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Vaterschaft und Unterhalt

Das Wichtigste in Kürze

Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung, auf Wunsch mit Beistandschaft.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigJugendamt
Gebührbeim Jugendamt gebührenfrei
DauerTermin nach Absprache

Sind die Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet, wird der Vater nicht automatisch eingetragen. Dafür braucht es die Vaterschaftsanerkennung - eine öffentlich beurkundete Erklärung, der die Mutter zustimmen muss.

Beim Jugendamt ist die Beurkundung kostenlos. Möglich ist sie auch beim Standesamt oder beim Notar; dort fallen Gebühren an.

Die Anerkennung schafft noch kein gemeinsames Sorgerecht. Dafür ist zusätzlich eine Sorgeerklärung nötig - sie lässt sich im selben Termin abgeben.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Termin beim Jugendamt vereinbaren

    Beide Elternteile sollten kommen.

  2. Unterlagen mitbringen

    Ausweise beider Elternteile, Mutterpass oder Geburtsurkunde des Kindes.

  3. Anerkennung erklären

    Der Vater erklärt, die Mutter stimmt zu - beides wird beurkundet.

  4. Sorgeerklärung erwägen

    Ohne sie hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.

  5. Urkunden zum Standesamt

    Es trägt den Vater in das Geburtenregister ein.

Besondere Fälle

Anerkennung vor der Geburt
Möglich und oft praktisch - dann steht der Vater von Anfang an in der Urkunde.
Der Vater verweigert die Anerkennung
Dann kann die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden; das Jugendamt hilft im Rahmen einer Beistandschaft.
Die Mutter ist noch verheiratet
Rechtlich gilt zunächst der Ehemann als Vater. Für eine abweichende Zuordnung ist ein gerichtliches Verfahren nötig.
Eltern im Ausland
Anerkennungen deutscher Auslandsvertretungen sind möglich; die Beurkundung richtet sich nach dem jeweiligen Recht.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Jugendamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Jugendamt

Gehört dazu

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