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Nebenwohnung anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Wer eine weitere Wohnung bezieht, meldet sie binnen zwei Wochen an. Welche der Wohnungen die Hauptwohnung ist, bestimmt der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührdie Anmeldung ist gebührenfrei
Dauermeist sofort
Fristzwei Wochen

Auch eine zweite Wohnung wird angemeldet - innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, genau wie die Hauptwohnung. Sie tun das bei der Gemeinde, in der die neue Wohnung liegt.

Welche der beiden Wohnungen die Hauptwohnung ist, können Sie nicht frei wählen. Nach dem Bundesmeldegesetz ist es die vorwiegend benutzte Wohnung; bei Verheirateten und Familien die Wohnung der Familie. Die Angabe hat Folgen - an ihr hängen Wahlrecht, Kfz-Zulassung und der Anteil an der Einkommensteuer, den die Gemeinde erhält.

Viele Städte erheben auf Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer, wird also von der Gemeinde festgesetzt und nicht vom Meldeamt. Höhe und Ausnahmen stehen in der jeweiligen Satzung.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Wohnungsgeberbestätigung besorgen

    Wie bei der Hauptwohnung - ausgestellt vom Vermieter.

  2. Anmeldung bei der Gemeinde der Nebenwohnung

    Dort, wo die zweite Wohnung liegt.

  3. Hauptwohnung angeben

    Sie erklären, welche der Wohnungen Sie vorwiegend nutzen. Diese Angabe ist verbindlich.

  4. Auf den Steuerbescheid warten

    Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungsteuer, kommt der Bescheid meist automatisch nach der Anmeldung.

Besondere Fälle

Studium am zweiten Wohnort
Manche Städte zahlen eine Prämie, wenn Studierende den Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Rechnen Sie gegen: Zweitwohnungsteuer am einen Ort gegen Prämie am anderen.
Beruflich bedingte Zweitwohnung
Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nutzen, sind von der Zweitwohnungsteuer vielerorts befreit. Das entschied das Bundesverfassungsgericht - die Einzelheiten regelt die Satzung.
Wochenendhaus oder Ferienwohnung
Auch sie können der Zweitwohnungsteuer unterliegen, selbst wenn dort niemand gemeldet ist. Prüfen Sie die Satzung der Gemeinde.
Nebenwohnung aufgeben
Hier ist eine ausdrückliche Abmeldung nötig - anders als beim Umzug innerhalb Deutschlands.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Darf ich wählen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist?
Nein. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung; bei Familien die Wohnung der Familie.
Muss ich die Nebenwohnung überhaupt anmelden?
Ja, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug - genau wie die Hauptwohnung.
Was kostet die Zweitwohnungsteuer?
Das legt jede Gemeinde in einer eigenen Satzung fest; üblich ist ein Prozentsatz der Jahreskaltmiete. Eine bundesweite Regel gibt es nicht.
Wie melde ich die Nebenwohnung wieder ab?
Bei der Gemeinde der Nebenwohnung. Anders als beim Umzug innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung hier ausdrücklich nötig.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt