Aufenthaltstitel
Beantragen oder verlängern lassen. Den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf stellen.
| Zuständig | Ausländerbehörde |
|---|---|
| Gebühr | bundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden |
| Dauer | mehrere Wochen bis Monate |
Der Aufenthaltstitel wird bei der Ausländerbehörde des Wohnorts beantragt. Sie entscheidet über Erteilung und Verlängerung und ist auch für Arbeitserlaubnis und Familiennachzug zuständig.
Der wichtigste Rat betrifft den Zeitpunkt: Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf des bisherigen Titels. Geht er rechtzeitig ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend - eine Lücke im Status kann sonst Arbeit, Wohnung und Sozialleistungen gefährden.
Viele Behörden vergeben Termine ausschließlich online und mit langem Vorlauf. Buchen Sie früh, auch wenn der Titel erst in einigen Monaten abläuft.
Was Sie brauchen
- Reisepass
- biometrisches Lichtbild
- Mietvertrag oder Meldebescheinigung
- Einkommens- oder Studiennachweis
- Krankenversicherungsnachweis
So läuft es ab
Termin buchen
Oft Monate im Voraus - prüfen Sie das Portal Ihrer Behörde regelmäßig.
Unterlagen zusammenstellen
Reisepass, Lichtbild, Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen oder Studium, Krankenversicherung.
Antrag stellen
Persönlich, mit Originalen. Kopien werden meist nicht akzeptiert.
Fiktionsbescheinigung erhalten
Wenn die Entscheidung dauert, bescheinigt sie den rechtmäßigen Aufenthalt in der Zwischenzeit.
Titel abholen
Der elektronische Aufenthaltstitel wird zentral hergestellt - rechnen Sie mit mehreren Wochen.
Besondere Fälle
- Termin nicht rechtzeitig zu bekommen
- Reichen Sie den Antrag schriftlich oder per Fax vor Ablauf ein und bewahren Sie den Nachweis auf. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Termin.
- Wechsel des Aufenthaltszwecks
- Von Studium zu Arbeit etwa - das ist ein eigener Antrag mit anderen Voraussetzungen.
- Umzug in eine andere Stadt
- Zuständig wird die Behörde am neuen Wohnort; melden Sie sich dort nach der Anmeldung.
- Titel verloren
- Verlustanzeige bei der Polizei, danach Ersatzausstellung bei der Ausländerbehörde.
Worauf es ankommt
- Den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf stellen - geht er vorher ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend.
- Viele Behörden vergeben Termine ausschließlich online.
- Originale mitbringen; Kopien reichen meist nicht.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über die Ausländerbehörde. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über die Ausländerbehörde
- Einbürgerung beantragen Ich möchte mich einbürgern lassen
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich ziehe nach Deutschland":
- Wohnsitz anmelden zwei Wochen