Ausweis ändern lassen
Wer den Namen ändert, braucht neue Ausweisdokumente.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | 27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro |
| Dauer | Herstellung etwa zwei bis vier Wochen |
Gebühr nach § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung.
Nach einer Namensänderung durch Heirat, Scheidung oder Namenserklärung stimmen die Ausweisdokumente nicht mehr. Personalausweis und Reisepass werden dann neu ausgestellt, nicht geändert.
Weiterbenutzen können Sie den alten Ausweis nicht: Mit dem falschen Namen ist er ungültig (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG), und Sie müssen ihn unverzüglich bei der Behörde vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG). Die Gebühr fällt in voller Höhe an, auch wenn der alte Ausweis noch lange gültig gewesen wäre.
Mit dem Namen ändern sich weitere Dinge: Führerschein, Fahrzeugpapiere, Bankverbindung, Versicherungen. Das Bürgeramt erledigt nur die Meldedaten und die Ausweise.
Was Sie brauchen
- bisheriger Ausweis
- Eheurkunde
- biometrisches Lichtbild
So läuft es ab
Namensänderung wirksam werden lassen
Erst nach der Eheschließung oder der Erklärung beim Standesamt.
Urkunde besorgen
Eheurkunde oder Bescheinigung über die Namensänderung.
Neue Ausweise beantragen
Beim Bürgeramt, mit biometrischem Lichtbild.
Weitere Stellen informieren
Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber.
Besondere Fälle
- Führerschein
- Er muss nicht geändert werden - die Fahrerlaubnis-Verordnung kennt dafür keine Pflicht. Wer ihn trotzdem umschreiben lässt, bekommt einen neuen Führerschein (§ 25 Abs. 2 FeV).
- Fahrzeugpapiere
- Die Zulassungsstelle trägt den neuen Namen ein; das ist vorgeschrieben.
- Doppelname
- Ob und wie er geführt werden kann, erklärt das Standesamt - die Erklärung ist bindend.
Worauf es ankommt
- Mit dem alten Namen ist der Ausweis ungültig (§ 28 Abs. 1 Nr. 2 PAuswG). Er muss der Behörde unverzüglich vorgelegt werden (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG).
- Eine Namensänderung betrifft auch Fahrzeugpapiere, Bankverbindung und Versicherungen - den Führerschein dagegen nicht zwingend.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe nach Deutschland
- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
- Beglaubigungen Ich brauche einen Ausweis
- Nebenwohnung anmelden Ich brauche einen Zweitwohnsitz
- Meldedaten und Name Wir lassen uns scheiden
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis
- Reisepass beantragen Ich reise ins Ausland
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir heiraten":
- Eheschließung anmelden gilt sechs Monate
- Geburtsurkunde beantragen
- Namen ändern lassen Ausweis oder Pass und Fahrzeugpapiere: unverzüglich