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Gesundheitsamt: Belehrung nach § 43 IfSG, Kita-Fragen und Zuständigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Wir führen 379 Gesundheitsämter in Deutschland mit Anschrift, Öffnungszeiten und Telefonnummer. Das Gesundheitsamt überwacht Hygiene und Infektionsschutz, führt Untersuchungen durch und stellt Bescheinigungen aus. Dort erledigen Sie: Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, Schuleingangsuntersuchung, Trinkwasser und Hygiene.

Gesundheitsamt - Symbolbild
Auf dieser Seite14 Abschnitte

Das Gesundheitsamt ist in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Gesundheitsdienst angegliedert, kann aber je nach Bundesland anders organisiert sein. Dies wird vor allem anhand der teils unterschiedlichen Bezeichnungen deutlich. So ist bei den Gesundheitsämtern zuweilen auch vom Fachdienst Gesundheit, der kommunalen Gesundheitsbehörde, dem öffentlichen Gesundheitsdienst oder auch dem Sachgebiet Gesundheitswesen die Rede. Unabhängig von der jeweiligen Namensgebung nimmt das Gesundheitsamt facettenreiche Aufgaben wahr, die zu einem großen Teil Hygieneüberwachungen oder auch amtsärztlichen Untersuchungen dienen. Dementsprechend können sich für Bürgerinnen und Bürger verschiedene Berührungspunkte mit dem Gesundheitsamt ergeben.

Die Aufgaben des Gesundheitsamtes

Die Gesundheitsämter übernehmen grundsätzlich die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die überaus facettenreich ausfallen können. Das Gesundheitsamt unterliegt dabei stets dem jeweiligen Landesrecht, so dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann. Bürgerinnen und Bürger, die sich ein genaues Bild von der Arbeit der Gesundheitsämter machen möchten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Trotz aller Differenzen lassen sich die zentralen Aufgaben der Gesundheitsämter folgendermaßen zusammenfassen:

Tipps für den Umgang mit dem Gesundheitsamt

Menschen, die beispielsweise Post vom Gesundheitsamt erhalten oder selbst den Kontakt zum Gesundheitsdienst suchen, sind im Umgang mit der Behörde zum Teil gehemmt, weil sie schlichtweg unsicher sind. Hier kann leicht Abhilfe geschaffen werden, indem man sich gut vorbereitet und vielleicht auch ein paar Tipps berücksichtigt. Nachfolgend gibt es sieben nützliche Tipps, die dem Umgang mit dem Gesundheitsamt seinen Schrecken nehmen sollen.

So finden Sie das zuständige Gesundheitsamt

Zunächst stellt sich die Frage, welches Gesundheitsamt zuständig ist. Ausschlaggebend ist grundsätzlich der Wohnort des betreffenden Bürgers beziehungsweise der jeweilige Unternehmenssitz, denn jedes Gesundheitsamt verfügt über ein eigenes Einzugsgebiet. Dies belegt unter anderem auch die Suchfunktion des Robert-Koch-Instituts, die online zur Verfügung steht und nach Angabe des Ortes beziehungsweise der Postleitzahl automatisiert das zuständige Gesundheitsamt angibt. Trotz Hunderter Gesundheitsämtern in ganz Deutschland lässt sich folglich leicht herausfinden, welches Gesundheitsamt zuständig ist.

In diesen Belangen ist man beim Gesundheitsamt richtig

Bevor Bürger/innen oder auch Unternehmen beim örtlichen Gesundheitsamt vorstellig werden, sollten sie ergründen, ob sie dort mit ihrem spezifischen Anliegen überhaupt an der richtigen Adresse sind. So sollte man wissen, dass den Gesundheitsämtern vor allem die folgenden Aufgaben obliegen, wobei je nach Bundesland durchaus Abweichungen existieren können:

Diese Kosten können beim Gesundheitsamt anfallen

Insbesondere wenn es um eine Hygieneschulung und/oder die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses geht, fallen beim Gesundheitsamt regelmäßig Kosten an. Zu beachten ist allerdings, dass das einstige Gesundheitszeugnis in seiner früheren Form nicht mehr existiert und heute durch eine Bescheinigung über eine Belehrung ersetzt wird. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Dienste der Gesundheitsbehörde können folglich nicht vollkommen gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Je nach Landkreis können zwar Unterschiede bestehen, aber im Allgemeinen ist hier von rund 35 Euro auszugehen. Geht es dahingegen um eine amtsärztliche Überprüfung zur Zulassung als Heilpraktiker/in, kann durchaus ein mittlerer dreistelliger Betrag als Prüfungsgebühr fällig werden.

So lange ist eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt gültig

Menschen, die im Lebensmittelbereich tätig werden möchten, müssen an einer Belehrung beim Gesundheitsamt teilnehmen und so eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erlangen. Die entsprechende Erstbelehrung findet stets beim Gesundheitsamt statt, während die von Gesetzes wegen erforderlichen Wiederholungen auch vom Arbeitgeber durchgeführt werden können. Die Bescheinigung selbst hat kein Ablaufdatum. Sie darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nur nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Absatz 1 IfSG). Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre (§ 43 Absatz 4 IfSG) - nicht jährlich, und nicht erneut das Gesundheitsamt.

Recherchieren Sie die Besucheradresse und Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes

Wer nun weiß, dass er sich an das vor Ort zuständige Gesundheitsamt wenden muss, oder von diesem Post bekommen hat, sollte die Besucheradresse in Erfahrung bringen. Mitunter weicht diese von der postalischen Adresse ab. Weiterhin sind die Öffnungszeiten zu beachten, um nicht am Ende vor verschlossenen Türen zu stehen. Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes sollte ebenfalls bekannt sein, denn so kann man kurzerhand telefonisch nachfragen oder auch einen Termin vereinbaren. Ein Blick auf die Website des Gesundheitsamtes schadet auch nicht und informiert unter anderem über Aktuelles aus dem Gesundheitsamt.

So vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt

Wenn es Dinge beim örtlichen Gesundheitsamt zu erledigen gibt, sollte man davon Abstand nehmen, unangekündigt vor der Tür zu stehen. Der zuständige Sachbearbeiter ist vielleicht nicht im Haus oder anderweitig beschäftigt. Selbst wenn dieser zufälligerweise Zeit hat, konnte sich dieser in keiner Weise vorbereiten. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung unbedingt anzuraten. Diese kann für gewöhnlich telefonisch oder auch bei vielen Gesundheitsämtern online vorgenommen werden.

Hier müssen Sie mit Kontrollen des Gesundheitsamtes rechnen

Das Gesundheitsamt selbst nimmt es mit der Terminvereinbarung nicht so genau und führt in entsprechenden Betrieben zuweilen unangekündigte Kontrollen durch, um die Hygiene zu untersuchen. Insbesondere Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich sowie Einrichtungen aus dem Wellnessbereich sowie Gesundheitssektor werden durch die Gesundheitsämter hygienisch überwacht. Medizinische und öffentliche Einrichtungen stehen ebenso wie Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, gelagert, zubereitet oder verkauft werden, dabei im Fokus.

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Gesundheitsamt in Deutschland

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Die größten Städte

Was möchten Sie erledigen?

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Vor dem Gang zum Gesundheitsamt

Sieben Punkte für die Belehrung und die üblichen Termine. Zum Abhaken - die Häkchen werden nicht gespeichert.

Belehrung zur Lebensmittelhygiene im Gesundheitsamt, mehrere Teilnehmende am Tisch
Die Bescheinigung hat kein Ablaufdatum. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf sie nur nicht älter als drei Monate sein; danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre.

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

Häufige Fragen

Wie lange gilt die Bescheinigung nach § 43 IfSG?
Anders, als häufig zu lesen ist: Die Bescheinigung trägt kein Ablaufdatum. Das Gesetz knüpft an den Beginn der Tätigkeit an - vorzulegen ist eine höchstens drei Monate alte Bescheinigung (§ 43 Abs. 1 IfSG). Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre und dokumentiert das, nicht jährlich (§ 43 Abs. 4 IfSG).
Wer braucht die Belehrung überhaupt?
Wer gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit ihnen in Berührung kommt: Fleisch, Milcherzeugnisse, Fisch, Eiprodukte, Säuglings- und Kleinkindernahrung, Speiseeis, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Feinkost- und Rohkostsalate, Mayonnaisen sowie Sprossen. Erfasst ist außerdem jede Tätigkeit in Küchen von Gaststätten und der Gemeinschaftsverpflegung. Der private Haushalt ist ausdrücklich ausgenommen (§ 42 Abs. 1 und 2 IfSG).
Mein Arbeitgeber verlangt ein Gesundheitszeugnis - gibt es das noch?
Unter diesem Namen nicht mehr. Gemeint ist die Bescheinigung über eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG. Ausstellen darf sie das Gesundheitsamt oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt - das steht so im Gesetz und ist mancherorts der schnellere Weg. Aufbewahrt wird sie beim Arbeitgeber, der sie der Behörde auf Verlangen vorlegen muss (§ 43 Abs. 5 IfSG).
Wann darf mein Kind nach einer ansteckenden Krankheit wieder in Kita oder Schule?
Sobald nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung nicht mehr zu befürchten ist (§ 34 Abs. 1 IfSG). Das Betretungsverbot gilt unter anderem bei Masern, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Krätze, Mumps und Hepatitis A. Die Erkrankung müssen die Sorgeberechtigten der Einrichtung unverzüglich mitteilen (§ 34 Abs. 5 IfSG). Ein Attest gerade vom Gesundheitsamt verlangt das Gesetz nicht.
Muss ich einen Masernnachweis vorlegen?
Ja, wenn Sie nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind und in Kita oder Schule betreut werden oder dort, in Praxen, Kliniken oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind (§ 20 Abs. 8 IfSG). Nachzuweisen sind zwei Schutzimpfungen oder die Immunität. Vorgelegt wird der Nachweis vor Beginn bei der Leitung der Einrichtung, nicht beim Amt (§ 20 Abs. 9 IfSG); erst wenn er fehlt, kommt das Gesundheitsamt ins Spiel.
Gilt für Gesundheitsämter überall dasselbe Recht?
Nur teilweise. Infektionsschutz, Belehrung und Masernnachweis stehen im Bundesrecht und gelten überall gleich. Aufbau, Name und Aufgaben der Ämter richten sich dagegen nach Landesrecht (Art. 70 Abs. 1 GG) - daher Bezeichnungen wie Fachdienst Gesundheit oder Fachbereich Gesundheit und die Unterschiede bei der Schuleingangsuntersuchung. Getragen werden die Ämter von den Kreisen und kreisfreien Städten, in den Stadtstaaten von den Bezirken.

Gesundheitsamt: Orte nach Bundesland

Schleswig-Holstein: 21 OrteHamburg: 8 OrteNiedersachsen: 52 OrteBremen: 3 OrteNordrhein-Westfalen: 75 OrteHessen: 32 OrteRheinland-Pfalz: 35 OrteBaden-Württemberg: 46 OrteBayern: 85 OrteSaarland: 7 OrteBerlin: 14 OrteBrandenburg: 23 OrteMecklenburg-Vorpommern: 9 OrteSachsen: 24 OrteSachsen-Anhalt: 19 OrteThüringen: 25 OrteSchlesw.-Holst.21Hamburg 8Niedersachsen52Bremen 3Nordrh.-Westf.75Hessen32Rheinl.-Pfalz35Baden-Württ.46Bayern85Saarland 7Berlin 14Brandenburg23Meckl.-Vorp.9Sachsen24Sachsen-Anh.19Thüringen25

Verwaltungsgrenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (VG250, Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0).

Alle Standorte von A bis Z

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Orte ohne eigene Stelle

Für diese Orte ist eine Stelle von auswärts zuständig - welche, steht auf der jeweiligen Seite.

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