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Wir bekommen ein Kind: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld - der Antrag auf Kindergeld wirkt nur sechs Monate zurück.

Schritt für Schritt

  1. Geburt beurkunden

    eine Woche

    Beim Standesamt des Geburtsorts. In Kliniken übernimmt das meist die Verwaltung.

    Zuständig: Standesamt

  2. Kindergeld beantragen

    rückwirkend nur 6 Monate

    Ausgezahlt wird rückwirkend nur für sechs Monate vor dem Antragsmonat (§ 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz). Früh beantragen lohnt sich also.

    Zuständig: Familienkasse

  3. Vaterschaft und Unterhalt

    Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, auf Wunsch mit Beistandschaft.

    Zuständig: Jugendamt

  4. Elterngeld beantragen

    rückwirkend nur 3 Monate

    Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Das ist die kürzeste Frist im ganzen Familienrecht - drei Monate zu spät heißt drei Monate verloren.

    Zuständig: Elterngeldstelle (amtliche Seite)

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: