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Wir sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Ohne Sorgeerklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht - die Erklärung ist beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich.

Schritt für Schritt

  1. Vaterschaft anerkennen

    Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Mann erst mit der Anerkennung rechtlich Vater (§ 1592 BGB) - beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich. Ausführlich erklärt ist das im Schritt „Vaterschaft anerkennen“ der Lebenslage „Wir bekommen ein Kind“.

    Zuständig: Jugendamt

  2. Sorgeerklärung abgeben

    Ohne Sorgeerklärung hat bei unverheirateten Eltern die Mutter das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB). Beide Eltern geben die Erklärung persönlich ab, beim Jugendamt kostenlos und auch schon vor der Geburt.

    Zuständig: Jugendamt

  3. Namen des Kindes bestimmen

    ein Monat nach der Geburt

    Bei gemeinsamer Sorge wählen die Eltern den Nachnamen eines Elternteils oder seit dem 1. Mai 2025 auch einen Doppelnamen aus beiden (§ 1617 BGB). Bestimmen sie binnen eines Monats nach der Geburt nichts, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge.

    Zuständig: Standesamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: