Elterngeld beantragen
Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Das ist die kürzeste Frist im ganzen Familienrecht - drei Monate zu spät heißt drei Monate verloren.
| Zuständig | Elterngeldstelle |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | Bearbeitung meist vier bis acht Wochen |
| Frist | rückwirkend nur 3 Monate |
| Rechtsgrundlage | § 7 Absatz 1 Bundeselterngeldgesetz |
Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das nach der Geburt wegfällt. Zuständig ist die Elterngeldstelle - welche Behörde das konkret ist, regelt jedes Bundesland selbst.
Die wichtigste Zahl steht in § 7 Absatz 1 Satz 2 des Bundeselterngeldgesetzes: rückwirkend gezahlt wird nur für drei Lebensmonate. Wer den Antrag vergisst und ihn erst im fünften Lebensmonat stellt, bekommt für den ersten Monat nichts mehr.
Was Sie brauchen
- Geburtsurkunde mit dem Vermerk „für Elterngeld“
- Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit
- Nachweis über Mutterschaftsleistungen, falls bezogen
- Personalausweis beider Elternteile
So läuft es ab
Geburtsurkunde „für Elterngeld“ besorgen
Das Standesamt stellt sie beim Beurkunden der Geburt aus. Sagen Sie gleich, wofür Sie sie brauchen - es gibt eigene Ausfertigungen für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.
Einkommensnachweise sammeln
Die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen der Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Jahres.
Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden
Sieben Wochen vor Beginn, schriftlich. Die Bescheinigung darüber gehört zum Antrag.
Antrag stellen
In den meisten Ländern über ElterngeldDigital, sonst auf Papier. Schriftform ist Pflicht (§ 7 Absatz 1 Satz 1 BEEG).
Besondere Fälle
- Beide Elternteile beziehen
- Die Monate lassen sich aufteilen. Zusammen stehen Ihnen 14 Monate zu, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen - sonst zwölf.
- Selbstständige
- Grundlage ist der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht der der letzten zwölf Monate. Das kann die Summe deutlich verändern.
- Mehrlinge
- Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag hinzu. Der Antrag bleibt einer.
Worauf es ankommt
- Elterngeld beträgt 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Bei niedrigem Voreinkommen steigt der Satz auf bis zu 100 Prozent, bei höherem sinkt er auf 65 Prozent.
- Der Antrag muss schriftlich gestellt werden (§ 7 Absatz 1 Satz 1 BEEG) - auch wenn Sie ihn online vorbereiten.
- Die Geburtsurkunde brauchen Sie in mehrfacher Ausfertigung. Das Standesamt stellt beim Beurkunden der Geburt eine eigene Ausfertigung „für Elterngeld“ aus - fragen Sie gleich danach, das erspart einen zweiten Gang.
Häufige Fragen
- Wie weit rückwirkend gibt es Elterngeld?
- Für höchstens drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Anders als beim Kindergeld, wo es sechs Monate sind.
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- 67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz.
- Welche Stelle ist zuständig?
- Das regelt jedes Bundesland selbst. Je nach Land ist es das Jugendamt, ein eigenes Elterngeldamt oder die Kreisverwaltung. Ihre Gemeinde nennt Ihnen die richtige Stelle.
- Kann ich Eltern- und Kindergeld gleichzeitig beziehen?
- Ja. Es sind zwei getrennte Leistungen mit zwei getrennten Anträgen bei zwei verschiedenen Stellen - Kindergeld bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über Elterngeldstelle. Welche Behörde das ist, regelt jedes Land selbst - mal das Jugendamt, mal ein eigenes Elterngeldamt, mal die Kreisverwaltung. Der Antrag läuft in den meisten Ländern über das Portal ElterngeldDigital.
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir bekommen ein Kind":
- Geburt beurkunden eine Woche
- Kindergeld beantragen rückwirkend nur 6 Monate
- Vaterschaft und Unterhalt