Beistandschaft beantragen
Das Jugendamt setzt Unterhaltsansprüche für Sie durch und hilft bei der Feststellung der Vaterschaft - kostenlos und ohne Anwalt.
| Zuständig | Jugendamt |
|---|---|
| Gebühr | gebührenfrei |
| Dauer | nach Vereinbarung |
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamts: Es setzt Unterhaltsansprüche für Ihr Kind durch und hilft, die Vaterschaft feststellen zu lassen - kostenlos und ohne Anwalt.
Sie ist freiwillig und jederzeit widerrufbar. Das Sorgerecht bleibt unberührt; das Jugendamt handelt nur in den übertragenen Angelegenheiten.
Beantragen kann sie der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Ein Antrag genügt - eine gerichtliche Entscheidung ist nicht nötig.
Was Sie brauchen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
- Angaben zum anderen Elternteil
So läuft es ab
Antrag beim Jugendamt stellen
Schriftlich, Formulare gibt es vor Ort.
Umfang festlegen
Nur Unterhalt, nur Vaterschaft oder beides.
Unterlagen einreichen
Geburtsurkunde des Kindes, Ausweis, Angaben zum anderen Elternteil.
Das Amt übernimmt
Es fordert Auskunft über das Einkommen an, berechnet den Unterhalt und macht ihn geltend.
Besondere Fälle
- Der andere Elternteil zahlt nicht
- Das Jugendamt kann einen Titel erwirken und vollstrecken lassen.
- Vaterschaft ist ungeklärt
- Das Amt begleitet die Feststellung, notfalls gerichtlich.
- Ich möchte die Beistandschaft beenden
- Ein formloses Schreiben genügt - sie endet sofort.
- Kind wird volljährig
- Die Beistandschaft endet automatisch; ab dann macht das Kind seine Ansprüche selbst geltend.
Worauf es ankommt
- Die Beistandschaft ist freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- Das Sorgerecht bleibt davon unberührt.
- Auch ohne Beistandschaft berät das Jugendamt kostenlos.
Zuständige Stelle
Dieser Schritt läuft über das Jugendamt. Die Stelle an Ihrem Wohnort finden Sie hier:
Ebenfalls über das Jugendamt
- Vaterschaft und Unterhalt Wir bekommen ein Kind
Gehört dazu
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