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Ich heirate im Ausland oder einen ausländischen Partner: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Für die Heirat im Ausland stellt das Standesamt Ihres Wohnorts das Ehefähigkeitszeugnis aus - es gilt sechs Monate, die Nachbeurkundung der Ehe in Deutschland ist danach freiwillig.

Schritt für Schritt

  1. Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    gilt sechs Monate

    Wer als Deutscher im Ausland heiratet, braucht dort oft ein Ehefähigkeitszeugnis. Es stellt das Standesamt Ihres Wohnorts aus, ohne Wohnsitz in Deutschland das Standesamt I in Berlin; gültig ist es sechs Monate (§ 39 Personenstandsgesetz).

    Zuständig: Standesamt

  2. Eheschließung in Deutschland anmelden

    Anmeldung gilt sechs Monate

    Heiraten Sie in Deutschland einen ausländischen Partner, melden Sie die Ehe wie jedes Paar beim Standesamt des Wohnorts an. Ausführlich erklärt ist das im Schritt „Eheschließung anmelden“ der Lebenslage „Wir heiraten“.

    Zuständig: Standesamt

  3. Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Befreiung gilt sechs Monate

    Stellt der Heimatstaat Ihres Partners kein Ehefähigkeitszeugnis aus, kann die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, in dessen Bezirk das Standesamt der Anmeldung liegt, davon befreien (§ 1309 Absatz 2 BGB). Den Antrag nimmt das Standesamt auf, bei dem Sie die Ehe anmelden; die Befreiung gilt sechs Monate.

    Zuständig: Standesamt

  4. Auslandsehe nachbeurkunden lassen

    Eine im Ausland geschlossene Ehe können Sie in das deutsche Eheregister eintragen lassen, wenn mindestens einer von Ihnen Deutscher ist (§ 34 Personenstandsgesetz). Das ist freiwillig, erspart aber später das Vorlegen ausländischer Urkunden.

    Zuständig: Standesamt

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: