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Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen

BayernKreisfreie Stadt
Das Wichtigste in Kürze

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen finden Sie in der Blumenstr. 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen. Telefon 08821 751-500. Geöffnet Montag 08:00-12:00 und 14:00-16:00 und an 4 weiteren Tagen.

Was möchten Sie erledigen?

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Öffnungszeiten

Derzeit geschlossen

Montag08:00-12:00 und 14:00-16:00
Dienstag08:00-12:00 und 14:00-16:00
Mittwoch08:00-12:00 und 14:00-16:00
Donnerstag08:00-12:00 und 14:00-16:00
Freitag08:00-12:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Wichtig: Diese Zeiten stammen aus einem Kartendienst, nicht von der Behörde. Rufen Sie vor einem Besuch an - besonders, wenn es auf den Termin ankommt.

Angaben ohne Gewähr, Stand 5. September 2026. Verbindlich ist die Behörde selbst.

Anschrift und Kontakt

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen Gesundheitsamt Garmisch-PartenkirchenBlumenstr. 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Anschrift und Zuständigkeit stammen aus dem Verzeichnis der Gesundheitsämter des Robert Koch-Instituts. Die Lage auf der Karte ist aus der Anschrift ermittelt und nicht amtlich.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Zuständig ist diese Stelle für alle, die im Kreis Garmisch-Partenkirchen gemeldet sind. Maßgeblich ist immer Ihr Hauptwohnsitz. Das sind 10 Gemeinden.

Was Sie hier erledigen können

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (§ 43 Infektionsschutzgesetz).

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
meist am selben Tag

Schuleingangsuntersuchung

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder - die Einladung kommt von Amts wegen.

Das brauchen Sie

Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Termin wird zugeteilt

Trinkwasser und Hygiene

Das Amt überwacht Trinkwasseranlagen, Schwimmbäder und Gemeinschaftseinrichtungen.

Das brauchen Sie

Gebühr
je nach Kommune verschieden
Dauer
nach Vereinbarung

Wann brauche ich das Gesundheitsamt?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz muss vor der ersten Tätigkeit erfolgen - nicht danach.
  • Viele Gesundheitsämter bieten die Belehrung zu festen Zeiten ohne Termin an.
  • Zuständig ist das Amt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nicht der Gemeinde.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

FarchantGrainauGroßweilKrünMittenwaldMurnau am StaffelseeOberammergauSeehausen a.StaffelseeWallgau

Gesundheitsämter in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen

  • Gesundheitsamt Weilheim 39 km
    Eisenkramergasse 11, 82362 Weilheim in Oberbayern · +49 881 6811600
  • Gesundheitsamt 46 km
    Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz · +49 8041 505483
  • Gesundheitsamt Starnberg 59 km
    Dampfschiffstraße 2a, 82319 Starnberg · +49 8151 14877920
  • Gesundheitsamt Ostallgäu 49 km
    Schwabenstraße 11, 87616 Marktoberdorf · +49 8342 911623

Weitere Ämter in Garmisch-Partenkirchen

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine Belehrung nach § 43 IfSG?
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen - in Küche, Verkauf oder Gemeinschaftsverpflegung. Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit vorgeschrieben.
Ist die Schuleingangsuntersuchung Pflicht?
Ja, sie ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Die Einladung erhalten Sie automatisch, sobald Ihr Kind schulpflichtig wird.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

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