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Sperrmüll anmelden

Das Wichtigste in Kürze

Alte Möbel und andere sperrige Abfälle holt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Ihres Kreises oder Ihrer Stadt ab, meist nach Anmeldung (§ 20 Absatz 2 Nummer 7 KrWG). Ob und wie oft das kostenlos ist, legt die örtliche Abfallsatzung fest - melden Sie früh an, Termine sind oft Wochen im Voraus vergeben.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigAbfallwirtschaft Ihres Kreises oder Ihrer Stadt
Gebührje nach Kommune verschieden: oft mit der Abfallgebühr abgegolten, teils mit Zuzahlung je Abholung oder Kubikmeter
DauerAbholtermin je nach Ort nach wenigen Tagen bis mehreren Wochen
Rechtsgrundlage§§ 17, 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz; Abfallsatzung Ihres Kreises oder Ihrer Stadt

Vor einem Umzug fällt fast immer Sperrmüll an: alte Möbel, Matratzen, Teppiche. Diese Abfälle nimmt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an, meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Er ist gesetzlich verpflichtet, Sperrmüll getrennt zu sammeln (§ 20 Absatz 2 Nummer 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Wie das im Einzelnen läuft, steht in der Abfallsatzung vor Ort: ob Sie anmelden müssen, wie oft die Abholung im Jahr in der Gebühr enthalten ist und wie viel Sie auf einmal rausstellen dürfen. Einen bundesweit einheitlichen Satz gibt es nicht.

Melden Sie früh an. In größeren Städten sind Abholtermine oft mehrere Wochen im Voraus vergeben, und der Umzugstermin lässt sich selten verschieben.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Satzung und Angebot prüfen

    Auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs: Anmeldeweg, Kosten, Höchstmenge, getrennte Abholung von Elektrogeräten.

  2. Gegenstände auflisten

    Möbel, Matratzen, Teppiche und die ungefähre Menge in Kubikmetern.

  3. Termin anmelden

    Online, telefonisch oder mit der Sperrmüllkarte, möglichst vor dem Auszugstermin.

  4. Rausstellen

    Zum genannten Zeitpunkt, ohne Gehweg und Einfahrten zu versperren.

Besondere Fälle

Termin zu spät
Die meisten Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll auch zur Selbstanlieferung an, teils gegen Gebühr. Alternativ holen private Entsorger gegen Bezahlung ab.
Wohnungsauflösung
Große Mengen übersteigen oft die Höchstmenge je Abholung. Dann sind mehrere Termine, eine Sonderabfuhr oder ein Container nötig. Wer den Haushalt eines Verstorbenen auflöst, findet die übrigen Behördengänge in der Lebenslage „Ein Angehöriger ist gestorben“.
Noch gut erhaltene Möbel
Viele Kommunen betreiben Gebrauchtwarenbörsen oder Sozialkaufhäuser, die brauchbare Möbel abholen. Das spart den Sperrmülltermin.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wo melde ich Sperrmüll an?
Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, meist online, per Karte oder telefonisch. Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, den das Landesrecht bestimmt (§ 17 Absatz 1 KrWG).
Ist die Sperrmüllabholung kostenlos?
Das regelt jede Kommune selbst. Häufig sind eine oder mehrere Abholungen im Jahr mit der Abfallgebühr bezahlt, andernorts kostet jede Abholung extra.
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Was in eine normale Tonne passt, Bauschutt, Renovierungsabfälle und Schadstoffe wie Farben oder Batterien. Elektrogeräte werden meist getrennt abgeholt oder am Wertstoffhof angenommen.
Wann darf ich den Sperrmüll rausstellen?
Erst zu dem Zeitpunkt, den die Abfallsatzung oder die Terminbestätigung nennt, meist am Vorabend oder frühmorgens am Abholtag.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Abfallwirtschaft Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Sperrmüll sammelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, oft über einen Abfallwirtschaftsbetrieb. Anmeldung, Zahl der Abholungen und Kosten regelt die jeweilige Abfallsatzung.

Gehört dazu

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