Amtsgericht: Wofür es zuständig ist und was Sie mitbringen
Wir führen 463 Amtsgerichte in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit - zuständig unter anderem für Grundbuch, Nachlass und Betreuung. Dort erledigen Sie: Grundbucheinsicht, Erbschein beantragen.
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Amtsgericht in Deutschland
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Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Grundbucheinsicht
Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).
Das brauchen Sie
Erbschein beantragen
Der Erbschein weist die Erbenstellung nach; zuständig ist das Nachlassgericht am letzten Wohnsitz.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Amtsgericht
Sieben Punkte, die das Amtsgericht vom Verteiler zur Auskunft machen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wenn es weitergeht: der Instanzenzug
Der Weg von unten nach oben. Rechtsmittel sind an Fristen gebunden. Die Berufung in Zivilsachen etwa an einen Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils (§ 517 Zivilprozessordnung). Grundlage: §§ 23, 71, 72, 74 und 119 Gerichtsverfassungsgesetz.
Wann brauche ich das Amtsgericht?
- Ein Angehöriger ist gestorben
Erbschein beantragen - Wir lassen uns scheiden
Antrag beim Familiengericht - Ich kaufe eine Immobilie
Grundbuchauszug beantragen - Ich kann mir keinen Anwalt leisten
Beratungshilfe beantragen - Jemand schuldet mir Geld
Gerichtsvollzieher beauftragen - Ich sorge für den Ernstfall vor
Betreuung anregen oder beantragen - Das Erbe besteht aus Schulden
Erbe ausschlagen
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Für das Grundbuch ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt - nicht Ihr Wohnort.
- Die Rechtsantragstelle hilft kostenlos beim Formulieren von Anträgen.
Häufige Fragen
- Bis zu welchem Streitwert ist das Amtsgericht zuständig?
- Bis einschließlich 10.000 Euro. Zum 1. Januar 2026 wurde die Grenze von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben (§ 23 Nr. 1 GVG). Für Verfahren, die vorher anhängig geworden sind, gilt weiter die alte Fassung (§ 44 EGGVG). Über 10.000 Euro entscheidet das Landgericht.
- Welches Amtsgericht ist für mich zuständig?
- Das hängt vom Anliegen ab, nicht von der Entfernung. Fürs Grundbuch zählt die Lage des Grundstücks, für den Erbschein der letzte gewöhnliche Aufenthalt der verstorbenen Person (§ 343 Abs. 1 FamFG), bei Streit über Wohnräume der Ort der Räume (§ 29a ZPO). Klagen Sie beim falschen Gericht, wird auf Antrag verwiesen - die Mehrkosten tragen Sie auch dann, wenn Sie später gewinnen (§ 281 Abs. 3 ZPO).
- Was kostet ein Grundbuchauszug?
- 10,00 Euro für einen einfachen Ausdruck, 20,00 Euro für den amtlichen Ausdruck. Wird die Datei elektronisch übermittelt statt ausgedruckt, sind es 5,00 beziehungsweise 10,00 Euro (Nummern 17000 bis 17003 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG). Eine Dokumentenpauschale kommt nicht dazu.
- Wer darf ins Grundbuch sehen?
- Nur wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Abs. 1 GBO). Eigentum, ein Kaufvertrag in Vorbereitung, eine titulierte Forderung oder ein Erbfall genügen in der Regel; bloße Neugier nicht. Das Grundbuch ist kein öffentliches Register wie das Handelsregister.
- Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?
- Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang. Der des § 78 ZPO beginnt erst beim Landgericht. Vor dem Amtsgericht können Sie die Klage selbst einreichen oder sie mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle geben (§ 496 ZPO). Bei einem Streitwert bis 1.000 Euro darf das Gericht den Ablauf nach billigem Ermessen bestimmen; auf Antrag muss aber mündlich verhandelt werden (§ 495a ZPO).
- Wohin mit einem Streit über die Wohnungsmiete?
- Immer zum Amtsgericht, unabhängig vom Streitwert - diese Zuständigkeit ist ausschließlich (§ 23 Nr. 2 Buchstabe a GVG). Örtlich entscheidet das Gericht, in dessen Bezirk die Räume liegen (§ 29a ZPO), nicht Ihr Wohnort und nicht der Sitz der Hausverwaltung.
- Was macht die Rechtsantragstelle?
- Sie nimmt Anträge und Erklärungen zu Protokoll, und zwar bei jedem Amtsgericht, auch wenn ein anderes Gericht entscheidet (§ 129a ZPO). Auch der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann dort erklärt werden (§ 117 Abs. 1 ZPO). Was die Rechtsantragstelle nicht leistet: eine Einschätzung, ob Ihre Sache Aussicht auf Erfolg hat.
Amtsgericht: Orte nach Bundesland
- Baden-Württemberg 83
- Nordrhein-Westfalen 82
- Niedersachsen 55
- Bayern 49
- Rheinland-Pfalz 33
- Hessen 29
- Sachsen 23
- Brandenburg 21
- Schleswig-Holstein 20
- Thüringen 19
- Sachsen-Anhalt 15
- Saarland 11
- Berlin 8
- Mecklenburg-Vorpommern 7
- Hamburg 6
- Bremen 2
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).