Namen des Kindes bestimmen
Bei gemeinsamer Sorge wählen die Eltern den Nachnamen eines Elternteils oder seit dem 1. Mai 2025 auch einen Doppelnamen aus beiden (§ 1617 BGB). Bestimmen sie binnen eines Monats nach der Geburt nichts, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge.
| Zuständig | Standesamt |
|---|---|
| Gebühr | Gebühren für Beglaubigung und Urkunden regelt jedes Land selbst |
| Dauer | meist im Zuge der Geburtsbeurkundung, sonst ein Termin beim Standesamt |
| Frist | ein Monat nach der Geburt |
| Rechtsgrundlage | §§ 1617, 1617a Bürgerliches Gesetzbuch |
Welchen Nachnamen das Kind bekommt, hängt bei unverheirateten Eltern am Sorgerecht. Haben beide die Sorge, weil sie vorher eine Sorgeerklärung abgegeben haben, bestimmen sie den Namen gemeinsam gegenüber dem Standesamt. Hat die Mutter die Sorge allein, erhält das Kind ihren Namen.
Seit der Reform des Namensrechts zum 1. Mai 2025 ist auch ein Doppelname aus den Namen beider Eltern möglich. Neu ist auch die Folge, wenn sich die Eltern nicht festlegen: Nach einem Monat bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge (§ 1617 Absatz 4 BGB).
Am einfachsten ist es, Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt zu erledigen. Dann wird der gewählte Name direkt bei der Geburtsbeurkundung eingetragen.
Was Sie brauchen
- Personalausweise oder Pässe beider Elternteile
- Geburtsurkunden der Eltern
- Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- Urkunde über die Sorgeerklärung, falls abgegeben
- bei einem Kind ab fünf Jahren: dessen Einwilligung
So läuft es ab
Sorgerecht klären
Ohne Sorgeerklärung bestimmt allein die Mutter, mit ihr beide Eltern gemeinsam.
Namen wählen
Name der Mutter, Name des Vaters oder Doppelname aus beiden, mit oder ohne Bindestrich.
Erklärung beim Standesamt abgeben
Am besten bei der Beurkundung der Geburt. Danach muss die Erklärung öffentlich beglaubigt werden.
Frist im Blick behalten
Bei gemeinsamer Sorge ein Monat ab Geburt, sonst greift der alphabetische Doppelname.
Besondere Fälle
- Die gemeinsame Sorge entsteht erst nach der Geburt
- Dann können die Eltern den Namen des Kindes neu bestimmen. Ab fünf Jahren muss sich das Kind anschließen (§ 1617b Absatz 1 BGB).
- Die Eltern heiraten später und wählen einen Ehenamen
- Der Ehename erstreckt sich auf das Kind. Ist es mindestens fünf Jahre alt, nur wenn es sich anschließt (§ 1617c Absatz 1 BGB).
- Ein Geschwisterkind ist vor dem 1. Mai 2025 geboren
- Grundsätzlich gilt der Name des älteren Kindes auch für das jüngere. Für nach dem 30. April 2025 geborene Kinder kann aber ein Doppelname aus dem Namen des älteren Kindes und dem Namen des anderen Elternteils gewählt werden (Artikel 229 § 67 Absatz 5 EGBGB).
Worauf es ankommt
- Seit dem 1. Mai 2025 ist ein Doppelname aus den Namen beider Eltern erlaubt, auf Wunsch auch ohne Bindestrich (§ 1617 Absatz 1 BGB). Hat ein Elternteil selbst einen Doppelnamen, fließt davon nur ein Name ein.
- Treffen gemeinsam sorgeberechtigte Eltern binnen eines Monats keine Wahl, bekommt das Kind einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge. Lehnt ein Elternteil das ab, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil (§ 1617 Absatz 4 BGB).
- Eine Namenswahl nach der Beurkundung der Geburt muss öffentlich beglaubigt werden (§ 1617 Absatz 3 BGB). Das übernimmt das Standesamt (§ 45 Personenstandsgesetz).
- Der gewählte Name gilt auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder (§ 1617 Absatz 5 BGB). Den Vornamen müssen Sie, falls er bei der Geburtsanzeige noch nicht feststand, binnen eines Monats nachreichen (§ 22 Personenstandsgesetz).
Häufige Fragen
- Kann unser Kind einen Doppelnamen bekommen?
- Ja, seit dem 1. Mai 2025. Voraussetzung ist die gemeinsame Sorge, also eine Sorgeerklärung. Hat die Mutter die alleinige Sorge, kann sie dem Kind den Doppelnamen erteilen, wenn der Vater einwilligt (§ 1617a Absatz 3 und 4 BGB).
- Welchen Namen bekommt das Kind ohne Sorgeerklärung?
- Den Familiennamen der Mutter (§ 1617a Absatz 1 BGB). Sie kann ihm stattdessen den Namen des Vaters oder einen Doppelnamen erteilen; der Vater muss einwilligen, die Erklärungen werden öffentlich beglaubigt.
- Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?
- Nach einem Monat erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen aus beiden Namen in alphabetischer Reihenfolge. Lehnt einer das gegenüber dem Standesamt ab, entscheidet das Familiengericht, welcher Elternteil den Namen bestimmt.
- Unser Kind ist vor dem 1. Mai 2025 geboren. Geht ein Doppelname nachträglich?
- Ja. Für minderjährige Kinder von Eltern ohne Ehenamen kann der Geburtsname durch einen Doppelnamen aus beiden Elternnamen neu bestimmt werden; ab fünf Jahren muss das Kind einwilligen (Artikel 229 § 67 Absatz 2 EGBGB).
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Standesamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Standesamt
- Eheschließung anmelden Wir heiraten
- Geburtsurkunde beantragen Wir heiraten
- Geburt beurkunden Wir bekommen ein Kind
- Sterbefall anzeigen Ein Angehöriger ist gestorben
- Sterbeurkunden Ein Angehöriger ist gestorben
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