Auslandsehe nachbeurkunden lassen
Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn mindestens einer von Ihnen Deutscher ist (§ 34 Personenstandsgesetz). Das ist freiwillig, erspart aber später das Vorlegen ausländischer Urkunden.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | je nach Land und Kommune verschieden |
| Dauer | mehrere Wochen, mit ausländischen Urkunden oft länger |
| Rechtsgrundlage | § 34 Personenstandsgesetz |
Wer im Ausland heiratet, ist nach deutschem Recht verheiratet, sofern die Ehe dort wirksam geschlossen wurde. Eine Eintragung in Deutschland ist nicht Pflicht.
Sinnvoll ist sie trotzdem: Mit der Nachbeurkundung nach § 34 PStG wird die Ehe in das deutsche Eheregister eingetragen, und Sie erhalten jederzeit eine deutsche Eheurkunde. Das erspart es, bei Behörden immer wieder die ausländische Urkunde samt Übersetzung vorzulegen.
Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnorts, ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Ehegatte Deutscher ist.
Was Sie brauchen
- ausländische Heiratsurkunde, je nach Staat mit Apostille oder Legalisation und Übersetzung
- Personalausweise oder Pässe beider Ehegatten
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
- bei Vorehen: Nachweise über deren Auflösung
So läuft es ab
Heiratsurkunde aus dem Ausland besorgen
Je nach Staat mit Apostille oder Legalisation; aus EU-Staaten oft als mehrsprachiges Formular.
Beim Standesamt nachfragen
Welche weiteren Urkunden es braucht, hängt von Staatsangehörigkeit und Vorehen ab.
Antrag stellen
Persönlich oder schriftlich beim Standesamt des Wohnorts.
Namenserklärung abgeben
Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.
Eheurkunde erhalten
Nach der Eintragung stellt das Standesamt deutsche Eheurkunden aus.
Besondere Fälle
- Beide Ehegatten sind Ausländer
- Eine Nachbeurkundung ist nur möglich für Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Flüchtlinge mit Wohnsitz in Deutschland (§ 34 Absatz 1 PStG).
- Heirat in Dänemark
- Die dort geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig. Die meisten dänischen Urkunden brauchen keine Apostille (Verordnung (EU) 2016/1191).
- Ehegatten sind verstorben
- Dann können Eltern oder Kinder die Nachbeurkundung beantragen (§ 34 Absatz 1 PStG).
Worauf es ankommt
- Die Ehe ist auch ohne Nachbeurkundung wirksam, wenn sie nach dem Recht des Heiratslands gültig geschlossen wurde. Die Eintragung macht sie aber in Deutschland leicht nachweisbar: Sie erhalten eine deutsche Eheurkunde.
- Ihr Name ändert sich durch die Heirat im Ausland nicht automatisch nach deutschem Recht. Einen Ehenamen bestimmen Sie durch eine Erklärung gegenüber dem deutschen Standesamt, am besten zusammen mit der Nachbeurkundung.
- Antragsberechtigt sind die Ehegatten, nach deren Tod auch Eltern und Kinder (§ 34 Absatz 1 PStG).
Häufige Fragen
- Muss ich eine Heirat im Ausland in Deutschland anmelden?
- Nein, die Nachbeurkundung geschieht nur auf Antrag und ist freiwillig (§ 34 Absatz 1 PStG). Die Ehe ist auch ohne sie wirksam, wenn sie im Heiratsland gültig geschlossen wurde.
- Welches Standesamt ist zuständig?
- Das an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin (§ 34 Absatz 4 PStG).
- Wird eine Ehe aus Dänemark in Deutschland anerkannt?
- Ja. Laut Deutscher Botschaft Kopenhagen ist eine in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland gültig, ohne dass sie eingetragen werden muss.
- Brauche ich eine Apostille?
- Das hängt vom Staat ab. Viele Urkunden aus EU-Staaten sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 davon befreit. Aus Staaten des Haager Übereinkommens genügt eine Apostille, aus anderen Staaten ist eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung nötig.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Eheschließung anmelden Wir heiraten
- Geburtsurkunde beantragen Wir heiraten
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
- Sterbefall anzeigen Ein Angehöriger ist gestorben
- Sterbeurkunden Ein Angehöriger ist gestorben
- Namen des Kindes bestimmen Wir sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Ich heirate im Ausland oder einen ausländischen Partner":
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen gilt sechs Monate
- Eheschließung in Deutschland anmelden Anmeldung gilt sechs Monate
- Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen Befreiung gilt sechs Monate