Geburtsurkunde beantragen
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister - zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | landesrechtlich verschieden |
| Dauer | oft sofort, per Post wenige Tage |
Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsorts - nicht das Ihres heutigen Wohnorts. Wer in Hamburg geboren wurde und in München lebt, wendet sich also an das Standesamt Hamburg. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Vorgang.
Beantragen dürfen die Urkunde die Person selbst, ihre Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere brauchen ein rechtliches Interesse und müssen es belegen.
Neben der Geburtsurkunde gibt es den beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister. Er enthält mehr Angaben und wird zum Beispiel bei der Anmeldung einer Eheschließung verlangt. Fragen Sie nach, welche Form die anfordernde Stelle braucht - sonst müssen Sie zweimal bestellen.
Was Sie brauchen
- Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zu Geburtsdatum und Geburtsort
- bei Dritten: Nachweis des rechtlichen Interesses
So läuft es ab
Geburtsort klären
Maßgeblich ist der Ort der Geburt, meist der Klinikort. Bei Gebietsreformen kann heute ein anderes Standesamt zuständig sein - im Zweifel dort nachfragen.
Form wählen
Geburtsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck? Für Eheschließung und Namensfragen wird meist der Ausdruck verlangt.
Bestellen
Persönlich, schriftlich oder über das Online-Portal des Standesamts. Viele Städte bieten die Bestellung mit Bezahlung im Netz an.
Gebühr zahlen
Die Höhe legt das Landesrecht fest; weitere Ausfertigungen im selben Vorgang sind meist günstiger.
Zustellung abwarten
Persönlich oft sofort, per Post wenige Tage.
Besondere Fälle
- Ich habe meine Geburtsurkunde verloren
- Kein Problem - das Standesamt stellt jederzeit eine neue Ausfertigung aus. Das Register bleibt dauerhaft geführt.
- Geburt im Ausland
- Dann gibt es keine deutsche Geburtsurkunde. Die ausländische Urkunde muss je nach Land übersetzt und mit Apostille oder Legalisation versehen werden.
- Ich brauche mehrere Ausfertigungen
- Bestellen Sie sie in einem Vorgang - das ist in der Regel günstiger als mehrere Einzelbestellungen.
- Für einen verstorbenen Angehörigen
- Vorfahren und Abkömmlinge sind antragsberechtigt. Andere müssen ein rechtliches Interesse darlegen.
- Geburt vor 1876
- Für ältere Geburten gibt es keine standesamtlichen Register - zuständig sind dann die Kirchenbücher der jeweiligen Gemeinde.
Worauf es ankommt
- Zuständig ist das Standesamt des Geburtsorts, nicht des Wohnorts - das ist der häufigste Irrtum.
- Viele Standesämter nehmen Bestellungen online entgegen und schicken die Urkunde per Post.
- Für die Anmeldung einer Eheschließung wird meist der beglaubigte Registerausdruck verlangt, nicht die Urkunde.
- Mehrere Ausfertigungen in einem Vorgang bestellen ist günstiger.
- Ein Verlust ist unproblematisch: Das Geburtenregister wird dauerhaft geführt.
Häufige Fragen
- Welches Standesamt ist zuständig?
- Das des Geburtsorts. Ihr heutiges Standesamt kann die Urkunde nicht ausstellen, auch nicht auf Zuruf.
- Wie lange dauert es?
- Bei persönlicher Vorsprache oft sofort. Schriftlich oder online bestellt, sind es wenige Tage plus Postlaufzeit.
- Was kostet eine Geburtsurkunde?
- Die Gebühr ist landesrechtlich geregelt und unterscheidet sich von Land zu Land. Weitere Ausfertigungen im selben Vorgang sind meist günstiger.
- Wer darf sie beantragen?
- Die Person selbst, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge. Alle anderen müssen ein rechtliches Interesse darlegen.
- Was ist, wenn ich sie verloren habe?
- Das Standesamt stellt eine neue Ausfertigung aus - das Register wird dauerhaft geführt.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
- Sterbefall anzeigen Ein Angehöriger ist gestorben
- Sterbeurkunden Ein Angehöriger ist gestorben
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir heiraten":
- Eheschließung anmelden gilt sechs Monate
- Ausweis ändern lassen