Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder. Die Einladung kommt automatisch, sobald das Kind schulpflichtig wird.
| Zuständig | Gesundheitsamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | ein Termin, meist eine Stunde |
| Frist | Termin wird zugeteilt |
Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt jedes Kind. Die Einladung kommt automatisch, sobald die Schulpflicht bevorsteht - Sie müssen sich nicht selbst melden.
Es geht nicht um Noten oder Auslese, sondern um Förderbedarf: Sehen, Hören, Sprache, Motorik und Entwicklungsstand. Wo etwas auffällt, kann rechtzeitig unterstützt werden.
Die Untersuchung ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Das Ergebnis geht an die Schule, medizinische Einzelheiten bleiben beim Gesundheitsamt.
Was Sie brauchen
- Impfausweis
- gelbes Vorsorgeheft
- Krankenversichertenkarte
- Einladungsschreiben
So läuft es ab
Einladung abwarten
Sie kommt von Amts wegen, meist ein Jahr vor der Einschulung.
Unterlagen bereitlegen
Impfausweis, gelbes Vorsorgeheft, Versichertenkarte.
Termin wahrnehmen
Ein Elternteil begleitet das Kind; die Untersuchung dauert etwa eine Stunde.
Ergebnis besprechen
Bei Auffälligkeiten empfiehlt das Amt Fördermaßnahmen oder weitere Abklärung.
Besondere Fälle
- Termin passt nicht
- Verschiebungen sind möglich - melden Sie sich früh beim Gesundheitsamt.
- Kind ist chronisch krank
- Bringen Sie Befunde mit; die Schule kann Nachteilsausgleiche einrichten.
- Zurückstellung erwogen
- Das Ergebnis der Untersuchung ist dafür eine wichtige Grundlage - der Antrag läuft über die Schule.
- Kein Impfschutz
- Seit 2020 ist der Nachweis eines Masernschutzes für den Schulbesuch vorgeschrieben.
Worauf es ankommt
- Die Untersuchung ist in allen Bundesländern vorgeschrieben.
- Sie prüft Sehen, Hören, Sprache und Motorik - es geht nicht um Noten, sondern um Förderbedarf.
- Ergebnisse gehen an die Schule, medizinische Einzelheiten bleiben beim Amt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Gesundheitsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Gesundheitsamt
- Belehrung nach § 43 IfSG Ich arbeite mit Lebensmitteln
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Mein Kind kommt in die Schule":