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Zurückstellung oder frühe Einschulung

Das Wichtigste in Kürze

Über eine Zurückstellung oder vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag - eingereicht wird er über die Schule.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigSchulamt
Gebührgebührenfrei
Dauermehrere Wochen

Über eine Zurückstellung vom Schulbesuch oder eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulaufsicht auf Antrag. Eingereicht wird er über die Schule, nicht direkt beim Schulamt.

Die Voraussetzungen sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich: In manchen Ländern ist eine Zurückstellung nur einmal und nur im ersten Schuljahr möglich, in anderen großzügiger geregelt.

Wichtigste Grundlage ist das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung. Ergänzend zählen die Einschätzung der Kita und - bei vorzeitiger Einschulung - ein Nachweis über den Entwicklungsstand.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Schuleingangsuntersuchung abwarten

    Ihr Ergebnis ist die zentrale Grundlage.

  2. Gespräch in der Schule führen

    Schulleitung und Lehrkräfte schätzen die Schulfähigkeit ein.

  3. Antrag stellen

    Schriftlich, über die Schule an die Schulaufsicht.

  4. Entscheidung abwarten

    Mehrere Wochen; gegen den Bescheid ist Widerspruch möglich.

  5. Förderung planen

    Bei Zurückstellung kommt oft ein Vorschuljahr oder eine Kita-Förderung in Betracht.

Besondere Fälle

Vorzeitige Einschulung
Möglich für Kinder, die nach dem Stichtag Geburtstag haben und als schulfähig gelten - hier ist die Schule der erste Ansprechpartner.
Förderbedarf festgestellt
Dann kommt statt einer Zurückstellung oft ein sonderpädagogisches Verfahren in Betracht.
Umzug in ein anderes Bundesland
Die Regeln ändern sich mit der Landesgrenze - erkundigen Sie sich am neuen Ort neu.
Antrag abgelehnt
Widerspruch ist möglich; die Frist steht im Bescheid.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Schulamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Gehört dazu

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