Rathaus: Welche Ämter dort sitzen und wer zuständig ist
Wir führen 3.910 Rathäuser in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Rathaus ist der Sitz der Gemeindeverwaltung - hier laufen die kommunalen Ämter zusammen. Dort erledigen Sie: Meldeangelegenheiten und Ausweise, Gewerbe und Ordnung, Urkunden und Eheschließung.
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Rathaus in Deutschland
3.910 Standorte. Ein Klick auf einen Punkt führt zur jeweiligen Seite. Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL).
Die größten Städte
Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Meldeangelegenheiten und Ausweise
An- und Ummeldung, Personalausweis, Reisepass und Beglaubigungen erledigt das Bürgerbüro im Haus.
Das brauchen Sie
Gewerbe und Ordnung
Gewerbeanmeldung, Fundbüro und Anwohnerparkausweise laufen über das Ordnungsamt der Gemeinde.
Das brauchen Sie
Urkunden und Eheschließung
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden stellt das Standesamt aus - zuständig ist der Ort des Ereignisses.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Rathaus
Sieben Punkte, die einen zweiten Weg ersparen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich das Rathaus?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Viele Anliegen erledigt nicht das Rathaus selbst, sondern ein Fachamt darin - fragen Sie an der Pforte nach der zuständigen Stelle.
- Kleine Gemeinden haben oft nur an wenigen Tagen geöffnet. Prüfen Sie die Zeiten vor der Fahrt.
Häufige Fragen
- Rathaus, Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung - ist das dasselbe?
- Im Alltag ja. Rathaus meint das Gebäude, Stadt- oder Gemeindeverwaltung die Behörde darin; mancherorts steht auch Magistrat an der Tür. Wichtiger als der Name ist die Stelle im Haus: Wer sich anmelden will, muss zum Bürgeramt, wer eine Urkunde braucht, zum Standesamt.
- Welche Ämter sitzen im Rathaus?
- Üblicherweise Bürgeramt, Standesamt und Ordnungsamt, in größeren Städten zusätzlich Bauamt, Sozialamt und Jugendamt. Eine bundesweit einheitliche Aufteilung gibt es nicht: Das Grundgesetz überlässt den Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, und dazu gehört auch, wie sie sich organisieren.
- Welches Rathaus ist für mich zuständig?
- Das Ihrer Wohnsitzgemeinde. Für die Anmeldung ist die Meldebehörde der Gemeinde zuständig, in die Sie einziehen; eine Nachbargemeinde darf sie nicht entgegennehmen, auch wenn sie näher liegt. Welche Stellen wir an Ihrem Ort führen, steht weiter unten auf dieser Seite.
- Mein Ort hat kein eigenes Rathaus - wohin muss ich dann?
- In Deutschland gibt es 10.754 Gemeinden, aber deutlich weniger Verwaltungssitze. Kleine Gemeinden schließen sich zu Verbandsgemeinden, Samtgemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften zusammen und lassen gemeinsam verwalten. Zuständig bleibt Ihre Gemeinde, auch wenn der Schalter im Nachbarort steht.
- Warum kostet dieselbe Bescheinigung in jeder Stadt etwas anderes?
- Weil jede Gemeinde ihre Gebührensatzung selbst beschließt. Beglaubigungen, Gewerbegebühren und Hundesteuer sind kommunal festgelegt, eine bundesweite Zahl gibt es dafür nicht. Einheitlich sind nur Gebühren aus dem Bundesrecht - der Personalausweis etwa kostet überall 27,60 Euro, wenn Sie bei der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, sonst 46,00 Euro.
- Was erledigt das Rathaus, was das Landratsamt?
- Das Rathaus: Melden, Ausweise, Urkunden, Gewerbe, Ordnung. Der Kreis: Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle, Jugendamt, Gesundheitsamt. In kreisfreien Städten fällt beides zusammen - dort gibt es kein Landratsamt, die Stadtverwaltung übernimmt auch die Kreisaufgaben.
Rathaus: Orte nach Bundesland
- Bayern 899
- Baden-Württemberg 848
- Niedersachsen 337
- Nordrhein-Westfalen 335
- Hessen 310
- Rheinland-Pfalz 296
- Sachsen 266
- Thüringen 174
- Brandenburg 124
- Sachsen-Anhalt 106
- Schleswig-Holstein 77
- Mecklenburg-Vorpommern 71
- Saarland 43
- Berlin 12
- Hamburg 6
- Bremen 4
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).
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