Ein Angehöriger ist gestorben: welche Ämter, in welcher Reihenfolge
Das Wichtigste in Kürze
Der Sterbefall ist am dritten Werktag anzuzeigen. Danach folgen Urkunden und Nachlass.
Schritt für Schritt
Sterbefall anzeigen
dritter Werktag
Beim Standesamt des Sterbeorts, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Bestattungsunternehmen übernehmen das meist.
Zuständig: Standesamt
Sterbeurkunden
Mehrere Ausfertigungen bestellen - Versicherungen, Banken und Rentenstellen verlangen jeweils eine eigene.
Zuständig: Standesamt
Erbschein beantragen
Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.
Zuständig: Amtsgericht
Die zuständigen Stellen finden
Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: