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Familienkasse Karlsruhe

Baden-WürttembergKreisfreie StadtAußenstelle
Das Wichtigste in Kürze

Zuständig für Karlsruhe ist die Familienkasse Baden-Württemberg West, , 76133 Karlsruhe.

Was möchten Sie erledigen?

Auf dieser Seite12 Abschnitte

Öffnungszeiten

Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.

Anschrift und Kontakt

Familienkasse Baden-Württemberg West
76133 Karlsruhe

  • Websitearbeitsagentur.de
  • Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt

Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.

Lage und Anfahrt

Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen

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Wer ist hier zuständig?

Der Zuschnitt folgt eigenen Bezirken, die sich nicht an Kreisgrenzen halten. Im Zweifel fragen Sie dort nach, ob Sie richtig sind.

Was Sie hier erledigen können

Kindergeld beantragen

Der Antrag geht an die Familienkasse. Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).

Mitbringen
Geburtsurkunde des Kindes · Steueridentifikationsnummer von Kind und Antragsteller · Personalausweis
Gebühr
gebührenfrei
Dauer
Bearbeitung mehrere Wochen

Wann brauche ich die Familienkasse?

Vor dem Besuch

  • Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
  • Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
  • Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
  • Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
  • Die Familienkasse sitzt meist im Haus der Agentur für Arbeit - der Eingang ist derselbe.
  • Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt. Wer spät beantragt, verliert den Rest.
  • Änderungen wie Umzug, Ausbildungsende oder Kontowechsel müssen Sie selbst melden.
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Für welche Orte gilt das?

Diese Stelle ist für alle zuständig, die in einer dieser Gemeinden mit Hauptwohnsitz gemeldet sind:

Bad SchönbornBrettenBruchsalDettenheimEggenstein-LeopoldshafenEttlingenForstGondelsheimGraben-NeudorfHambrückenKarlsbadKarlsdorf-NeuthardKraichtalKronauLinkenheim-HochstettenMalsch (Landkreis Karlsruhe)Malsch (bei Wiesloch)MarxzellOberderdingenOberhausen-RheinhausenPfinztalPhilippsburgRheinstettenStutenseeSulzfeld (Baden)Ubstadt-WeiherWaghäuselWaldbronnWalzbachtalWeingarten (Baden)Östringen

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Häufige Fragen

Wie lange rückwirkend gibt es Kindergeld?
Ausgezahlt wird für höchstens sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung - so steht es in § 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt, nur die Auszahlung ist begrenzt. Wer spät beantragt, verliert also bares Geld.
Brauche ich einen Termin?
Das regelt jede Behörde selbst. Rufen Sie vorher an, bevor Sie hinfahren.
Muss ich zur Behörde meines Wohnorts?
Ja. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer umgezogen ist, wendet sich an die Behörde des neuen Wohnorts.

Stimmt hier etwas nicht?

Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.

Angaben ändern oder ergänzen
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