Zurückstellung oder frühe Einschulung
Über eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.
| Zuständig | Schulamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | mehrere Wochen |
Über eine Zurückstellung vom Schulbesuch oder eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag. Eingereicht wird er über die Schule, nicht direkt beim Schulamt.
Die Voraussetzungen sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich: In manchen Ländern ist eine Zurückstellung nur einmal und nur im ersten Schuljahr möglich, in anderen großzügiger geregelt.
Wichtigste Grundlage ist das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung. Ergänzend zählen die Einschätzung der Kita und - bei vorzeitiger Einschulung - ein Nachweis über den Entwicklungsstand.
Was Sie brauchen
- Geburtsurkunde
- Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung
- Begründung des Antrags
So läuft es ab
Schuleingangsuntersuchung abwarten
Ihr Ergebnis ist die zentrale Grundlage.
Gespräch in der Schule führen
Schulleitung und Lehrkräfte schätzen die Schulfähigkeit ein.
Antrag stellen
Schriftlich, über die Schule an die Schulaufsicht.
Entscheidung abwarten
Mehrere Wochen; gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.
Förderung planen
Bei Zurückstellung kommt oft ein Vorschuljahr oder eine Kita-Förderung in Betracht.
Besondere Fälle
- Vorzeitige Einschulung
- Möglich für Kinder, die nach dem Stichtag Geburtstag haben und als schulfähig gelten - hier ist die Schule der erste Ansprechpartner.
- Förderbedarf festgestellt
- Dann kommt statt einer Zurückstellung oft ein sonderpädagogisches Verfahren in Betracht.
- Umzug in ein anderes Bundesland
- Die Regeln ändern sich mit der Landesgrenze - erkundigen Sie sich am neuen Ort neu.
- Antrag abgelehnt
- Widerspruch ist möglich; die Frist steht im Bescheid.
Worauf es ankommt
- Der Antrag läuft über die Schule, nicht direkt beim Schulamt.
- Die Voraussetzungen sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich.
- Für Gebäude und Ausstattung ist die Kommune zuständig, für Unterricht und Personal das Schulamt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Schulamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Mein Kind kommt in die Schule":
- Schuleingangsuntersuchung Termin wird zugeteilt