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Ein Angehöriger ist gestorben: welche Ämter, in welcher Reihenfolge

Das Wichtigste in Kürze

Der Sterbefall ist am dritten Werktag anzuzeigen. Danach folgen Urkunden und Nachlass.

Schritt für Schritt

  1. Sterbefall anzeigen

    dritter Werktag

    Beim Standesamt des Sterbeorts, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 Personenstandsgesetz). Bestattungsunternehmen übernehmen das meist.

    Zuständig: Standesamt

  2. Sterbeurkunden

    Mehrere Ausfertigungen bestellen - Versicherungen, Banken und Rentenstellen verlangen jeweils eine eigene.

    Zuständig: Standesamt

  3. Erbschein beantragen

    Beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person.

    Zuständig: Amtsgericht

Die zuständigen Stellen finden

Zu diesen Ämtern brauchen Sie die Stelle an Ihrem Wohnort: