Ich arbeite mit Lebensmitteln: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Vor der ersten Tätigkeit ist eine Belehrung des Gesundheitsamts vorgeschrieben.
Schritt für Schritt
Belehrung nach § 43 IfSG
vor der ersten Tätigkeit
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgeht, braucht vor Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz). Die Bescheinigung wird umgangssprachlich Gesundheitszeugnis genannt.
Zuständig: Gesundheitsamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: