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Geburt beurkunden

Das Wichtigste in Kürze

Beim Standesamt des Geburtsorts. In Kliniken übernimmt das meist die Verwaltung.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
Gebührdie erste Urkunde ist oft gebührenfrei, weitere landesrechtlich
Dauermeist wenige Tage
Fristeine Woche
Rechtsgrundlage§ 18 Personenstandsgesetz

Jede Geburt wird beim Standesamt des Geburtsorts beurkundet. Findet die Geburt in einer Klinik statt, meldet diese sie in der Regel selbst - Sie müssen nur die Unterlagen nachreichen.

Aus der Beurkundung entsteht die Geburtsurkunde. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen: Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse und Kita verlangen jeweils ein eigenes Original.

Sind die Eltern nicht verheiratet, sollten Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung mitgedacht werden - beides geht kostenlos beim Jugendamt und lässt sich schon vor der Geburt erledigen.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Klinikbescheinigung abwarten

    Sie geht meist direkt ans Standesamt.

  2. Unterlagen einreichen

    Ausweise der Eltern, Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, eigene Geburtsurkunden.

  3. Namen festlegen

    Vornamen und Familienname des Kindes werden bei der Beurkundung eingetragen.

  4. Urkunden bestellen

    Mehrere Ausfertigungen in einem Vorgang - das ist günstiger.

Besondere Fälle

Hausgeburt
Dann zeigen die Eltern oder die Hebamme die Geburt selbst an.
Eltern nicht verheiratet
Ohne Vaterschaftsanerkennung wird kein Vater eingetragen. Die Anerkennung ist beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich.
Geburt im Ausland
Die Beurkundung erfolgt dort. Eine Nachbeurkundung in Deutschland ist möglich, aber freiwillig.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Welches Standesamt ist zuständig?
Das des Geburtsorts. Wird das Kind in der Klinik der Nachbarstadt geboren, ist deren Standesamt zuständig, nicht das des Wohnorts.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Standesamt

Gehört dazu

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