Wohnsitz anmelden
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug - unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | meist sofort am Schalter |
| Frist | zwei Wochen |
Wer aus dem Ausland zuzieht, meldet sich wie alle anderen binnen zwei Wochen bei der Meldebehörde an - unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltstitel.
Die Anmeldung ist oft der erste Schritt: Ohne Meldebescheinigung gibt es kein Bankkonto, keine Steueridentifikationsnummer und bei der Ausländerbehörde keinen Termin.
Die Steuer-Identifikationsnummer kommt nach der Anmeldung automatisch per Post - meist innerhalb weniger Wochen. Sie brauchen sie für den Arbeitgeber.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
- bei Kindern: Geburtsurkunde
So läuft es ab
Wohnungsgeberbestätigung besorgen
Vom Vermieter, gesetzlich vorgeschrieben.
Termin buchen
In großen Städten Wochen im Voraus - buchen Sie früh.
Anmelden
Mit Pass und Wohnungsgeberbestätigung. Bei Familien alle Ausweise mitbringen.
Meldebescheinigung mitnehmen
Sie wird an vielen Stellen verlangt.
Auf die Steuer-ID warten
Sie kommt automatisch per Post.
Besondere Fälle
- Ich habe noch keine feste Wohnung
- Manche Gemeinden akzeptieren eine vorübergehende Unterkunft. Fragen Sie nach - ohne Anmeldung stockt alles Weitere.
- EU-Staatsangehörige
- Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, müssen sich aber ebenso anmelden.
- Anerkannte Schutzberechtigte
- Die Anmeldung erfolgt wie üblich; Wohnsitzauflagen aus dem Asylverfahren sind zu beachten.
- Kein deutsches Konto
- Jede Person hat Anspruch auf ein Basiskonto - Banken dürfen es nicht ohne Grund verweigern.
Worauf es ankommt
- Die Wohnungsgeberbestätigung muss der Vermieter ausstellen - ohne sie ist keine Anmeldung möglich.
- Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung am alten Ort nötig; die neue Gemeinde meldet den Zuzug.
- Wer die Zwei-Wochen-Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Häufige Fragen
- Muss ich mich anmelden, auch ohne Aufenthaltstitel?
- Ja. Die Meldepflicht gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus.
- Wie bekomme ich die Steuer-Identifikationsnummer?
- Sie kommt nach der Anmeldung automatisch per Post, meist innerhalb weniger Wochen.
- Was, wenn ich noch keine feste Wohnung habe?
- Sprechen Sie mit der Gemeinde. Manche akzeptieren eine vorübergehende Unterkunft - ohne Anmeldung stockt alles Weitere.
- Brauche ich die Meldebescheinigung?
- Ja, für Bankkonto, Arbeitgeber und den Termin bei der Ausländerbehörde.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Ausweis ändern lassen Wir heiraten
- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
- Beglaubigungen Ich brauche einen Ausweis
- Nebenwohnung anmelden Ich brauche einen Zweitwohnsitz
- Meldedaten und Name Wir lassen uns scheiden
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis
- Reisepass beantragen Ich reise ins Ausland
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich ziehe nach Deutschland":