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Schuleingangsuntersuchung

Das Wichtigste in Kürze

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt alle Kinder. Die Einladung kommt automatisch, sobald das Kind schulpflichtig wird.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigGesundheitsamt
Gebührgebührenfrei
Dauerein Termin, meist eine Stunde
FristTermin wird zugeteilt

Vor der Einschulung untersucht das Gesundheitsamt jedes Kind. Die Einladung kommt automatisch, sobald die Schulpflicht bevorsteht - Sie müssen sich nicht selbst melden.

Es geht nicht um Noten oder Auslese, sondern um Förderbedarf: Sehen, Hören, Sprache, Motorik und Entwicklungsstand. Wo etwas auffällt, kann rechtzeitig unterstützt werden.

Die Untersuchung ist in allen Bundesländern vorgeschrieben. Das Ergebnis geht an die Schule, medizinische Einzelheiten bleiben beim Gesundheitsamt.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Einladung abwarten

    Sie kommt von Amts wegen, meist ein Jahr vor der Einschulung.

  2. Unterlagen bereitlegen

    Impfausweis, gelbes Vorsorgeheft, Versichertenkarte.

  3. Termin wahrnehmen

    Ein Elternteil begleitet das Kind; die Untersuchung dauert etwa eine Stunde.

  4. Ergebnis besprechen

    Bei Auffälligkeiten empfiehlt das Amt Fördermaßnahmen oder weitere Abklärung.

Besondere Fälle

Termin passt nicht
Verschiebungen sind möglich - melden Sie sich früh beim Gesundheitsamt.
Kind ist chronisch krank
Bringen Sie Befunde mit; die Schule kann Nachteilsausgleiche einrichten.
Zurückstellung erwogen
Das Ergebnis der Untersuchung ist dafür eine wichtige Grundlage - der Antrag läuft über die Schule.
Kein Impfschutz
Seit 2020 ist der Nachweis eines Masernschutzes für den Schulbesuch vorgeschrieben.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Gesundheitsamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Gesundheitsamt

Gehört dazu

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