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Ausweis ändern lassen

Das Wichtigste in Kürze

Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebühr27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro
DauerHerstellung etwa zwei bis vier Wochen

Gebühr nach § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung.

Nach einer Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Namenserklärung stimmen die Ausweisdokumente nicht mehr. Personalausweis und Reisepass werden dann neu ausgestellt, nicht geändert.

Der alte Ausweis bleibt bis zur Aushändigung des neuen gültig - Sie sind also nicht ohne Papiere. Die Gebühr fällt in voller Höhe an, auch wenn der alte Ausweis noch lange gültig gewesen wäre.

Mit dem Namen ändern sich weitere Dinge: Führerschein, Fahrzeugpapiere, Bankverbindung, Versicherungen. Das Bürgeramt erledigt nur die Meldedaten und die Ausweise.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Namensänderung wirksam werden lassen

    Erst nach der Eheschließung oder der Erklärung beim Standesamt.

  2. Urkunde besorgen

    Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung.

  3. Neue Ausweise beantragen

    Beim Bürgeramt, mit biometrischem Lichtbild.

  4. Weitere Stellen informieren

    Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber.

Besondere Fälle

Führerschein
Er muss nicht zwingend sofort geändert werden, ist aber mit altem Namen unpraktisch - spätestens beim Pflichtumtausch wird es erledigt.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsstelle trägt den neuen Namen ein; das ist vorgeschrieben.
Doppelname
Ob und wie er geführt werden kann, erklärt das Standesamt - die Erklärung ist bindend.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

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