Sterbefall anzeigen
Beim Standesamt des Sterbeorts, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Bestattungsunternehmen übernehmen das meist.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | landesrechtlich verschieden |
| Dauer | meist am selben Tag |
| Frist | dritter Werktag |
| Rechtsgrundlage | § 28 Personenstandsgesetz |
Der Tod eines Menschen ist dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk er eingetreten ist - spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Maßgeblich ist der Sterbeort, nicht der Wohnort.
In der Praxis übernimmt das fast immer das Bestattungsunternehmen. Es sammelt die Unterlagen, geht zum Standesamt und bringt die Sterbeurkunden mit. Angehörige müssen den Weg selten selbst gehen.
Aus der Anzeige entsteht die Sterbeurkunde. Sie wird an vielen Stellen gebraucht: Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen, Nachlassgericht - jede Stelle verlangt eine eigene Ausfertigung.
Was Sie brauchen
- ärztliche Todesbescheinigung
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Geburts- oder Eheurkunde
So läuft es ab
Totenschein abwarten
Die ärztliche Todesbescheinigung stellt die Ärztin oder der Arzt aus, die den Tod feststellen.
Bestattungsunternehmen beauftragen
Es übernimmt in der Regel die Anzeige beim Standesamt.
Unterlagen zusammenstellen
Personalausweis der verstorbenen Person, Geburtsurkunde und je nach Familienstand Ehe- oder Scheidungsurkunde.
Anzeige beim Standesamt
Spätestens am dritten Werktag nach dem Tod.
Sterbeurkunden bestellen
Rechnen Sie mit fünf bis zehn Ausfertigungen - jede Stelle will ein Original.
Besondere Fälle
- Tod zu Hause
- Rufen Sie zuerst die Hausärztin oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst - ohne Todesbescheinigung geht nichts weiter.
- Ungeklärte Todesursache
- Dann schaltet sich die Polizei ein, und die Freigabe des Leichnams kann sich verzögern. Die Anzeigefrist beim Standesamt verschiebt sich entsprechend.
- Tod im Ausland
- Die Beurkundung erfolgt im Sterbeland. Für deutsche Zwecke lässt sich die Urkunde nachbeurkunden - zuständig ist dann das Standesamt am letzten Wohnsitz.
- Keine Angehörigen
- Dann übernimmt die Gemeinde die Bestattung von Amts wegen und holt sich die Kosten aus dem Nachlass.
Worauf es ankommt
- Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz).
- Bestattungsunternehmen übernehmen die Anzeige in aller Regel.
- Zuständig ist das Standesamt des Sterbeorts, nicht des Wohnorts.
Häufige Fragen
- Wer zeigt den Sterbefall an?
- In der Regel das Bestattungsunternehmen. Angehörige, Einrichtungen oder die Person, in deren Wohnung der Tod eintrat, sind ebenfalls anzeigeberechtigt.
- Welches Standesamt ist zuständig?
- Das des Sterbeorts, nicht des Wohnorts.
- Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?
- Fünf bis zehn. Rentenversicherung, Krankenkasse, Banken, Versicherungen und das Nachlassgericht verlangen jeweils ein eigenes Original.
- Wie schnell muss die Anzeige erfolgen?
- Spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz).
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Eheschließung anmelden Wir heiraten
- Geburtsurkunde beantragen Wir heiraten
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
- Namen des Kindes bestimmen Wir sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen Ich heirate im Ausland oder einen ausländischen Partner
- Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen Ich heirate im Ausland oder einen ausländischen Partner
- Auslandsehe nachbeurkunden lassen Ich heirate im Ausland oder einen ausländischen Partner
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