Sperrmüll anmelden
Alte Möbel und andere sperrige Abfälle holt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Ihres Kreises oder Ihrer Stadt ab, meist nach Anmeldung (§ 20 Absatz 2 Nummer 7 KrWG). Ob und wie oft das kostenlos ist, legt die örtliche Abfallsatzung fest - melden Sie früh an, Termine sind oft Wochen im Voraus vergeben.
| Zuständig | Abfallwirtschaft Ihres Kreises oder Ihrer Stadt |
|---|---|
| Gebühr | je nach Kommune verschieden: oft mit der Abfallgebühr abgegolten, teils mit Zuzahlung je Abholung oder Kubikmeter |
| Dauer | Abholtermin je nach Ort nach wenigen Tagen bis mehreren Wochen |
| Rechtsgrundlage | §§ 17, 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz; Abfallsatzung Ihres Kreises oder Ihrer Stadt |
Vor einem Umzug fällt fast immer Sperrmüll an: alte Möbel, Matratzen, Teppiche. Diese Abfälle nimmt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger an, meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Er ist gesetzlich verpflichtet, Sperrmüll getrennt zu sammeln (§ 20 Absatz 2 Nummer 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Wie das im Einzelnen läuft, steht in der Abfallsatzung vor Ort: ob Sie anmelden müssen, wie oft die Abholung im Jahr in der Gebühr enthalten ist und wie viel Sie auf einmal rausstellen dürfen. Einen bundesweit einheitlichen Satz gibt es nicht.
Melden Sie früh an. In größeren Städten sind Abholtermine oft mehrere Wochen im Voraus vergeben, und der Umzugstermin lässt sich selten verschieben.
Was Sie brauchen
- Anschrift des Abholorts und Name der meldenden Person
- Liste der Gegenstände mit ungefährer Menge
- Hinweis auf Elektrogeräte, die oft getrennt abgeholt werden
- falls verlangt: Sperrmüllkarte oder Kundennummer aus dem Abfallgebührenbescheid
So läuft es ab
Satzung und Angebot prüfen
Auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs: Anmeldeweg, Kosten, Höchstmenge, getrennte Abholung von Elektrogeräten.
Gegenstände auflisten
Möbel, Matratzen, Teppiche und die ungefähre Menge in Kubikmetern.
Termin anmelden
Online, telefonisch oder mit der Sperrmüllkarte, möglichst vor dem Auszugstermin.
Rausstellen
Zum genannten Zeitpunkt, ohne Gehweg und Einfahrten zu versperren.
Besondere Fälle
- Termin zu spät
- Die meisten Wertstoffhöfe nehmen Sperrmüll auch zur Selbstanlieferung an, teils gegen Gebühr. Alternativ holen private Entsorger gegen Bezahlung ab.
- Wohnungsauflösung
- Große Mengen übersteigen oft die Höchstmenge je Abholung. Dann sind mehrere Termine, eine Sonderabfuhr oder ein Container nötig. Wer den Haushalt eines Verstorbenen auflöst, findet die übrigen Behördengänge in der Lebenslage „Ein Angehöriger ist gestorben“.
- Noch gut erhaltene Möbel
- Viele Kommunen betreiben Gebrauchtwarenbörsen oder Sozialkaufhäuser, die brauchbare Möbel abholen. Das spart den Sperrmülltermin.
Worauf es ankommt
- Abfälle aus privaten Haushalten müssen Sie dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen (§ 17 Absatz 1 KrWG). Wer Sperrmüll einfach an die Straße stellt, ohne angemeldet zu sein, riskiert ein Bußgeld nach der örtlichen Satzung.
- Der Entsorgungsträger muss Sperrmüll getrennt so sammeln, dass Wiederverwendung und Recycling möglich bleiben (§ 20 Absatz 2 Nummer 7 KrWG). Deshalb holen viele Kommunen Holz, Metall und Elektrogeräte getrennt ab.
- Elektrogeräte können Sie kostenlos beim Wertstoffhof abgeben (§ 13 Absatz 4 ElektroG). Das ist oft schneller als der nächste Abholtermin.
- Beim Umzug gilt: Der Termin sollte vor der Wohnungsübergabe liegen. Planen Sie die Anmeldung zusammen mit der Halteverbotszone.
Häufige Fragen
- Wo melde ich Sperrmüll an?
- Beim Abfallwirtschaftsbetrieb Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, meist online, per Karte oder telefonisch. Zuständig ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, den das Landesrecht bestimmt (§ 17 Absatz 1 KrWG).
- Ist die Sperrmüllabholung kostenlos?
- Das regelt jede Kommune selbst. Häufig sind eine oder mehrere Abholungen im Jahr mit der Abfallgebühr bezahlt, andernorts kostet jede Abholung extra.
- Was gehört nicht zum Sperrmüll?
- Was in eine normale Tonne passt, Bauschutt, Renovierungsabfälle und Schadstoffe wie Farben oder Batterien. Elektrogeräte werden meist getrennt abgeholt oder am Wertstoffhof angenommen.
- Wann darf ich den Sperrmüll rausstellen?
- Erst zu dem Zeitpunkt, den die Abfallsatzung oder die Terminbestätigung nennt, meist am Vorabend oder frühmorgens am Abholtag.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Abfallwirtschaft Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Sperrmüll sammelt der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, meist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, oft über einen Abfallwirtschaftsbetrieb. Anmeldung, Zahl der Abholungen und Kosten regelt die jeweilige Abfallsatzung.
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich ziehe um":
- Halteverbotszone für den Umzug beantragen Antrag meist zwei Wochen vorher; Schilder mindestens drei volle Tage vorher aufstellen
- Wohnsitz anmelden zwei Wochen
- Fahrzeug ummelden unverzüglich
- Finanzamt informieren