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Wohnsitz anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug - unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührgebührenfrei
Dauermeist sofort am Schalter
Fristzwei Wochen

Wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich wie alle anderen binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde an - unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltstitel.

Die Anmeldung ist oft der erste Schritt: Ohne Meldebescheinigung gibt es kein Bankkonto, keine Steueridentifikationsnummer und bei der Ausländerbehörde keinen Termin.

Die Steuer-Identifikationsnummer kommt nach der Anmeldung automatisch per Post - meist innerhalb weniger Wochen. Sie brauchen sie für den Arbeitgeber.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Wohnungsgeberbestätigung besorgen

    Vom Vermieter, gesetzlich vorgeschrieben.

  2. Termin buchen

    In großen Städten Wochen im Voraus - buchen Sie früh.

  3. Anmelden

    Mit Pass und Wohnungsgeberbestätigung. Bei Familien alle Ausweise mitbringen.

  4. Meldebescheinigung mitnehmen

    Sie wird an vielen Stellen verlangt.

  5. Auf die Steuer-ID warten

    Sie kommt automatisch per Post.

Besondere Fälle

Ich habe noch keine feste Wohnung
Manche Gemeinden akzeptieren eine vorübergehende Unterkunft. Fragen Sie nach - ohne Anmeldung stockt alles Weitere.
EU-Staatsangehörige
Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, müssen sich aber ebenso anmelden.
Anerkannte Schutzberechtigte
Die Anmeldung erfolgt wie üblich; Wohnsitzauflagen aus dem Asylverfahren sind zu beachten.
Kein deutsches Konto
Jede Person hat Anspruch auf ein Basiskonto - Banken dürfen es nicht ohne Grund verweigern.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich mich anmelden, auch ohne Aufenthaltstitel?
Ja. Die Meldepflicht gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
Wie bekomme ich die Steuer-Identifikationsnummer?
Sie kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, meist innerhalb weniger Wochen.
Was, wenn ich noch keine feste Wohnung habe?
Sprechen Sie mit der Gemeinde. Manche akzeptieren eine vorübergehende Unterkunft - ohne Anmeldung stockt alles Weitere.
Brauche ich die Meldebescheinigung?
Ja, für Bankkonto, Arbeitgeber und den Termin bei der Ausländerbehörde.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

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