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Wohnsitz anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der neuen Gemeinde (§ 17 Bundesmeldegesetz). Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Vermieter aus.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
Gebührgebührenfrei
Dauermeist sofort am Schalter
Fristzwei Wochen
Rechtsgrundlage§ 17 Bundesmeldegesetz

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde anmelden - so steht es in § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz. Die Frist beginnt mit dem Einzug, nicht mit der Vertragsunterschrift.

Der wichtigste Zettel ist die Wohnungsgeberbestätigung. Sie kommt vom Vermieter oder von der Hausverwaltung und muss bestätigen, wann Sie eingezogen sind. Ohne sie nimmt das Amt die Anmeldung nicht entgegen - auch der Mietvertrag ersetzt sie nicht.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung am alten Ort nötig; die neue Gemeinde meldet den Zuzug weiter. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern

    Vermieter oder Hausverwaltung sind gesetzlich verpflichtet, sie auszustellen - fragen Sie früh danach.

  2. Termin buchen

    Fast alle Bürgerämter arbeiten nach Termin. In größeren Städten sind Termine oft Wochen im Voraus vergeben; buchen Sie vor dem Umzug.

  3. Anmeldung vornehmen

    Eine volljährige Person kann die ganze Familie anmelden, wenn sie deren Ausweisdokumente mitbringt.

  4. Meldebestätigung mitnehmen

    Sie brauchen sie für Bank, Arbeitgeber und Versicherungen.

  5. Anschrift im Ausweis ändern lassen

    Das geschieht im selben Termin - der Aufkleber auf der Rückseite wird ausgetauscht.

Besondere Fälle

Ich ziehe zu jemandem
Auch dann braucht es die Wohnungsgeberbestätigung - ausgestellt von der Person, die die Wohnung innehat.
Ich habe die Frist verpasst
Melden Sie sich trotzdem umgehend an. Das Gesetz sieht ein Bußgeld vor; in der Praxis wird es bei geringer Überschreitung oft nicht erhoben.
Zweitwohnung
Auch die Nebenwohnung wird angemeldet. Welche Wohnung Hauptwohnung ist, richtet sich nach dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen und ist keine freie Wahl.
Umzug ins Ausland
Dann müssen Sie sich abmelden - das geht ab einer Woche vor dem Auszug.
Ohne festen Wohnsitz
Wer keine Wohnung hat, kann sich bei der Gemeinde als wohnungslos melden lassen; das sichert den Zugang zu Leistungen.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit?
Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz). Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.
Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Nötig ist die Abmeldung nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
Muss die ganze Familie erscheinen?
Nein. Eine volljährige Person kann die übrigen anmelden, wenn sie deren Ausweisdokumente vorlegt.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters über Ihren Einzug. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben; der Mietvertrag ersetzt sie nicht.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein, die Anmeldung selbst ist gebührenfrei.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

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