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Auslandsehe nachbeurkunden lassen

Das Wichtigste in Kürze

Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn mindestens einer von Ihnen Deutscher ist (§ 34 Personenstandsgesetz). Das ist freiwillig, erspart aber später das Vorlegen ausländischer Urkunden.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigStandesamt
Gebührje nach Land und Kommune verschieden
Dauermehrere Wochen, mit ausländischen Urkunden oft länger
Rechtsgrundlage§ 34 Personenstandsgesetz

Wer im Ausland heiratet, ist nach deutschem Recht verheiratet, sofern die Ehe dort wirksam geschlossen wurde. Eine Eintragung in Deutschland ist nicht Pflicht.

Sinnvoll ist sie trotzdem: Mit der Nachbeurkundung nach § 34 PStG wird die Ehe in das deutsche Eheregister eingetragen, und Sie erhalten jederzeit eine deutsche Eheurkunde. Das erspart es, bei Behörden immer wieder die ausländische Urkunde samt Übersetzung vorzulegen.

Zuständig ist das Standesamt Ihres Wohnorts, ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Ehegatte Deutscher ist.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Heiratsurkunde aus dem Ausland besorgen

    Je nach Staat mit Apostille oder Legalisation; aus EU-Staaten oft als mehrsprachiges Formular.

  2. Beim Standesamt nachfragen

    Welche weiteren Urkunden es braucht, hängt von Staatsangehörigkeit und Vorehen ab.

  3. Antrag stellen

    Persönlich oder schriftlich beim Standesamt des Wohnorts.

  4. Namenserklärung abgeben

    Wenn Sie einen gemeinsamen Ehenamen führen wollen.

  5. Eheurkunde erhalten

    Nach der Eintragung stellt das Standesamt deutsche Eheurkunden aus.

Besondere Fälle

Beide Ehegatten sind Ausländer
Eine Nachbeurkundung ist nur möglich für Staatenlose, heimatlose Ausländer oder Flüchtlinge mit Wohnsitz in Deutschland (§ 34 Absatz 1 PStG).
Heirat in Dänemark
Die dort geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig. Die meisten dänischen Urkunden brauchen keine Apostille (Verordnung (EU) 2016/1191).
Ehegatten sind verstorben
Dann können Eltern oder Kinder die Nachbeurkundung beantragen (§ 34 Absatz 1 PStG).

Worauf es ankommt

Häufige Fragen

Muss ich eine Heirat im Ausland in Deutschland anmelden?
Nein, die Nachbeurkundung geschieht nur auf Antrag und ist freiwillig (§ 34 Absatz 1 PStG). Die Ehe ist auch ohne sie wirksam, wenn sie im Heiratsland gültig geschlossen wurde.
Welches Standesamt ist zuständig?
Das an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin (§ 34 Absatz 4 PStG).
Wird eine Ehe aus Dänemark in Deutschland anerkannt?
Ja. Laut Deutscher Botschaft Kopenhagen ist eine in Dänemark geschlossene Ehe in Deutschland gültig, ohne dass sie eingetragen werden muss.
Brauche ich eine Apostille?
Das hängt vom Staat ab. Viele Urkunden aus EU-Staaten sind nach der Verordnung (EU) 2016/1191 davon befreit. Aus Staaten des Haager Übereinkommens genügt eine Apostille, aus anderen Staaten ist eine Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung nötig.

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Standesamt

Gehört dazu

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