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Sterbefall anzeigen

Das Wichtigste in Kürze

Beim Standesamt des Sterbeorts, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Bestattungsunternehmen übernehmen das meist.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
Gebührlandesrechtlich verschieden
Dauermeist am selben Tag
Fristdritter Werktag
Rechtsgrundlage§ 28 Personenstandsgesetz

Der Tod eines Menschen ist dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk er eingetreten ist - spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Maßgeblich ist der Sterbeort, nicht der Wohnort.

In der Praxis übernimmt das fast immer das Bestattungsunternehmen. Es sammelt die Unterlagen, geht zum Standesamt und bringt die Sterbeurkunden mit. Angehörige müssen den Weg selten selbst gehen.

Aus der Anzeige entsteht die Sterbeurkunde. Sie wird an vielen Stellen gebraucht: Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Nachlassgericht - jede Stelle verlangt eine eigene Ausfertigung.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Totenschein abwarten

    Die ärztliche Todesbescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt aus, die den Tod feststellen.

  2. Bestattungsunternehmen beauftragen

    Es übernimmt in der Regel die Anzeige beim Standesamt.

  3. Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Ehe- oder Scheidungsurkunde.

  4. Anzeige beim Standesamt

    Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod.

  5. Sterbeurkunden bestellen

    Rechnen Sie mit fünf bis zehn Ausfertigungen - jede Stelle will ein Original.

Besondere Fälle

Tod zu Hause
Rufen Sie zuerst die Hausärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst - ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter.
Ungeklärte Todesursache
Dann schaltet sich die Polizei ein, und die Freigabe des Leichnams kann sich verzögern. Die Anzeigefrist beim Standesamt verschiebt sich entsprechend.
Tod im Ausland
Die Beurkundung erfolgt im Sterbeland. Für deutsche Zwecke lässt sich die Urkunde nachbeurkunden - zuständig ist dann das Standesamt am letzten Wohnsitz.
Keine Angehörigen
Dann übernimmt die Gemeinde die Bestattung von Amts wegen und holt sich die Kosten aus dem Nachlass.

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Wer zeigt den Sterbefall an?
In der Regel das Bestattungsunternehmen. Angehörige, Einrichtungen oder die Person, in deren Wohnung der Tod eintrat, sind ebenfalls anzeigeberechtigt.
Welches Standesamt ist zuständig?
Das des Sterbeorts, nicht des Wohnorts.
Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
Fünf bis zehn. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Original.
Wie schnell muss die Anzeige erfolgen?
Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz).

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Standesamt

Gehört dazu

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