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Wir lassen uns scheiden: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Das Verfahren läuft über das Familiengericht - danach sind Melde- und Namensfragen zu klären.

Schritt für Schritt

  1. Antrag beim Familiengericht

    in der Regel nach einem Trennungsjahr

    Zuständig ist das Familiengericht - eine Abteilung des Amtsgerichts. Der Antrag muss von einer Anwältin oder einem Anwalt eingereicht werden.

    Zuständig: Amtsgericht

  2. Meldedaten und Name

    zwei Wochen nach Einzug

    Nach dem Auszug ist die neue Wohnung anzumelden. Wer den früheren Namen wieder annehmen will, erklärt das beim Standesamt.

    Zuständig: Bürgeramt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: