Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt ist in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Gesundheitsdienst angegliedert, kann aber je nach Bundesland anders organisiert sein. Dies wird vor allem anhand der teils unterschiedlichen Bezeichnungen deutlich. So ist bei den Gesundheitsämtern zuweilen auch vom Fachdienst Gesundheit, der kommunalen Gesundheitsbehörde, dem öffentlichen Gesundheitsdienst oder auch dem Sachgebiet Gesundheitswesen die Rede. Unabhängig von der jeweiligen Namensgebung nimmt das Gesundheitsamt facettenreiche Aufgaben wahr, die zu einem großen Teil Hygieneüberwachungen oder auch amtsärztlichen Untersuchungen dienen. Dementsprechend können sich für Bürgerinnen und Bürger verschiedene Berührungspunkte mit dem Gesundheitsamt ergeben.
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes
Die Gesundheitsämter übernehmen grundsätzlich die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die überaus facettenreich ausfallen können. Das Gesundheitsamt unterliegt dabei stets dem jeweiligen Landesrecht, so dass es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede geben kann. Bürgerinnen und Bürger, die sich ein genaues Bild von der Arbeit der Gesundheitsämter machen möchten, sollten dies unbedingt berücksichtigen. Trotz aller Differenzen lassen sich die zentralen Aufgaben der Gesundheitsämter folgendermaßen zusammenfassen:
- Hygieneüberwachung
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Heilpraktikerprüfungen
- Amtsärztlicher Dienst
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Infektionsschutz
- Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Tipps für den Umgang mit dem Gesundheitsamt
Menschen, die beispielsweise Post vom Gesundheitsamt erhalten oder selbst den Kontakt zum Gesundheitsdienst suchen, sind im Umgang mit der Behörde zum Teil gehemmt, weil sie schlichtweg unsicher sind. Hier kann leicht Abhilfe geschaffen werden, indem man sich gut vorbereitet und vielleicht auch ein paar Tipps berücksichtigt. Nachfolgend gibt es sieben nützliche Tipps, die dem Umgang mit dem Gesundheitsamt seinen Schrecken nehmen sollen.
So finden Sie das zuständige Gesundheitsamt
Zunächst stellt sich die Frage, welches Gesundheitsamt zuständig ist. Ausschlaggebend ist grundsätzlich der Wohnort des betreffenden Bürgers beziehungsweise der jeweilige Unternehmenssitz, denn jedes Gesundheitsamt verfügt über ein eigenes Einzugsgebiet. Dies belegt unter anderem auch die Suchfunktion des Robert-Koch-Instituts, die online zur Verfügung steht und nach Angabe des Ortes beziehungsweise der Postleitzahl automatisiert das zuständige Gesundheitsamt angibt. Trotz Hunderter Gesundheitsämtern in ganz Deutschland lässt sich folglich leicht herausfinden, welches Gesundheitsamt zuständig ist.
In diesen Belangen ist man beim Gesundheitsamt richtig
Bevor Bürger/innen oder auch Unternehmen beim örtlichen Gesundheitsamt vorstellig werden, sollten sie ergründen, ob sie dort mit ihrem spezifischen Anliegen überhaupt an der richtigen Adresse sind. So sollte man wissen, dass den Gesundheitsämtern vor allem die folgenden Aufgaben obliegen, wobei je nach Bundesland durchaus Abweichungen existieren können:
- Hygieneüberwachung
- Gesundheitsberichterstattung
- Sozialpsychiatrischer Dienst
- Schwangerenberatung
- Amtsärztliche Überprüfung und Zulassung von Heilpraktiker/innen
- Durchführung von Hygieneschulungen
Diese Kosten können beim Gesundheitsamt anfallen
Insbesondere wenn es um eine Hygieneschulung und/oder die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses geht, fallen beim Gesundheitsamt regelmäßig Kosten an. Zu beachten ist allerdings, dass das einstige Gesundheitszeugnis in seiner früheren Form nicht mehr existiert und heute durch eine Bescheinigung über eine Belehrung ersetzt wird. Dabei handelt es sich um eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Die Dienste der Gesundheitsbehörde können folglich nicht vollkommen gebührenfrei in Anspruch genommen werden. Je nach Landkreis können zwar Unterschiede bestehen, aber im Allgemeinen ist hier von rund 35 Euro auszugehen. Geht es dahingegen um eine amtsärztliche Überprüfung zur Zulassung als Heilpraktiker/in, kann durchaus ein mittlerer dreistelliger Betrag als Prüfungsgebühr fällig werden.
So lange ist eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt gültig
Menschen, die im Lebensmittelbereich tätig werden möchten, müssen an einer Belehrung beim Gesundheitsamt teilnehmen und so eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz erlangen. Die entsprechende Erstbelehrung findet stets beim Gesundheitsamt statt, während die von Gesetzes wegen erforderlichen Wiederholungen auch vom Arbeitgeber durchgeführt werden können. Die betreffende Bescheinigung ist nach Ausstellung zwölf Monate gültig, so dass jährliche Auffrischungen erforderlich sind.
Recherchieren Sie die Besucheradresse und Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes
Wer nun weiß, dass er sich an das vor Ort zuständige Gesundheitsamt wenden muss, oder von diesem Post bekommen hat, sollte die Besucheradresse in Erfahrung bringen. Mitunter weicht diese von der postalischen Adresse ab. Weiterhin sind die Öffnungszeiten zu beachten, um nicht am Ende vor verschlossenen Türen zu stehen. Die Telefonnummer des Gesundheitsamtes sollte ebenfalls bekannt sein, denn so kann man kurzerhand telefonisch nachfragen oder auch einen Termin vereinbaren. Ein Blick auf die Website des Gesundheitsamtes schadet auch nicht und informiert unter anderem über Aktuelles aus dem Gesundheitsamt.
So vereinbaren Sie einen Termin beim Gesundheitsamt
Wenn es Dinge beim örtlichen Gesundheitsamt zu erledigen gibt, sollte man davon Abstand nehmen, unangekündigt vor der Tür zu stehen. Der zuständige Sachbearbeiter ist vielleicht nicht im Haus oder anderweitig beschäftigt. Selbst wenn dieser zufälligerweise Zeit hat, konnte sich dieser in keiner Weise vorbereiten. Aus diesem Grund ist eine Terminvereinbarung unbedingt anzuraten. Diese kann für gewöhnlich telefonisch oder auch bei vielen Gesundheitsämtern online vorgenommen werden.
Hier müssen Sie mit Kontrollen des Gesundheitsamtes rechnen
Das Gesundheitsamt selbst nimmt es mit der Terminvereinbarung nicht so genau und führt in entsprechenden Betrieben zuweilen unangekündigte Kontrollen durch, um die Hygiene zu untersuchen. Insbesondere Unternehmen aus dem Lebensmittelbereich sowie Einrichtungen aus dem Wellnessbereich sowie Gesundheitssektor werden durch die Gesundheitsämter hygienisch überwacht. Medizinische und öffentliche Einrichtungen stehen ebenso wie Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, gelagert, zubereitet oder verkauft werden, dabei im Fokus.