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Beistandschaft beantragen

Das Wichtigste in Kürze

Das Jugendamt setzt Unterhaltsansprüche für Sie durch und hilft bei der Feststellung der Vaterschaft - kostenlos und ohne Anwalt.

Das Wichtigste zu diesem Behördengang
ZuständigJugendamt
Gebührgebührenfrei
Dauernach Vereinbarung

Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamts: Es setzt Unterhaltsansprüche für Ihr Kind durch und hilft, die Vaterschaft feststellen zu lassen - kostenlos und ohne Anwalt.

Sie ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Das Sorgerecht bleibt unberührt; das Jugendamt handelt nur in den übertragenen Angelegenheiten.

Beantragen kann sie der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein Antrag genügt - eine gerichtliche Entscheidung ist nicht nötig.

Was Sie brauchen

So läuft es ab

  1. Antrag beim Jugendamt stellen

    Schriftlich, Formulare gibt es vor Ort.

  2. Umfang festlegen

    Nur Unterhalt, nur Vaterschaft oder beides.

  3. Unterlagen einreichen

    Geburtsurkunde des Kindes, Ausweis, Angaben zum anderen Elternteil.

  4. Das Amt übernimmt

    Es fordert Auskunft über das Einkommen an, berechnet den Unterhalt und macht ihn geltend.

Besondere Fälle

Der andere Elternteil zahlt nicht
Das Jugendamt kann einen Titel erwirken und vollstrecken lassen.
Vaterschaft ist ungeklärt
Das Amt begleitet die Feststellung, notfalls gerichtlich.
Ich möchte die Beistandschaft beenden
Ein formloses Schreiben genügt - sie endet sofort.
Kind wird volljährig
Die Beistandschaft endet automatisch; ab dann macht das Kind seine Ansprüche selbst geltend.

Worauf es ankommt

Zuständige Stelle

Dieser Schritt läuft über das Jugendamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:

Ebenfalls über das Jugendamt

Gehört dazu

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