Einbürgerung auf Antrag setzt in der Regel fünf Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt voraus (§ 10 Abs. 1 StAG) sowie Deutsch auf Stufe B1 (§ 10 Abs. 4 StAG). Die zeitweise mögliche Verkürzung auf drei Jahre ist weggefallen (§ 10 Abs. 3 StAG).
- Was bedeutet eine Verpflichtungserklärung für Besuch aus dem Ausland?
- Sie ist eine Haftung, kein Formular. Wer sich verpflichtet, muss fünf Jahre lang ab der Einreise sämtliche öffentlichen Mittel erstatten, die für Lebensunterhalt, Wohnraum, Krankheit und Pflege aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Sie erlischt in dieser Zeit auch dann nicht, wenn die eingereiste Person später einen humanitären Aufenthaltstitel erhält. Die Anerkennung der Erklärung kostet 29 Euro (§ 47 Abs. 1 Nr. 12 AufenthV).
Ausländerbehörde: Orte nach Bundesland
- Baden-Württemberg 105
- Bayern 80
- Nordrhein-Westfalen 74
- Niedersachsen 46
- Hessen 30
- Rheinland-Pfalz 30
- Thüringen 23
- Brandenburg 22
- Sachsen 16
- Sachsen-Anhalt 16
- Schleswig-Holstein 15
- Mecklenburg-Vorpommern 7
- Berlin 4
- Bremen 2
- Hamburg 2
- Saarland 1
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).