Geburt beurkunden
Beim Standesamt des Geburtsorts. In Kliniken übernimmt das meist die Verwaltung.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | die erste Urkunde ist oft gebührenfrei, weitere landesrechtlich |
| Dauer | meist wenige Tage |
| Frist | eine Woche |
| Rechtsgrundlage | § 18 Personenstandsgesetz |
Jede Geburt wird beim Standesamt des Geburtsorts beurkundet. Findet die Geburt in einer Klinik statt, meldet diese sie in der Regel selbst - Sie müssen nur die Unterlagen nachreichen.
Aus der Beurkundung entsteht die Geburtsurkunde. Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen: Kindergeld, Elterngeld, Krankenkasse und Kita verlangen jeweils ein eigenes Original.
Sind die Eltern nicht verheiratet, sollten Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung mitgedacht werden - beides geht kostenlos beim Jugendamt und lässt sich schon vor der Geburt erledigen.
Was Sie brauchen
- Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme
- Personalausweise der Eltern
- Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung
- eigene Geburtsurkunden der Eltern
So läuft es ab
Klinikbescheinigung abwarten
Sie geht meist direkt ans Standesamt.
Unterlagen einreichen
Ausweise der Eltern, Eheurkunde oder Vaterschaftsanerkennung, eigene Geburtsurkunden.
Namen festlegen
Vornamen und Familienname des Kindes werden bei der Beurkundung eingetragen.
Urkunden bestellen
Mehrere Ausfertigungen in einem Vorgang - das ist günstiger.
Besondere Fälle
- Hausgeburt
- Dann zeigen die Eltern oder die Hebamme die Geburt selbst an.
- Eltern nicht verheiratet
- Ohne Vaterschaftsanerkennung wird kein Vater eingetragen. Die Anerkennung ist beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich.
- Geburt im Ausland
- Die Beurkundung erfolgt dort. Eine Nachbeurkundung in Deutschland ist möglich, aber freiwillig.
Worauf es ankommt
- Kliniken melden die Geburt in der Regel selbst an das Standesamt.
- Bestellen Sie mehrere Ausfertigungen - Kindergeld, Elterngeld und Krankenkasse verlangen je eine.
Häufige Fragen
- Welches Standesamt ist zuständig?
- Das des Geburtsorts. Wird das Kind in der Klinik der Nachbarstadt geboren, ist deren Standesamt zuständig, nicht das des Wohnorts.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Eheschließung anmelden Wir heiraten
- Geburtsurkunde beantragen Wir heiraten
- Sterbefall anzeigen Ein Angehöriger ist gestorben
- Sterbeurkunden Ein Angehöriger ist gestorben
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir bekommen ein Kind":
- Kindergeld beantragen rückwirkend nur 6 Monate
- Vaterschaft und Unterhalt
- Elterngeld beantragen rückwirkend nur 3 Monate