Wir lassen uns scheiden: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Das Verfahren läuft über das Familiengericht - danach sind Melde- und Namensfragen zu klären.
Schritt für Schritt
Antrag beim Familiengericht
in der Regel nach einem Trennungsjahr
Zuständig ist das Familiengericht - eine Abteilung des Amtsgerichts. Der Antrag muss von einer Anwältin oder einem Anwalt eingereicht werden.
Zuständig: Amtsgericht
Meldedaten und Name
zwei Wochen nach Einzug
Nach dem Auszug ist die neue Wohnung anzumelden. Wer den früheren Namen wieder annehmen will, erklärt das beim Standesamt.
Zuständig: Bürgeramt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: