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Aufenthaltstitel

Das Wichtigste in Kürze

Beantragen oder verlängern lassen. Den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf stellen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAusländerbehörde
Gebührbundesrechtlich geregelt, je nach Titel verschieden
Dauermehrere Wochen bis Monate

Der Aufenthaltstitel wird bei der Ausländerbehörde des Wohnorts beantragt. Sie entscheidet über Erteilung und Verlängerung und ist auch für Arbeitserlaubnis und Familiennachzug zuständig.

Der wichtigste Rat betrifft den Zeitpunkt: Stellen Sie den Verlängerungsantrag vor Ablauf des bisherigen Titels. Geht er rechtzeitig ein, gilt der bisherige Aufenthalt zunächst als fortbestehend - eine Lücke im Status kann sonst Arbeit, Wohnung und Sozialleistungen gefährden.

Viele Behörden vergeben Termine ausschließlich online und mit langem Vorlauf. Buchen Sie früh, auch wenn der Titel erst in einigen Monaten abläuft.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Termin buchen

    Oft Monate im Voraus - prüfen Sie das Portal Ihrer Behörde regelmäßig.

  2. Unterlagen zusammenstellen

    Reisepass, Lichtbild, Meldebescheinigung, Nachweise über Einkommen oder Studium, Krankenversicherung.

  3. Antrag stellen

    Persönlich, mit Originalen. Kopien werden meist nicht akzeptiert.

  4. Fiktionsbescheinigung erhalten

    Wenn die Entscheidung dauert, bescheinigt sie den rechtmäßigen Aufenthalt in der Zwischenzeit.

  5. Titel abholen

    Der elektronische Aufenthaltstitel wird zentral hergestellt - rechnen Sie mit mehreren Wochen.

Besondere Fälle

Termin nicht rechtzeitig zu bekommen
Reichen Sie den Antrag schriftlich oder per Fax vor Ablauf ein und bewahren Sie den Nachweis auf. Entscheidend ist der Eingang, nicht der Termin.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Von Studium zu Arbeit etwa - das ist ein eigener Antrag mit anderen Voraussetzungen.
Umzug in eine andere Stadt
Zuständig wird die Behörde am neuen Wohnort; melden Sie sich dort nach der Anmeldung.
Titel verloren
Verlustanzeige bei der Polizei, danach Ersatzausstellung bei der Ausländerbehörde.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über die Ausländerbehörde. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über die Ausländerbehörde

Gehört dazu

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