Familienkasse
Die Familienkasse ist einerseits eine Bundesfinanzbehörde der Bundesrepublik Deutschland, andererseits allerdings nicht bei den Finanzämtern angesiedelt. Stattdessen sind die Familienkassen als besondere Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit konzipiert. So ergibt sich eine recht komplexe Struktur, die bei Bürgerinnen und Bürgern zuweilen Verwirrung stiftet, denn einerseits sind die Familienkassen Institutionen der Bundesagentur für Arbeit, andererseits agieren die Familienkassen im Auftrag der Bundesfinanzverwaltung. Die Fachaufsicht obliegt zudem dem Bundeszentralamt für Steuern. Wer behördliche Angelegenheiten mit der Familienkasse zu regeln hat, ist so zunächst unsicher, muss sich aber gar nicht so sehr mit den organisatorischen und strukturellen Details befassen.
Die Aufgaben der Familienkasse
Im deutschen Verwaltungssystem ist die Familienkasse als Bundesfinanzbehörde mit dem Schwerpunkt Kindergeld vorgesehen. Wenn es um Kindergeld geht, ist somit die örtliche Familienkasse stets die erste Anlaufstelle. Was diese konkret tut, ist dahingegen vielen Menschen nicht bewusst. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Familienkassen für den Familienleistungsausgleich nach dem Bundeskindergeldgesetz und dem Einkommensteuergesetz zuständig sind. So gliedert sich die Tätigkeit der Familienkasse stets in die folgenden beiden Bereiche:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
Der Antrag auf Kindergeld, die Gewährung eines Kindergeldanspruchs sowie die Zahlung des Kindergeldes sind die zentralen Aufgaben der Familienkassen. Aber auch die Kalkulation des Kinderzuschlags sowie dessen Auszahlung fällt in den Bereich der Familienkassen.
Tipps für den Umgang mit der Familienkasse
Über ein paar Dinge sollten sich Familien in Zusammenhang mit der Familienkasse aber doch informieren, denn andernfalls laufen sie Gefahr, dass sie bestehende Ansprüche nicht kennen und so mehr oder weniger unfreiwillig auf die ihnen eigentlich zustehende Unterstützung verzichten. Familien mit Kindern können jedoch in der Regel jeden Euro gut gebrauchen und sollten derartige Szenarien daher vermeiden. Zugleich sollten sie ein paar grundlegende Dinge für den Umgang mit der Familienkasse wissen. Die nachfolgenden Tipps sollen entsprechende Hilfestellungen bieten.
So finden Sie die zuständige Familienkasse
Zunächst stellt sich die Frage nach der zuständigen Familienkasse, schließlich muss man wissen, an wen man sich wenden kann. Im Idealfall kann man diesbezüglich auf das Internet zurückgreifen und stattet der Website der Bundesagentur für Arbeit einen virtuellen Besuch ab. Nach Eingabe des Wohnortes beziehungsweise der Postleitzahl erhält man ganz automatisch und in Sekundenschnelle alle jeweils zuständigen Dienststellen. Auch die zuständige Familienkasse findet sich so, so dass eine lange Recherche im Allgemeinen entfällt. Ansonsten kann man auch einfach telefonisch oder persönlich bei der örtlichen Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter nachfragen.
Besucheradresse und Öffnungszeiten der örtlichen Familienkasse recherchieren
Nicht nur der Name sowie die Postanschrift der zuständigen Familienkasse ist von Interesse, sondern auch die Kontaktmöglichkeiten. Wer seine Angelegenheiten bevorzugt persönlich klärt, sollte besonders auf die Besucheradresse achten, die durchaus von der postalischen Adresse abweichen kann. Mindestens ebenso wichtig wie die richtige Adresse ist es auch, die Öffnungszeiten zu kennen. Zudem schadet es nicht, ebenfalls die Telefonnummer der Familienkasse in Erfahrung zu bringen.
Dafür ist die Familienkasse zuständig
Noch vor einer ersten Kontaktaufnahme mit der Familienkasse sollte man in Erfahrung bringen, ob diese überhaupt die richtige Stelle ist. Ansonsten wendet man sich mit einem falschen Anliegen an die Familienkasse und erhält als Antwort den Hinweis, man müsse sich an eine andere Stelle wenden. Dementsprechend muss man sich immer vergegenwärtigen, dass das Kindergeld sowie der Kinderzuschlag die zentralen Themen der Familienkassen in Deutschland sind.
Das gehört in den Kindergeldantrag
Wer Kindergeld beantragen möchte, kann vielfach ein entsprechendes Formular online herunterladen und bequem am PC ausfüllen. Dies ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich, wobei dann nach der Entbindung umgehend die Geburtsurkunde vorzulegen ist, damit die erste Kindergeldzahlung schnellstmöglich stattfinden kann. Weiterhin muss auch die Zugehörigkeit des Kindes zum Haushalt des Antragstellers erklärt und gegebenenfalls nachgewiesen werden.
So gibt es auch für volljährige Kinder Kindergeld
Für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt das Kindergeld erst einmal weg, so dass die Familienkasse entsprechende Zahlungen einstellt. Mitunter haben aber auch volljährige Kinder einen Kindergeldanspruch. Hier sollten Eltern prüfen, ob die betreffenden Voraussetzungen noch erfüllt werden und sich an die Familienkasse wenden. Dort sind auf jeden Fall entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel eine Schulbescheinigung, der Ausbildungsvertrag oder die Studienbescheinigung vorzulegen.
Bei der Korrespondenz mit der Familienkasse stets die Kindergeldnummer bereithalten
Sofern man nicht den Erstantrag auf Kindergeld stellt, ist bei der Korrespondenz mit der Familienkasse stets die Kindergeldnummer bereitzuhalten. Notfalls geht es vielleicht auch ohne, aber die Angabe der Kindergeldnummer erleichtert den bürokratischen Prozess enorm.
Bei Fragen und/oder Problemen die Service-Rufnummer der Familienkasse nutzen
Bei Fragen und/oder Problemen kann man sich stets direkt an die örtliche Familienkasse wenden oder alternativ die kostenfreie Hotline der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Unter 0800/4555530 ist die Familienkasse erreichbar, während speziell für Zahlungstermine die Service-Rufnummer 0800/4555533 zur Verfügung steht. All diejenigen, die aus dem Ausland anrufen, wählen dahingegen +49 911 12031010 (gebührenpflichtig).