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Ausweis ändern lassen

Das Wichtigste in Kürze

Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebühr27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
DauerHerstellung etwa zwei bis vier Wochen

Gebühr nach § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung.

Nach einer Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Namenserklärung stimmen die Ausweisdokumente nicht mehr. Personalausweis und Reisepass werden dann neu ausgestellt, nicht geändert.

Weiterbenutzen können Sie den alten Ausweis nicht: Mit dem falschen Namen ist er ungültig (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG), und Sie müssen ihn unverzüglich bei der Behörde vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG). Die Gebühr fällt in voller Höhe an, auch wenn der alte Ausweis noch lange gültig gewesen wäre.

Mit dem Namen ändern sich weitere Dinge: Führerschein, Fahrzeugpapiere, Bankverbindung, Versicherungen. Das Bürgeramt erledigt nur die Meldedaten und die Ausweise.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Namensänderung wirksam werden lassen

    Erst nach der Eheschließung oder der Erklärung beim Standesamt.

  2. Urkunde besorgen

    Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung.

  3. Neue Ausweise beantragen

    Beim Bürgeramt, mit biometrischem Lichtbild.

  4. Weitere Stellen informieren

    Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber.

Besondere Fälle

Führerschein
Er muss nicht geändert werden - die Fahrerlaubnis-Verordnung kennt dafür keine Pflicht. Wer ihn trotzdem umschreiben lässt, bekommt einen neuen Führerschein (§ 25 Abs. 2 FeV).
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsstelle trägt den neuen Namen ein; das ist vorgeschrieben.
Doppelname
Ob und wie er geführt werden kann, erklärt das Standesamt - die Erklärung ist bindend.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

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