Personalausweis beantragen
Persönlich, mit biometrischem Lichtbild. 27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro (§ 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung).
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | 27,60 Euro unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro |
| Dauer | Herstellung etwa zwei bis vier Wochen |
| Frist | Herstellung 2 bis 4 Wochen |
| Rechtsgrundlage | § 1 Personalausweisgebührenverordnung |
Gebühr nach § 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung.
Der Personalausweis wird persönlich beim Bürgeramt des Wohnorts beantragt. Ausweispflichtig ist in Deutschland jede Person ab 16 Jahren; für Jüngere ist der Ausweis freiwillig, wird aber oft als Reisedokument innerhalb der EU genutzt.
Die Gebühr ist bundesweit einheitlich festgelegt: 27,60 Euro für Personen, die bei der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, sonst 46,00 Euro (§ 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung). Wer den Ausweis nicht selbst abholen möchte, kann gegen Aufpreis den Direktversand nach Hause wählen.
Der Ausweis enthält eine Online-Ausweisfunktion. Sie ist ab Werk aktiviert; die zugehörige PIN kommt getrennt per Post. Mit ihr lassen sich Anträge im Netz stellen, etwa das Führungszeugnis oder die Kfz-Abmeldung.
Was Sie brauchen
- bisheriger Ausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild
- bei Erstantrag: Geburtsurkunde
So läuft es ab
Lichtbild besorgen
Biometrisches Passbild vom Fotografen oder aus einem geeigneten Automaten. Manche Ämter fotografieren selbst - fragen Sie vorher nach.
Termin vereinbaren
Die meisten Bürgerämter arbeiten ausschließlich nach Termin.
Persönlich beantragen
Fingerabdrücke werden vor Ort aufgenommen. Auch Kinder müssen mitkommen; bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten nötig.
PIN-Brief abwarten
Die PIN für die Online-Funktion kommt getrennt per Post - aufbewahren, sie wird für Online-Anträge gebraucht.
Ausweis abholen
Persönlich oder per Direktversand. Den alten Ausweis bringen Sie mit; er wird entwertet.
Besondere Fälle
- Mein Ausweis ist abgelaufen
- Ein abgelaufener Ausweis wird nicht verlängert, sondern neu ausgestellt. Wer keinen gültigen Ausweis besitzt, verstößt gegen die Ausweispflicht - die Behörde kann ein Verwarnungsgeld erheben.
- Ich brauche ihn sofort
- Der vorläufige Personalausweis ist am selben Tag verfügbar. Er gilt nur kurz und wird nicht überall als Reisedokument anerkannt.
- Ausweis verloren oder gestohlen
- Melden Sie den Verlust dem Bürgeramt, bei Diebstahl zusätzlich der Polizei. Lassen Sie die Online-Funktion über die Sperrhotline sperren.
- Kann ich online beantragen?
- Den Antrag selbst nicht - Lichtbild und Fingerabdrücke verlangen persönliche Vorsprache. Viele Städte bieten aber die Terminbuchung online an, und die Online-Ausweisfunktion des fertigen Ausweises ersetzt später manchen Behördengang.
- Für Kinder unter 16
- Der Ausweis ist freiwillig, aber als EU-Reisedokument praktisch. Beide Sorgeberechtigten müssen zustimmen.
Worauf es ankommt
- Ausweispflicht besteht ab 16 Jahren - ein abgelaufener Ausweis kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.
- Jede Person muss persönlich erscheinen, auch Kinder; Fingerabdrücke werden vor Ort aufgenommen.
- Die PIN für die Online-Funktion kommt getrennt per Post und sollte aufbewahrt werden.
- Der vorläufige Ausweis ist sofort verfügbar, wird aber nicht überall als Reisedokument anerkannt.
- Gegen Aufpreis liefert die Bundesdruckerei direkt nach Hause - das spart den zweiten Termin.
Häufige Fragen
- Was brauche ich für den Antrag?
- Ein biometrisches Lichtbild, den bisherigen Ausweis oder Reisepass und - beim Erstantrag - die Geburtsurkunde. Sie müssen persönlich erscheinen.
- Kann ich den Personalausweis online beantragen?
- Den Antrag nicht: Lichtbild und Fingerabdrücke verlangen persönliche Vorsprache. Viele Städte bieten aber die Terminvergabe online an.
- Was kostet ein Personalausweis?
- 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren, sonst 46,00 Euro. Der Betrag ist bundesweit einheitlich festgelegt (§ 1 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung).
- Was mache ich, wenn mein Ausweis abgelaufen ist?
- Beantragen Sie einen neuen. Verlängern lässt sich ein abgelaufener Ausweis nicht. Für die Zwischenzeit gibt es den vorläufigen Personalausweis.
- Wie lange dauert die Herstellung?
- In der Regel zwei bis vier Wochen. Der vorläufige Ausweis ist sofort verfügbar.
- Wie lange ist der Ausweis gültig?
- Für Personen ab 24 Jahren zehn Jahre, für Jüngere sechs Jahre.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Ausweis ändern lassen Wir heiraten
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe nach Deutschland
- Nebenwohnung anmelden Ich brauche einen Zweitwohnsitz
- Meldedaten und Name Wir lassen uns scheiden
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis
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Gehört dazu
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