Vaterschaft und Unterhalt
Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, auf Wunsch mit Beistandschaft.
| Zuständig | Jugendamt |
|---|---|
| Gebühr | beim Jugendamt gebührenfrei |
| Dauer | Termin nach Absprache |
Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nicht automatisch eingetragen. Dafür braucht es die Vaterschaftsanerkennung - eine öffentlich beurkundete Erklärung, der die Mutter zustimmen muss.
Beim Jugendamt ist die Beurkundung kostenlos. Möglich ist sie auch beim Standesamt oder beim Notar; dort fallen Gebühren an.
Die Anerkennung schafft noch kein gemeinsames Sorgerecht. Dafür ist zusätzlich eine Sorgeerklärung nötig - sie lässt sich im selben Termin abgeben.
Was Sie brauchen
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunde des Kindes
- bei Anerkennung vor der Geburt: Mutterpass
So läuft es ab
Termin beim Jugendamt vereinbaren
Beide Elternteile sollten kommen.
Unterlagen mitbringen
Ausweise beider Elternteile, Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes.
Anerkennung erklären
Der Vater erklärt, die Mutter stimmt zu - beides wird beurkundet.
Sorgeerklärung erwägen
Ohne sie hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Urkunden zum Standesamt
Es trägt den Vater in das Geburtenregister ein.
Besondere Fälle
- Anerkennung vor der Geburt
- Möglich und oft praktisch - dann steht der Vater von Anfang an in der Urkunde.
- Der Vater verweigert die Anerkennung
- Dann kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden; das Jugendamt hilft im Rahmen einer Beistandschaft.
- Die Mutter ist noch verheiratet
- Rechtlich gilt zunächst der Ehemann als Vater. Für eine abweichende Zuordnung ist ein gerichtliches Verfahren nötig.
- Eltern im Ausland
- Anerkennungen deutscher Auslandsvertretungen sind möglich; die Beurkundung richtet sich nach dem jeweiligen Recht.
Worauf es ankommt
- Die Anerkennung ist auch beim Standesamt oder Notar möglich, beim Jugendamt aber kostenlos.
- Die gemeinsame Sorge entsteht nicht automatisch - dafür braucht es eine Sorgeerklärung.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Jugendamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Jugendamt
- Beistandschaft beantragen Ich brauche Unterhalt für mein Kind
- Unterhaltsvorschuss beantragen Ich brauche Unterhalt für mein Kind
Gehört dazu
Weitere Schritte bei „Wir bekommen ein Kind":
- Geburt beurkunden eine Woche
- Kindergeld beantragen rückwirkend nur 6 Monate
- Elterngeld beantragen rückwirkend nur 3 Monate