Einbürgerung beantragen
Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Vorausgesetzt werden unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und der Einbürgerungstest.
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | bundesrechtlich geregelt |
| Dauer | mehrere Monate bis über ein Jahr |
Der Antrag geht an die Einbürgerungsbehörde am Wohnort - je nach Land die Ausländerbehörde, das Landratsamt oder eine eigene Stelle der Stadt.
Verlangt werden unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen, ausreichende Deutschkenntnisse und der bestandene Einbürgerungstest. Den legen Sie nicht bei der Behörde ab, sondern bei einer zugelassenen Stelle - meist einer Volkshochschule.
Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, hängt vom Herkunftsland ab. Klären Sie das früh, am besten bei der dortigen Auslandsvertretung.
Was Sie brauchen
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Nachweis über Sprachkenntnisse
- Bescheinigung über den Einbürgerungstest
- Einkommensnachweise
- Geburtsurkunde
So läuft es ab
Voraussetzungen prüfen
Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse - die Behörde berät dazu.
Einbürgerungstest ablegen
Bei einer zugelassenen Stelle, meist der Volkshochschule.
Antrag einreichen
Mit allen Nachweisen; unvollständige Anträge verzögern das Verfahren erheblich.
Prüfung abwarten
Die Behörde holt Auskünfte ein - das dauert oft Monate.
Urkunde entgegennehmen
Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Urkunde wirksam.
Besondere Fälle
- Ehegatten und Kinder
- Sie können mit eingebürgert werden, auch wenn sie die Aufenthaltszeiten selbst nicht erfüllen.
- Sprachnachweis
- In der Regel Niveau B1. Wer einen deutschen Schulabschluss hat, braucht oft keinen gesonderten Nachweis.
- Bezug von Sozialleistungen
- Er steht der Einbürgerung meist entgegen - mit Ausnahmen, etwa wenn Sie ihn nicht zu vertreten haben.
- Lange Bearbeitungszeit
- Sie schwankt stark. Fragen Sie nach dem Sachstand und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Worauf es ankommt
- Der Einbürgerungstest wird bei Volkshochschulen und anderen zugelassenen Stellen abgelegt, nicht bei der Behörde.
- Die Bearbeitungsdauer schwankt stark zwischen den Behörden.
- Ob die bisherige Staatsangehörigkeit behalten werden darf, hängt vom Herkunftsland ab - fragen Sie früh nach.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Ausländerbehörde. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über die Ausländerbehörde
- Aufenthaltstitel Ich ziehe nach Deutschland