Wir sind nicht verheiratet und bekommen ein Kind: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Ohne Sorgeerklärung hat die Mutter das alleinige Sorgerecht - die Erklärung ist beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich.
Schritt für Schritt
Vaterschaft anerkennen
Sind die Eltern nicht verheiratet, ist der Mann erst mit der Anerkennung rechtlich Vater (§ 1592 BGB) - beim Jugendamt kostenlos und schon vor der Geburt möglich. Ausführlich erklärt ist das im Schritt „Vaterschaft anerkennen“ der Lebenslage „Wir bekommen ein Kind“.
Zuständig: Jugendamt
Sorgeerklärung abgeben
Ohne Sorgeerklärung hat bei unverheirateten Eltern die Mutter das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB). Beide Eltern geben die Erklärung persönlich ab, beim Jugendamt kostenlos und auch schon vor der Geburt.
Zuständig: Jugendamt
Namen des Kindes bestimmen
ein Monat nach der Geburt
Bei gemeinsamer Sorge wählen die Eltern den Nachnamen eines Elternteils oder seit dem 1. Mai 2025 auch einen Doppelnamen aus beiden (§ 1617 BGB). Bestimmen sie binnen eines Monats nach der Geburt nichts, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen in alphabetischer Reihenfolge.
Zuständig: Standesamt
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: