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Elterngeld beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Rückwirkend gezahlt wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Das ist die kürzeste Frist im ganzen Familienrecht - drei Monate zu spät heißt drei Monate verloren.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigElterngeldstelle
Gebührgebührenfrei
DauerBearbeitung meist vier bis acht Wochen
Fristrückwirkend nur 3 Monate
Rechtsgrundlage§ 7 Absatz 1 Bundeselterngeldgesetz

Elterngeld gleicht einen Teil des Einkommens aus, das nach der Geburt wegfällt. Zuständig ist die Elterngeldstelle - welche Behörde das konkret ist, regelt jedes Bundesland selbst.

Die wichtigste Zahl steht in § 7 Absatz 1 Satz 2 des Bundeselterngeldgesetzes: rückwirkend gezahlt wird nur für drei Lebensmonate. Wer den Antrag vergisst und ihn erst im fünften Lebensmonat stellt, bekommt für den ersten Monat nichts mehr.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Geburtsurkunde „für Elterngeld“ besorgen

    Das Standesamt stellt sie beim Beurkunden der Geburt aus. Sagen Sie gleich, wofür Sie sie brauchen - es gibt eigene Ausfertigungen für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.

  2. Einkommensnachweise sammeln

    Die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen der Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Jahres.

  3. Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden

    Sieben Wochen vor Beginn, schriftlich. Die Bescheinigung darüber gehört zum Antrag.

  4. Antrag stellen

    In den meisten Ländern über ElterngeldDigital, sonst auf Papier. Schriftform ist Pflicht (§ 7 Absatz 1 Satz 1 BEEG).

Besondere Fälle

Beide Elternteile beziehen
Die Monate lassen sich aufteilen. Zusammen stehen Ihnen 14 Monate zu, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen - sonst zwölf.
Selbstständige
Grundlage ist der Gewinn des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres, nicht der der letzten zwölf Monate. Das kann die Summe deutlich verändern.
Mehrlinge
Für jedes weitere Kind kommt ein Zuschlag hinzu. Der Antrag bleibt einer.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wie weit rückwirkend gibt es Elterngeld?
Für höchstens drei Lebensmonate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Absatz 1 Satz 2 BEEG). Anders als beim Kindergeld, wo es sechs Monate sind.
Wie hoch ist das Elterngeld?
67 Prozent des Einkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Wer vorher wenig verdient hat, bekommt einen höheren Prozentsatz.
Welche Stelle ist zuständig?
Das regelt jedes Bundesland selbst. Je nach Land ist es das Jugendamt, ein eigenes Elterngeldamt oder die Kreisverwaltung. Ihre Gemeinde nennt Ihnen die richtige Stelle.
Kann ich Eltern- und Kindergeld gleichzeitig beziehen?
Ja. Es sind zwei getrennte Leistungen mit zwei getrennten Anträgen bei zwei verschiedenen Stellen - Kindergeld bei der Familienkasse, Elterngeld bei der Elterngeldstelle.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über Elterngeldstelle. Welche Behörde das ist, regelt jedes Land selbst - mal das Jugendamt, mal ein eigenes Elterngeldamt, mal die Kreisverwaltung. Der Antrag läuft in den meisten Ländern über das Portal ElterngeldDigital.

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