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Mein Kind kommt in die Schule: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Die Einladung zur Untersuchung kommt von Amts wegen - die Anmeldung läuft über die Schule.

Schritt für Schritt

  1. Schuleingangsuntersuchung

    Termin wird zugeteilt

    Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder. Die Einladung kommt automatisch, sobald das Kind schulpflichtig wird.

    Zuständig: Gesundheitsamt

  2. Zurückstellung oder frühe Einschulung

    Über eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.

    Zuständig: Schulamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: