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Meldedaten und Name

Das Wichtigste in Kürze

Nach dem Auszug ist die neue Wohnung anzumelden. Wer den früheren Namen wieder annehmen will, erklärt das beim Standesamt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigBürgeramt
GebührAnmeldung gebührenfrei, Namenserklärung landesrechtlich
Dauermeist sofort
Fristzwei Wochen nach Einzug

Nach dem Auszug ist die neue Wohnung binnen zwei Wochen anzumelden - wie bei jedem Umzug. Wer im Haus bleibt, muss nichts melden.

Wer den früheren Namen wieder annehmen möchte, erklärt das beim Standesamt. Möglich ist das jederzeit nach Rechtskraft der Scheidung, nicht nur unmittelbar danach.

Mit dem Namen ändern sich die Ausweisdokumente - und in der Folge Führerschein, Fahrzeugpapiere, Bankverbindungen und Versicherungen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Neue Wohnung anmelden

    Binnen zwei Wochen, mit Wohnungsgeberbestätigung.

  2. Namenserklärung abgeben

    Beim Standesamt, mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss.

  3. Neue Ausweise beantragen

    Personalausweis und Reisepass werden neu ausgestellt.

  4. Weitere Stellen informieren

    Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen.

Besondere Fälle

Kinder behalten ihren Namen
Der Name des Kindes ändert sich nicht automatisch. Eine Änderung ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft.
Ich bleibe beim Ehenamen
Das ist zulässig - eine Pflicht zur Rückkehr zum Geburtsnamen gibt es nicht.
Getrenntes Sorgerecht
Meldedaten der Kinder ändern sich mit ihrem tatsächlichen Wohnsitz; bei gemeinsamem Sorgerecht ist Einvernehmen nötig.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich zum Geburtsnamen zurück?
Nein. Sie dürfen den Ehenamen behalten - eine Pflicht zur Rückkehr gibt es nicht.
Bis wann kann ich den Namen ändern?
Jederzeit nach Rechtskraft der Scheidung, nicht nur unmittelbar danach.
Ändert sich der Name meiner Kinder?
Nicht automatisch. Eine Änderung ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft und braucht in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Bürgeramt

Gehört dazu

Weitere Schritte bei „Wir lassen uns scheiden":