Familienkasse Aschaffenburg
In Aschaffenburg gibt es keine eigene Familienkasse. Zuständig ist die Familienkasse Aschaffenburg in Aschaffenburg, etwa 1 Kilometer entfernt. Telefon +49 800 4555530.
Warum nicht in Aschaffenburg?
Fahrzeuge werden nicht von den Gemeinden zugelassen, sondern von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Aschaffenburg gehört zum Stadtgebiets von Aschaffenburg - deshalb ist die dortige Behörde auch für Sie zuständig, unabhängig davon, wo Sie arbeiten oder Ihre Fahrschule besuchen.
Was möchten Sie erledigen?
Öffnungszeiten
Für diese Stelle liegen uns keine Öffnungszeiten vor. Bitte rufen Sie vorher an oder sehen Sie auf der Seite des Trägers nach - wir geben hier lieber nichts an, als etwas Falsches.
Die zuständige Stelle
Familienkasse AschaffenburgHofgartenstraße 16
63739 Aschaffenburg
- Telefon+49 800 4555530
- Websitecon.arbeitsagentur.de
- Termintelefonisch - ein Online-Formular ist uns nicht bekannt
Anschrift und Koordinaten stammen aus OpenStreetMap, ergänzt um Angaben aus Kartendiensten. Prüfen Sie im Zweifel telefonisch, ob Ihr Anliegen dort bearbeitet wird.
Lage und Entfernung
Karte über unseren eigenen Kartendienst - es werden keine Daten an fremde Anbieter übertragen. Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende (ODbL), Aufbereitung Protomaps · Route berechnen
Was Sie hier erledigen können
Kindergeld beantragen
Der Antrag geht an die Familienkasse. Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht (§ 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz).
Das brauchen Sie
Wann brauche ich die Familienkasse?
Vor dem Besuch
- Termin vorher vereinbaren - viele Stellen arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe.
- Unterlagen im Original mitbringen, Kopien werden häufig nicht anerkannt.
- Gültigen Ausweis nicht vergessen; wer jemanden vertritt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Zahlungsmittel prüfen: manche Kassen nehmen nur Karte, andere nur Bargeld.
- Die Familienkasse sitzt meist im Haus der Agentur für Arbeit - der Eingang ist derselbe.
- Kindergeld wird rückwirkend nur für sechs Monate gezahlt. Wer spät beantragt, verliert den Rest.
- Änderungen wie Umzug, Ausbildungsende oder Kontowechsel müssen Sie selbst melden.
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Häufige Fragen
- Wie lange rückwirkend gibt es Kindergeld?
- Ausgezahlt wird für höchstens sechs Monate vor dem Monat der Antragstellung - so steht es in § 70 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz. Der Anspruch selbst bleibt davon unberührt, nur die Auszahlung ist begrenzt. Wer spät beantragt, verliert also bares Geld.
- Kann ich zu einer anderen Stelle gehen?
- Nein. Zuständig ist ausschließlich die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Andere Stellen dürfen Ihren Antrag nicht bearbeiten.
- Wie weit ist es von Aschaffenburg aus?
- Nach Aschaffenburg sind es rund 1 Kilometer Luftlinie. Planen Sie Fahrzeit und Öffnungszeiten mit ein.
- Geht das auch online?
- Viele Kreise nehmen den Antrag online entgegen. Das fertige Dokument müssen Sie in der Regel persönlich abholen oder sich gegen Gebühr zuschicken lassen.
Stimmt hier etwas nicht?
Öffnungszeiten ändern sich, Ämter ziehen um, Zuständigkeiten werden neu zugeschnitten. Wenn Ihnen auf dieser Seite etwas veraltet oder falsch vorkommt - oder wenn Sie in der Behörde selbst arbeiten und Angaben ergänzen möchten - sagen Sie uns Bescheid. Wir prüfen jede Meldung von Hand.
Angaben ändern oder ergänzen