Nebenwohnung anmelden
Wer eine weitere Wohnung bezieht, meldet sie binnen zwei Wochen an. Welche der Wohnungen die Hauptwohnung ist, bestimmt der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | die Anmeldung ist gebührenfrei |
| Dauer | meist sofort |
| Frist | zwei Wochen |
Auch eine zweite Wohnung wird angemeldet - innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, genau wie die Hauptwohnung. Sie tun das bei der Gemeinde, in der die neue Wohnung liegt.
Welche der beiden Wohnungen die Hauptwohnung ist, können Sie nicht frei wählen. Nach dem Bundesmeldegesetz ist es die vorwiegend benutzte Wohnung; bei Verheirateten und Familien die Wohnung der Familie. Die Angabe hat Folgen - an ihr hängen Wahlrecht, Kfz-Zulassung und der Anteil an der Einkommensteuer, den die Gemeinde erhält.
Viele Städte erheben auf Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer. Sie ist eine kommunale Aufwandsteuer, wird also von der Gemeinde festgesetzt und nicht vom Meldeamt. Höhe und Ausnahmen stehen in der jeweiligen Satzung.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Angabe, welche Wohnung die Hauptwohnung ist
So läuft es ab
Wohnungsgeberbestätigung besorgen
Wie bei der Hauptwohnung - ausgestellt vom Vermieter.
Anmeldung bei der Gemeinde der Nebenwohnung
Dort, wo die zweite Wohnung liegt.
Hauptwohnung angeben
Sie erklären, welche der Wohnungen Sie vorwiegend nutzen. Diese Angabe ist verbindlich.
Auf den Steuerbescheid warten
Erhebt die Gemeinde eine Zweitwohnungsteuer, kommt der Bescheid meist automatisch nach der Anmeldung.
Besondere Fälle
- Studium am zweiten Wohnort
- Manche Städte zahlen eine Prämie, wenn Studierende den Hauptwohnsitz dorthin verlegen. Rechnen Sie gegen: Zweitwohnungsteuer am einen Ort gegen Prämie am anderen.
- Beruflich bedingte Zweitwohnung
- Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung nutzen, sind von der Zweitwohnungsteuer vielerorts befreit. Das entschied das Bundesverfassungsgericht - die Einzelheiten regelt die Satzung.
- Wochenendhaus oder Ferienwohnung
- Auch sie können der Zweitwohnungsteuer unterliegen, selbst wenn dort niemand gemeldet ist. Prüfen Sie die Satzung der Gemeinde.
- Nebenwohnung aufgeben
- Hier ist eine ausdrückliche Abmeldung nötig - anders als beim Umzug innerhalb Deutschlands.
Worauf es ankommt
- Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung - das ist keine freie Wahl.
- Viele Städte erheben auf Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsteuer; erhoben wird sie von der Gemeinde, nicht vom Meldeamt.
- Studierende sollten prüfen, ob der Hauptwohnsitz am Studienort günstiger ist - manche Städte zahlen dafür eine Prämie.
Häufige Fragen
- Darf ich wählen, welche Wohnung die Hauptwohnung ist?
- Nein. Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung; bei Familien die Wohnung der Familie.
- Muss ich die Nebenwohnung überhaupt anmelden?
- Ja, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug - genau wie die Hauptwohnung.
- Was kostet die Zweitwohnungsteuer?
- Das legt jede Gemeinde in einer eigenen Satzung fest; üblich ist ein Prozentsatz der Jahreskaltmiete. Eine bundesweite Regel gibt es nicht.
- Wie melde ich die Nebenwohnung wieder ab?
- Bei der Gemeinde der Nebenwohnung. Anders als beim Umzug innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung hier ausdrücklich nötig.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Ausweis ändern lassen Wir heiraten
- Namen ändern lassen Wir heiraten
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe nach Deutschland
- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
- Beglaubigungen Ich brauche einen Ausweis
- Meldedaten und Name Wir lassen uns scheiden
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis