Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Beglaubigungen

Das Wichtigste in Kürze

Kopien und Unterschriften für amtliche Zwecke.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührje nach Kommune verschieden
Dauersofort

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift echt ist. Zuständig sind Bürgerämter, teils auch andere Behörden - und für viele Zwecke Notare.

Wichtig: Beglaubigt wird nur gegen Vorlage des Originals. Eine Kopie von der Kopie geht nicht, und eine eingescannte Fassung ebenso wenig.

Nicht jede Behörde darf alles beglaubigen. Für Urkunden, die im Ausland verwendet werden, braucht es oft eine Apostille - dafür sind andere Stellen zuständig, meist die Landesbehörden.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Original mitbringen

    Ohne Original keine Beglaubigung.

  2. Kopie erstellen lassen

    Viele Ämter kopieren selbst - fragen Sie vorher, ob eigene Kopien akzeptiert werden.

  3. Beglaubigungsvermerk erhalten

    Stempel und Unterschrift auf jeder Seite.

  4. Gebühr zahlen

    Meist je Seite oder je Vorgang, nach kommunaler Satzung.

Besondere Fälle

Unterschriftsbeglaubigung
Sie erfolgt nur, wenn Sie persönlich unterschreiben - vor den Augen der Mitarbeiterin.
Für das Ausland
Zusätzlich ist meist eine Apostille oder Legalisation nötig; das Bürgeramt kann sie nicht ausstellen.
Zeugnisse und Urkunden
Manche Stellen verlangen die Beglaubigung durch die ausstellende Institution, nicht durch das Amt - fragen Sie vorher nach.
Kirchliche Urkunden
Werden von den Kirchengemeinden beglaubigt, nicht vom Bürgeramt.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Ich brauche einen Ausweis":