Wir bekommen ein Kind: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld - der Antrag auf Kindergeld wirkt nur sechs Monate zurück.
Schritt für Schritt
Geburt beurkunden
eine Woche
Beim Standesamt des Geburtsorts. In Kliniken übernimmt das meist die Verwaltung.
Zuständig: Standesamt
Kindergeld beantragen
rückwirkend nur 6 Monate
Ausgezahlt wird rückwirkend nur für sechs Monate vor dem Antragsmonat (§ 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz). Früh beantragen lohnt sich also.
Zuständig: Familienkasse
Vaterschaft und Unterhalt
Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, auf Wunsch mit Beistandschaft.
Zuständig: Jugendamt
Elterngeld beantragen
rückwirkend nur 3 Monate
Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Das ist die kürzeste Frist im ganzen Familienrecht - drei Monate zu spät heißt drei Monate verloren.
Zuständig: Elterngeldstelle (amtliche Seite)
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: