Finanzamt: Abgabefristen, zuständiges Amt und die Frist für den Einspruch
Wir führen 504 Finanzämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Finanzamt setzt Steuern fest, vergibt Steuernummern und nimmt Erklärungen entgegen. Dort erledigen Sie: Steuererklärung abgeben, Steuernummer beantragen.
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Finanzamt in Deutschland
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Was möchten Sie erledigen?
Was Sie hier erledigen können
Steuererklärung abgeben
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres einreichen - also bis zum 31. Juli (§ 149 Absatz 2 Abgabenordnung). Mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist.
Das brauchen Sie
Steuernummer beantragen
Wer selbstständig tätig wird, erhält vom Finanzamt eine Steuernummer.
Das brauchen Sie
Vor dem Gang zum Finanzamt
Sieben Punkte, die den zweiten Anlauf ersparen. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Wann brauche ich das Finanzamt?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Zuständig ist das Finanzamt Ihres Wohnsitzes - bei Betrieben das des Betriebssitzes.
- Die Steueridentifikationsnummer bleibt lebenslang gleich, die Steuernummer kann sich bei einem Umzug ändern.
Häufige Fragen
- Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
- Sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, also bis zum 31. Juli des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Wer eine Steuerberatung oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten Folgejahres Zeit (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Jahr 2025 heißt das: 31. Juli 2026 ohne Beratung, mit Beratung der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist (§ 108 Abs. 3 AO).
- Was passiert, wenn ich die Abgabefrist verpasse?
- Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO). Liegt eine Jahreserklärung nach 14 Monaten immer noch nicht vor, muss es das (§ 152 Abs. 2 Nr. 1 AO). Der Zuschlag beträgt dann 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge, für jeden angefangenen Monat - mindestens 25 Euro je Monat (§ 152 Abs. 5 AO).
- Wie lange kann ich gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen?
- Einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 355 Abs. 1 AO). Ein Bescheid, der mit der Post kommt, gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Gerechnet wird also ab dem Datum auf dem Bescheid, nicht ab dem Tag, an dem Sie ihn aus dem Briefkasten holen.
- Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
- Das Wohnsitzfinanzamt, also das Amt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (§ 19 Abs. 1 AO). Bei mehreren Wohnungen zählt die, an der Sie sich vorwiegend aufhalten; bei Verheirateten und Verpartnerten der Ort, an dem die Familie vorwiegend lebt. Eine Nachbarbehörde darf Ihren Fall nicht übernehmen, auch wenn sie näher liegt.
- Steuernummer, Steuer-ID, Umsatzsteuer-ID - was ist was?
- Die Steueridentifikationsnummer bekommt jede gemeldete Person einmal und behält sie ein Leben lang (§ 139b Abs. 1 AO). Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für die Veranlagung; sie kann sich ändern, etwa beim Wechsel des Bezirks. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte im EU-Ausland kommt nicht vom Finanzamt, sondern auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (§ 27a Abs. 1 UStG).
- Bearbeitet das Finanzamt auch die Kfz-Steuer?
- Nein. Die Kraftfahrzeugsteuer verwaltet seit dem 1. Juli 2014 die Zollverwaltung. Zuständig ist das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die für Sie zuständige Zulassungsbehörde ihren Sitz hat (§ 1 Nr. 1 KraftStDV). Auch Energie-, Strom- und Tabaksteuer laufen über den Zoll.
Finanzamt: Orte nach Bundesland
- Bayern 96
- Nordrhein-Westfalen 78
- Baden-Württemberg 72
- Niedersachsen 51
- Hessen 36
- Rheinland-Pfalz 34
- Schleswig-Holstein 20
- Sachsen 19
- Berlin 18
- Brandenburg 18
- Sachsen-Anhalt 15
- Thüringen 14
- Mecklenburg-Vorpommern 12
- Hamburg 9
- Saarland 8
- Bremen 2
Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).