Meldedaten und Name
Nach dem Auszug ist die neue Wohnung anzumelden. Wer den früheren Namen wieder annehmen will, erklärt das beim Standesamt.
| Zuständig | Bürgeramt |
|---|---|
| Gebühr | Anmeldung gebührenfrei, Namenserklärung landesrechtlich |
| Dauer | meist sofort |
| Frist | zwei Wochen nach Einzug |
Nach dem Auszug ist die neue Wohnung binnen zwei Wochen anzumelden - wie bei jedem Umzug. Wer im Haus bleibt, muss nichts melden.
Wer den früheren Namen wieder annehmen möchte, erklärt das beim Standesamt. Möglich ist das jederzeit nach Rechtskraft der Scheidung, nicht nur unmittelbar danach.
Mit dem Namen ändern sich die Ausweisdokumente - und in der Folge Führerschein, Fahrzeugpapiere, Bankverbindungen und Versicherungen.
Was Sie brauchen
- Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung
- für die Namensänderung: rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
So läuft es ab
Neue Wohnung anmelden
Binnen zwei Wochen, mit Wohnungsgeberbestätigung.
Namenserklärung abgeben
Beim Standesamt, mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss.
Neue Ausweise beantragen
Personalausweis und Reisepass werden neu ausgestellt.
Weitere Stellen informieren
Führerscheinstelle, Zulassungsstelle, Bank, Arbeitgeber, Versicherungen.
Besondere Fälle
- Kinder behalten ihren Namen
- Der Name des Kindes ändert sich nicht automatisch. Eine Änderung ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft.
- Ich bleibe beim Ehenamen
- Das ist zulässig - eine Pflicht zur Rückkehr zum Geburtsnamen gibt es nicht.
- Getrenntes Sorgerecht
- Meldedaten der Kinder ändern sich mit ihrem tatsächlichen Wohnsitz; bei gemeinsamem Sorgerecht ist Einvernehmen nötig.
Worauf es ankommt
- Die Rückkehr zum Geburtsnamen ist jederzeit möglich, nicht nur direkt nach der Scheidung.
- Mit dem Namen ändern sich auch Ausweis, Führerschein und Bankverbindung.
Häufige Fragen
- Muss ich zum Geburtsnamen zurück?
- Nein. Sie dürfen den Ehenamen behalten - eine Pflicht zur Rückkehr gibt es nicht.
- Bis wann kann ich den Namen ändern?
- Jederzeit nach Rechtskraft der Scheidung, nicht nur unmittelbar danach.
- Ändert sich der Name meiner Kinder?
- Nicht automatisch. Eine Änderung ist möglich, aber an Voraussetzungen geknüpft und braucht in der Regel die Zustimmung des anderen Elternteils.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Bürgeramt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Bürgeramt
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe um
- Ausweis ändern lassen Wir heiraten
- Wohnsitz anmelden Ich ziehe nach Deutschland
- Personalausweis beantragen Ich brauche einen Ausweis
- Beglaubigungen Ich brauche einen Ausweis
- Nebenwohnung anmelden Ich brauche einen Zweitwohnsitz
- Führungszeugnis beantragen Ich brauche ein Führungszeugnis
- Reisepass beantragen Ich reise ins Ausland
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir lassen uns scheiden":
- Antrag beim Familiengericht in der Regel nach einem Trennungsjahr