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Einbürgerung beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde am Wohnort. Vorausgesetzt werden unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, gesicherter Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse und der Einbürgerungstest.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAusländerbehörde
Gebührbundesrechtlich geregelt
Dauermehrere Monate bis über ein Jahr

Der Antrag geht an die Einbürgerungsbehörde am Wohnort - je nach Land die Ausländerbehörde, das Landratsamt oder eine eigene Stelle der Stadt.

Verlangt werden unter anderem ein rechtmäßiger Aufenthalt, ein gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen, ausreichende Deutschkenntnisse und der bestandene Einbürgerungstest. Den legen Sie nicht bei der Behörde ab, sondern bei einer zugelassenen Stelle - meist einer Volkshochschule.

Ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten dürfen, hängt vom Herkunftsland ab. Klären Sie das früh, am besten bei der dortigen Auslandsvertretung.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Voraussetzungen prüfen

    Aufenthaltsdauer, Lebensunterhalt, Sprachkenntnisse - die Behörde berät dazu.

  2. Einbürgerungstest ablegen

    Bei einer zugelassenen Stelle, meist der Volkshochschule.

  3. Antrag einreichen

    Mit allen Nachweisen; unvollständige Anträge verzögern das Verfahren erheblich.

  4. Prüfung abwarten

    Die Behörde holt Auskünfte ein - das dauert oft Monate.

  5. Urkunde entgegennehmen

    Die Einbürgerung wird mit Aushändigung der Urkunde wirksam.

Besondere Fälle

Ehegatten und Kinder
Sie können mit eingebürgert werden, auch wenn sie die Aufenthaltszeiten selbst nicht erfüllen.
Sprachnachweis
In der Regel Niveau B1. Wer einen deutschen Schulabschluss hat, braucht oft keinen gesonderten Nachweis.
Bezug von Sozialleistungen
Er steht der Einbürgerung meist entgegen - mit Ausnahmen, etwa wenn Sie ihn nicht zu vertreten haben.
Lange Bearbeitungszeit
Sie schwankt stark. Fragen Sie nach dem Sachstand und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Ausländerbehörde. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Ausländerbehörde