Ämter.INFO
Unabhängiges Informationsangebot - kein Amt und keine Behörde

Ich arbeite mit Lebensmitteln: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Vor der ersten Tätigkeit ist eine Belehrung des Gesundheitsamts vorgeschrieben.

Schritt für Schritt

  1. Belehrung nach § 43 IfSG

    vor der ersten Tätigkeit

    Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Die Bescheinigung wird umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.

    Zuständig: Gesundheitsamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: